25.04.2014 19:14:48

DGAP-News: IMMOFINANZ AG: Anpassung von Wandlungsrechten infolge Abspaltung auf BUWOG AG

IMMOFINANZ AG: Anpassung von Wandlungsrechten infolge Abspaltung auf BUWOG AG

DGAP-News: IMMOFINANZ AG / Schlagwort(e): Anleihe/Sonstiges

IMMOFINANZ AG: Anpassung von Wandlungsrechten infolge Abspaltung auf

BUWOG AG

25.04.2014 / 19:12

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ISIN XS0592528870 - 4,25% Wandelschuldverschreibungen fällig 2018

ISIN XS0332046043 - 1,25% Wandelschuldverschreibungen fällig 2017

Abspaltung auf BUWOG AG

Durch Abspaltung zur Aufnahme (§§ 1 Abs 2 Z 2 und 17 SpaltG) überträgt

IMMOFINANZ AG als übertragende Gesellschaft gemäß Spaltungs- und

Übernahmsvertrag vom 14. März 2014 ihre Beteiligung an GENA SECHS

Immobilienholding GmbH (samt einer Beteiligung an BUWOG-Bauen und Wohnen

Gesellschaft mbH) auf BUWOG AG, mit Sitz in Wien, FN 349794 d, als

übernehmende Gesellschaft.

Den Aktionären der IMMOFINANZ AG werden im Zuteilungsverhältnis 1 : 20 (1

BUWOG-Aktie pro 20 IMMOFINANZ-Aktien) Aktien der BUWOG AG (ISIN

AT00BUWOG001) gewährt. Sämtliche Aktien der BUWOG AG sollen zum regulierten

Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard), zum Amtlichen

Handel (Prime Market) an der Wiener Börse sowie zum Main Market (Rynek

podstawowy) an der Warschauer Börse zugelassen werden.

Die Abspaltung wird mit Eintragung in das Firmenbuch am 26. April 2014

wirksam. Die Handelsaufnahme der BUWOG-Aktien an der Frankfurter

Wertpapierbörse und der Wiener Börse ist für den 28. April 2014 geplant; an

der Warschauer Börse am 29. April 2014.

Anpassungen der Bestimmungen der Wandlungsrechte der

IMMOFINANZ-Wandelschuldverschreibungen fällig 2018 (ISIN XS0592528870)

Wirksam mit der Eintragung der Abspaltung am 26. April 2014 erfolgt

nachstehende Anpassung der Bestimmungen des Wandlungsrechts und des

Wandlungspreises der IMMOFINANZ-Wandelschuldverschreibungen fällig 2018

durch die Berechnungsstelle, Deutsche Bank Aktiengesellschaft, London

Branch.

Bei Ausübung des Wandlungsrechts hat der Inhaber für die zur Wandlung

eingereichten Wandelschuldverschreibungen einen Anspruch auf (i)

Lieferaktien (Aktien der IMMOFINANZ AG gemäß § 9(a) der

Emissionsbedingungen) zu dem am 25. April 2014 (Stichtag gemäß § 11(m) der

Emissionsbedingungen) geltenden Wandlungspreis von EUR 3,56 und zusätzlich

auf (ii) anteilige Lieferung von BUWOG-Aktien pro Lieferaktie

(IMMOFINANZ-Aktie), entsprechend jener Anzahl an BUWOG-Aktien, zu der ein

Aktionär der IMMOFINANZ AG gemäß dem Zuteilungsverhältnis der Abspaltung in

Bezug auf eine IMMOFINANZ-Aktie berechtigt ist. Das Zuteilungsverhältnis

der Abspaltung beträgt 1 (BUWOG-Aktie) : 20 (IMMOFINANZ-Aktien), sodass

gemäß Anpassung bei Ausübung des Wandlungsrechts pro zu liefernder

Lieferaktie (IMMOFINANZ-Aktie) ein zusätzlicher Anspruch auf anteilige

Lieferung von 0,05 BUWOG-Aktien besteht.

Die Bestimmungen zum Ausgleich von Bruchteilen von Lieferaktien gelten

sinngemäß für die Lieferung von Aktien der BUWOG AG. Gemäß der Anpassung

beziehen sich die Emissionsbedingungen für die

IMMOFINANZ-Wandelschuldverschreibungen fällig 2018 sinngemäß auch auf die

Aktien der BUWOG AG, als handelte es sich um Lieferaktien.

