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DGAP-News: Monument Mining berichtet, dass das Berufungsgericht das Mersing-Urteil zugunsten Monuments bestätigt
Monument Mining berichtet, dass das Berufungsgericht das Mersing-Urteil zugunsten Monuments bestätigt
DGAP-News: Monument Mining Ltd. / Schlagwort(e): Rechtssache
Monument Mining berichtet, dass das Berufungsgericht das Mersing-Urteil
zugunsten Monuments bestätigt
26.09.2016 / 20:55
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Monument Mining berichtet, dass das Berufungsgericht das Mersing-Urteil
zugunsten Monuments bestätigt
Vancouver, British Columbia, Kanada. 26. September 2016. Monument Mining
Limited (Frankfurt: WKN A0MSJR; TSX-V: MMY) ("Monument" oder das
"Unternehmen") berichtet, dass die vom Beklagten eingereichte Berufung
gegen das vom Obersten Gerichtshof in Shah Alam über die Mersing-Frage
gefällte Urteil vom Berufungsgericht zugunsten Monuments bestätigt wurde.
Folglich ist das Urteil des Obersten Gerichtshofs in Shah Alam
rechtskräftig.
Das Unternehmen reichte am Obersten Gerichtshof in Shah Alam eine
gerichtliche Klage gegen Emas Kehidupan Sdn Bhd. ("EK") ein und ihre
Aktionäre: Zackry Mohamed Iwaz und Kesit Pty Ltd, ein Unternehmen unter
Kontrolle von Peter Steven Kestel (gemeinsam die "Verkäufergruppe", die
"Beklagten"). Die Klage erfolgte aufgrund der Nichterfüllung von einer
Bedingung gemäß eines Earn-in-Abkommens ("die Mersing-Transaktion"), das im
September 2011 unterzeichnet wurde, und fordert die Rückzahlung des für die
Mersing-Transaktion gezahlten Erwerbspreises.
Im März 2016 fällte der Oberste Gerichtshof ein Urteil gegen die Beklagten
und ordnete an, dass die Verkäufergruppe die erhaltene Gegenleistung an
Monument in bar zurückzahle und 1,5 Millionen voll einbezahlte Monument-
Aktien an das Unternehmen zurückgebe (das "Urteil"). Im Anschluss an den
Urteilsspruch hat Monument RM 1.790.299 in bar (entsprechend der
Gegenleistung von 500.000 CAD in bar zuzüglich Zinsen in Höhe von 75.674
CAD) vollständig eingefordert und die 1.500.000 Monument-Aktien wurden an
die Unternehmenskasse zurückgegeben.
Die Beklagten legten danach beim Berufungsgericht Einspruch gegen das
Urteil ein und ein Anhörungstermin dafür wurde für den 15. September 2016
festgelegt. Das Berufungsgericht wies die Berufung der Verkäufergruppe
kostenpflichtig zurück und bestätigte das Urteil des Obersten Richters in
Shah Alam.
Über Monument Mining Limited
Monument Mining Limited (TSX-V: MMY) ist ein etablierter kanadischer
Goldproduzent, der die Selinsing-Goldmine in Malaysia besitzt und betreibt.
Das erfahrene Managementteam setzt sich für das Wachstum des Unternehmens
ein und avanciert mehrere Explorations- und Entwicklungsprojekte,
einschließlich des sich in der Entwicklungsphase befindlichen
Polymetallprojekts Mengapur im malaysischen Bundesstaat Pahang und des
Murchison-Goldprojekts sowie des Tuckanarra-Projekts in Western Australia,
das sich aus Burnakura, Gabanintha und Tuckanarra zusammensetzt. Das
Unternehmen beschäftigt über 240 Mitarbeiter in beiden Regionen und setzt
sich für die höchsten Standards beim Umweltmanagement, bei der
Sozialverantwortung und der Gesundheit sowie der Sicherheit seiner
Angestellten und der umliegenden Gemeinden ein. Das Unternehmen sieht sich
ebenfalls in anderen Ländern nach potenziellen Möglichkeiten für größere
Ressourcen um.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Monument Mining Limited
Richard Cushing, Investor Relations
Suite 1580 - 1100 Melville Street
Vancouver, BC, Canada V6E 4A6
Tel. +1 (604) 638 1661
Fax +1 (604) 638 1663
www.monumentmining.com
AXINO GmbH
Neckarstraße 45
73728 Esslingen am Neckar
Tel. +49-711-82 09 72 11
Fax +49-711-82 09 72 15
office@axino.com
www.axino.com
Dies ist eine Übersetzung der ursprünglichen englischen Pressemitteilung.
Nur die ursprüngliche englische Pressemitteilung ist verbindlich. Eine
Haftung für die Richtigkeit der Übersetzung wird ausgeschlossen.
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