06.02.2017 12:10:42

DGAP-News: KTG Energie AG: Entscheidung über Bestätigung des Insolvenzplans erfolgt durch das Insolvenzgericht am 10. Februar 2017

KTG Energie AG: Entscheidung über Bestätigung des Insolvenzplans erfolgt durch das Insolvenzgericht am 10. Februar 2017

DGAP-News: KTG Energie AG / Schlagwort(e): Insolvenz

KTG Energie AG: Entscheidung über Bestätigung des Insolvenzplans erfolgt

durch das Insolvenzgericht am 10. Februar 2017

06.02.2017 / 12:10

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Entscheidung über Bestätigung des Insolvenzplans erfolgt durch das

Insolvenzgericht am 10. Februar 2017

Oranienburg, 6. Februar 2017 - Die Gläubiger der KTG Energie AG (Aktie:

ISIN DE000A0HNG53 / Unternehmensanleihe: ISIN DE000A1ML257) haben am

vergangenen Freitag, den 3. Februar 2017, in der vom Amtsgericht Neuruppin

anberaumten Gläubigerversammlung über den Insolvenzplan abgestimmt.

Insgesamt fünf Gläubigergruppen hatten über die Annahme des vom Vorstand

erarbeiteten Plans zur Entschuldung und damit zum Fortbestand der

Gesellschaft zu entscheiden.

Im Ergebnis haben vier der fünf im Insolvenzplan angelegten

Gläubigergruppen mehrheitlich für die Umsetzung des Insolvenzplans votiert.

Da in der Gruppe der Anleihegläubiger die Mehrheit verfehlt wurde, obliegt

es nun dem zuständigen Amtsgericht, über die Bestätigung des Plans zu

entscheiden. Das Gericht hat den Termin zur Verkündung einer Entscheidung

auf Freitag, den 10. Februar 2017 anberaumt.

Die Gläubiger haben sich derweil für die Aufrechterhaltung der

Eigenverwaltung ausgesprochen. Das Gericht hat den Antrag auf Aufhebung des

Beschlusses gemäß § 78 InsO entsprechend zurückgewiesen.

Kontakt:

Investor Relations / Presse

Thomas Feldmann

Telefon: +49 3301 575 239

E-Mail: investor@ktg-energie.de

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Unternehmen: KTG Energie AG

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E-Mail: info@ktg-energie.de

Internet: www.ktg-energie.de

ISIN: DE000A0HNG53, DE000A1ML257,

WKN: A0HNG5, A1ML25

Börsen: Freiverkehr in Berlin, Hamburg, München, Stuttgart

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