02.12.2005 15:23:00

DGAP-News: INKA AG für Beteiligungen

INKA AG für Beteiligungen

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INKA Aktiengesellschaft für Beteiligungen
München
- Wertpapier-Kenn-Nummer für Stammaktien: 525 100 -
- Wertpapier-Kenn-Nummer für Vorzugsaktien: 525 103 -
- ISIN DE 000 525 100 3 Inhaber-Stammaktien -
- ISIN DE 000 525 103 7 Inhaber-Vorzugsaktien -

Bekanntmachung über den Ausschluss der Monderheitsaktionäre,
Absage der für den 28.12.2005 einberufenen Hauptversammlung

A.
Die ordentliche Hauptversammlung vom 20. Dezember 2004 der INKA
Aktiengesellschaft für Beteilungen, München, hat die Übertragung der Stamm-
und Vorzugsaktien ("Aktien") der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär,
die INKA Holding GmbH & Co. KG, München, die mit mehr als 95 % unmittelbar an
der INKA Aktiengesellschaft für Beteiligungen beteiligt ist, gegen Gewährung
einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327a AktG beschlossen. Die Übertragung
der Aktien der Minderheitsaktionäre ist am Donnerstag, den 1. Dezember 2005,
in das Handelsregister der INKA Aktiengesellschaft für Beteiligungen beim
Amtsgericht München ein-getragen worden. Damit sind alle Aktien der
Minderheitsaktionäre der INKA Aktiengesellschaft für Beteiligungen auf die
INKA Holding GmbH & Co. KG übergegangen. Gemäß § 327e Abs. 3 Satz 2 AktG
verbriefen die Aktienurkunden bis zu Ihrer Aushändigung an den Hauptaktionär
nur noch den Anspruch auf Barabfindung.

Die INKA Holding GmbH & Co. KG hat sich gemäß § 327b AktG verpflichtet, den
aufgrund der Übertragung ausgeschiedenen Aktionären der INKA
Aktiengesellschaft für Beteiligungen eine Barabfindung von EURO 117,10 je auf
den Inhaber lautender Stamm- und Vorzugsaktie zu nominal 26,00 Euro der INKA
Aktiengesellschaft für Beteiligungen zu zahlen. Im Rahmen eines gerichtlichen
Vergleichs hat sich die INKA Holding GmbH & Co. KG ferner verpflichtet, für
den Fall, dass der Squeeze-out-Beschluss vom 20. Dezember 2004 in das
Handelsregister eingetragen wird, jedem Minderheitsaktionär - unabhängig von
einem Verzicht auf die Einleitung eines Spruchverfahrens gemäß § 327f AktG
sowie auf eine sich gegebenenfalls aus dem Spruchverfahren ergebende
zusätzliche Erhöhung der festgelegten Barabfindung - zusätzlich zur
festgelegten Barabfindung von 117,10 Euro je Stamm- oder Vorzugsaktie einen
weiteren Betrag von 21,90 Euro (Erhöhungsbetrag) zu bezahlen mit der Maßgabe,
dass dieser Erhöhungsbetrag auf eine mögliche zusätzliche Erhöhung der
festgelegten Barabfindung im Wege des Spruchverfahrens anzurechnen ist. Der
vollständige Wortlaut des gerichtlichen Vergleichs vom 29.11.2005 wurde am
30.11.2005 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und kann im
Internet unter http://www.inkaag.de abgerufen werden. Nachdem die Übertragung
der Aktien der Minderheitsaktionäre am Donnerstag, den 1. Dezember 2005, in
das Handelsregister der INKA Aktiengesellschaft für Beteiligungen beim
Amtsgericht München eingetragen worden ist, wird die INKA Holding GmbH & Co.
KG den aufgrund der Übertragung ausgeschiedenen Aktionären der INKA
Aktiengesellschaft für Beteiligungen eine
Gesamtbarabfindung von EURO 139,00
je auf den Inhaber lautender Stamm- und Vorzugsaktie
der INKA Aktiengesellschaft für Beteiligungen zahlen.

Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung gemäß § 10 HGB der
Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der INKA
Aktiengesellschaft für Beteiligungen an mit jährlich 2 % über dem jeweiligen
Basiszinssatz zu verzinsen. Maßgeblich ist hierbei der Tag des Erscheinens des
letzten Veröffentlichungsblattes, in welchem eine der Bekanntmachungen des
Registergerichts enthalten ist.

Die Angemessenheit dieser Barabfindung wurde vom gerichtlich bestellten
Prüfer, der KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft und bestätigt.

Aktionäre, die ihre Aktien bei einer Depotbank in einem Streifbanddepot
verwahren oder ihre Aktien über eine Depotbank in der Girosammelverwahrung bei
der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, verwahren lassen, brauchen
hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen, da die
Übertragung der Aktien an die INKA Holding GmbH & Co. KG und die Zahlung der
Barabfindung auf das Konto des jeweils ausscheidenden Aktionärs von den
beteiligten Depotbanken veranlasst wird.

Aktionäre, die ihre Aktienurkunden der INKA Aktiengesellschaft für
Beteiligungen selbst verwahren, müssen ihre Stammaktien mit Gewinnanteilschein
Nr. 40 und Erneuerungsschein und ihre Vorzugsaktien mit Gewinnanteilschein
Nr. 38 und Erneuerungsschein zur Entgegennahme der Barabfindung
ab sofort
bei einer inländischen Niederlassung der
Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG
oder einer anderen Depotbank zur Weiterleitung an die Bayerische Hypo- und
Vereinsbank AG, München, als Zentralabwicklungsstelle während der üblichen
Schalterstunden einreichen und gleichzeitig ihre Bankverbindung zwecks
Überweisung der Barabfindung mitteilen.

Zug um Zug gegen Einreichung der effektiven Aktienurkunden erhalten diese
Aktionäre zeitnah die Barabfindung vergütet, nachdem die üblichen
Abwicklungsmaßnahmen, die mit der Einreichung der effektiven Aktienurkunden
verbunden sind, durchgeführt worden sind.
Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die Aktionäre provisions- und
spesenfrei.

Für den Fall, dass im Rahmen einer gerichtlichen Nachprüfung der Barabfindung
gemäß § 327f AktG für die im Rahmen der Übertragung ausgeschiedenen Aktionäre
der INKA Aktiengesellschaft für Beteiligungen rechtskräftig eine höhere als
die festgelegte Barabfindung bestimmt wird, wird diese höhere Barabfindung
allen Aktionä-ren der INKA Aktiengesellschaft für Beteiligungen gewährt
werden, deren Aktien infolge der Eintragung des Übertragungsbeschlusses auf
die INKA Holding GmbH & Co. KG übergegangen sind.

B.
Die am 04.11.2005 im Elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemachte Einberu-
fung der ordentlichen Hauptversammlung der INKA AG für den 28.12.2005 wird
hiermit zurückgenommen.
Die für den 28.12.2005 einberufene ordentliche Hauptversammlung ist damit
abgesagt.

München, den 02. Dezember 2005

Der Alleinvorstand

Ende der Mitteilung (c)DGAP 02.12.2005
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WKN: 525100; ISIN: DE0005251003; Index:
Notiert: Amtlicher Markt in München und Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin-Bremen und Stuttgart

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