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16.01.2017 11:20:41

DGAP-News: KTG Energie AG: Abstimmung über den Insolvenzplan für den 3. Februar 2017 anberaumt

KTG Energie AG: Abstimmung über den Insolvenzplan für den 3. Februar 2017 anberaumt

DGAP-News: KTG Energie AG / Schlagwort(e): Insolvenz

KTG Energie AG: Abstimmung über den Insolvenzplan für den 3. Februar 2017

anberaumt

16.01.2017 / 11:21

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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KTG Energie AG: Abstimmung über den Insolvenzplan für den 3. Februar 2017

anberaumt

- Insolvenzplan ist auf Sanierung und Fortführung der KTG Energie AG

ausgerichtet

- Finanzielles Engagement zweier Planinvestoren ermöglicht Quotenzahlung

an die Gläubiger

- Indikative Angebote weiterer Investoren im Rahmen des M&A Prozesses

liegen vor

Oranienburg, 16. Januar 2017 - Das Amtsgericht Neuruppin (Insolvenzgericht)

hat den vom Vorstand der KTG Energie AG (Aktie: ISIN DE000A0HNG53 /

Unternehmensanleihe: ISIN DE000A1ML257) eingereichten Insolvenzplan zur

Einsichtnahme niedergelegt und den Erörterungs- und Abstimmungstermin für

den 3. Februar 2017 im Anschluss an die bereits terminierte

Gläubigerversammlung anberaumt. Den Antrag einiger Gläubiger auf

Durchführung einer vorzeitigen Gläubigerversammlung hat das

Insolvenzgericht abgelehnt.

Die Einladung und der Insolvenzplan werden allen Gläubigern - sofern sie

ihre Forderungen beim gerichtlich bestellten Sachwalter bis zum 24. Januar

2017 anmelden - zugesandt. Zudem kann der Insolvenzplan nach Registrierung

und Erhalt einer persönlichen PIN über www.leonhardt-rattunde.de/index.php/

de/insolvenzverwaltung/glaeubigerinformationen.html abgerufen werden.

Der Insolvenzplan sieht vor, dass zwei Planinvestoren, je eine

Tochtergesellschaft des KTG Energie-Mehrheitsaktionärs, der Gustav-Zech-

Stiftung, und der Zech-Gruppe, Beiträge in das Vermögen der Gesellschaft

leisten und so die Fortführung der KTG Energie Gruppe ermöglichen. Einer

der beiden Investoren hatte bereits im Oktober 2016 ein Massedarlehen in

Höhe von insgesamt EUR 24,95 Mio. zur Aufrechterhaltung des operativen

Geschäftsbetriebs zur Verfügung gestellt. Bei den nun vorgesehenen

Kapitalmaßnahmen verzichtet der Investor auf eine vorrangige Befriedigung

des Massedarlehens. Zudem stellen die Investoren im Anschluss an eine

vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals auf EUR 0,00 weitere EUR 4,0

Mio. im Zuge einer Barkapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss zur

Verfügung. Des Weiteren ist ein Formwechsel der KTG Energie AG in die

Rechtsform der GmbH vorgesehen.

Das dem Insolvenzplan zugrundeliegende Sanierungskonzept ermöglicht eine

Quotenausschüttung an die Gläubiger, die ohne diese Finanzierungsbeiträge

nicht möglich wäre. Die unverbindliche Insolvenzquote liegt, basierend auf

bestimmten Annahmen, bei derzeit 2,94 Prozent zzgl. einer Beteiligung der

Gläubiger an künftigen Gewinnen des Konzerns über eine sogenannte

Besserungsregelung.

Darüber hinaus läuft ein M&A-Prozess, bei dem mehrere interessierte

Investoren unverbindliche Angebote unterbreitet haben und derzeit die

Abgabe eines verbindlichen Kaufangebots prüfen, welches bis zum 31. Januar

2017 vorliegen muss. Sollten diese Angebote eine Verbesserung der Quote für

die Gläubiger ermöglichen und realisierungsfähig sein, würden sie als

Alternativen zum Insolvenzplan geprüft.

Dr. Gerrit Hölzle, Vorstandsmitglied und CIO der KTG Energie AG, sagt: "Das

große Interesse von Investorenseite an den Biogasanlagen der KTG Energie

ist ermutigend. Wir prüfen alle Sanierungsoptionen für die Gesellschaft, um

die bestmögliche Gläubigerbefriedigung zu erreichen und den Erhalt

möglichst vieler Arbeitsplätze sicherzustellen."

Das bereits am 9. Dezember 2016 bekanntgemachte Delisting der KTG Energie

Aktie und der Unternehmensanleihe wurde beschlossen, um eine Kündigung

seitens der Deutsche Börse AG zu vermeiden. Die Aktie ist noch bis zum 20.

Januar 2017, die Anleihe bis zum 2. Februar 2017 handelbar.

Dr. Thorsten Bieg, Vorstandsmitglied und CIO der KTG Energie AG, erklärt:

"Die Deutsche Börse hatte uns Anfang Dezember 2016 kontaktiert und dem

Vorstand eine Kündigung der Börsennotierung nahe gelegt. Eine ansonsten

erfolgende Kündigung durch die Deutsche Börse AG hätte zu einem noch

schnelleren Wegfall der Handelsmöglichkeit geführt."

Weitere Informationen zum Ablauf des Verfahrens erhalten Interessenten über

den laufend aktualisierten Fragen- und Antworten-Katalog (FAQ) unter

www.ktg-energie.de/investor-relations/faq.html.

Kontakt:

Investor Relations / Presse

Thomas Feldmann

Telefon: +49 3301 575 239

E-Mail: investor@ktg-energie.de

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16.01.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

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Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

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Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: KTG Energie AG

Ferdinandstr. 12

20095 Hamburg

Deutschland

Telefon: +49 40 76755372

Fax: +49 40 76755374

E-Mail: info@ktg-energie.de

Internet: www.ktg-energie.de

ISIN: DE000A0HNG53, DE000A1ML257,

WKN: A0HNG5, A1ML25

Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

Stuttgart, Tradegate Exchange; Open Market (Entry

Standard) in Frankfurt

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536649 16.01.2017

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