Der am 25. April 2014 (Stichtag gemäß § 11(m) der Emissionsbedingungen)

geltende Wandlungspreis von EUR 3,56 bezieht sich nach der Anpassung als

rechnerischer Wandlungspreis auf die bei Ausübung des Wandlungsrechts zu

liefernden Lieferaktien (IMMOFINANZ-Aktien) und BUWOG-Aktien und unterliegt

hinsichtlich der zu liefernden Lieferaktien (IMMOFINANZ-Aktien) und gemäß

der Anpassung zu liefernden BUWOG-Aktien während der restlichen Laufzeit

der IMMOFINANZ-Wandelschuldverschreibungen fällig 2018 den Anpassungen,

welche in den Emissionsbedingungen betreffend Lieferaktien

(IMMOFINANZ-Aktien) und (unter sinngemäßer Anwendung gemäß Anpassung)

BUWOG-Aktien vorgesehen sind.

Anpassungen der Bestimmungen der Wandlungsrechte der

IMMOFINANZ-Wandelschuldverschreibungen fällig 2017 (ISIN XS0332046043)

Wirksam mit der Eintragung der Abspaltung am 26. April 2014 erfolgt

nachstehende Anpassung der Bestimmungen des Wandlungsrechts und des

Wandlungspreises der IMMOFINANZ-Wandelschuldverschreibungen fällig 2017

durch die Berechnungsstelle, J.P. Morgan Securities Ltd.

Bei Ausübung des Wandlungsrechts hat der Inhaber für die zur Wandlung

eingereichten Wandelschuldverschreibungen einen Anspruch auf (i)

Lieferaktien (Aktien der IMMOFINANZ AG gemäß § 9(a) der

Emissionsbedingungen) zu dem am 25. April 2014 (Stichtag gemäß § 10(m) der

Emissionsbedingungen) geltenden Wandlungspreis von EUR 7,97 und zusätzlich

auf (ii) anteilige Lieferung von BUWOG-Aktien pro Lieferaktie

(IMMOFINANZ-Aktie), entsprechend jener Anzahl an BUWOG-Aktien, zu der ein

Aktionär der IMMOFINANZ AG gemäß dem Zuteilungsverhältnis der Abspaltung in

Bezug auf eine IMMOFINANZ-Aktie berechtigt ist. Das Zuteilungsverhältnis

der Abspaltung beträgt 1 (BUWOG-Aktie) : 20 (IMMOFINANZ-Aktien), sodass

gemäß Anpassung bei Ausübung des Wandlungsrechts pro zu liefernder

Lieferaktie (IMMOFINANZ-Aktie) ein zusätzlicher Anspruch auf anteilige

Lieferung von 0,05 BUWOG-Aktien besteht.

Die Bestimmungen zum Ausgleich von Bruchteilen von Lieferaktien gelten

sinngemäß für die Lieferung von Aktien der BUWOG AG. Gemäß der Anpassung

beziehen sich die Emissionsbedingungen für die

IMMOFINANZ-Wandelschuldverschreibungen fällig 2017 sinngemäß auch auf die

Aktien der BUWOG AG, als handelte es sich um Lieferaktien.

Der am 25. April 2014 (Stichtag gemäß § 10(m) der Emissionsbedingungen)

geltende Wandlungspreis von EUR 7,97 bezieht sich nach der Anpassung als

rechnerischer Wandlungspreis auf die bei Ausübung des Wandlungsrechts zu

liefernden Lieferaktien (IMMOFINANZ-Aktien) und BUWOG-Aktien und unterliegt

hinsichtlich der zu liefernden Lieferaktien (IMMOFINANZ-Aktien) und gemäß

der Anpassung zu liefernden BUWOG-Aktien während der restlichen Laufzeit

der IMMOFINANZ-Wandelschuldverschreibungen fällig 2017 den Anpassungen,

welche in den Emissionsbedingungen betreffend Lieferaktien

(IMMOFINANZ-Aktien) und (unter sinngemäßer Anwendung gemäß Anpassung)

BUWOG-Aktien vorgesehen sind.

Für Rückfragen kontaktieren Sie bitte:

INVESTOR RELATIONS

Stefan Schönauer

Head of Corporate Finance & Investor Relations

IMMOFINANZ Group

T +43 (0)1 88 090 2312

M +43 (0)699 1685 7312

investor@immofinanz.com

MEDIENANFRAGEN

Bettina Schragl

Head of Corporate Communications | Pressesprecherin

IMMOFINANZ Group

T +43 (0)1 88 090 2290

M +43 (0)699 1685 7290

communications@immofinanz.com

A-1100 Wien, Wienerbergstraße 11

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Sprache: Deutsch

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Fax: +43 (0) 1 88090 - 8291

E-Mail: investor@immofinanz.com

Internet: http://www.immofinanz.com

ISIN: AT0000809058

WKN: 911064

Börsen: Freiverkehr in Berlin, München, Stuttgart; Frankfurt in

Open Market ; Wien (Amtlicher Handel / Official Market)

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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