01.07.2014 16:42:08

DGAP-News: Ehlebracht AG St.

DGAP-News: Ehlebracht AG: Vorstand und Aufsichtsrat der EHLEBRACHT AG empfehlen in der gemeinsamen Stellungnahme nach § 27 WpÜG das Angebot der E & Funktionstechnik Holding AG anzunehmen

DGAP-News: Ehlebracht AG / Schlagwort(e): Stellungnahme/Übernahmeangebot Ehlebracht AG: Vorstand und Aufsichtsrat der EHLEBRACHT AG empfehlen in der gemeinsamen Stellungnahme nach § 27 WpÜG das Angebot der E & Funktionstechnik Holding AG anzunehmen

01.07.2014 / 16:42

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Corporate News

Vorstand und Aufsichtsrat der EHLEBRACHT AG empfehlen in der gemeinsamen Stellungnahme nach § 27 WpÜG das Angebot der E & Funktionstechnik Holding AG anzunehmen



Enger, 01.07.2014 - Vorstand und Aufsichtsrat der EHLEBRACHT AG haben heute ihre gemeinsame Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) zu der am 23. Juni 2014 von der E & Funktionstechnik Holding AG veröffentlichten Angebotsunterlage zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot abgegeben. Die enthaltene Empfehlung wurde im Vorstand und im Aufsichtsrat jeweils einstimmig und ohne Enthaltungen beschlossen.

Unter Punkt 9 der gemeinsamen Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat geben diese die Empfehlung ab:

"Unter Berücksichtigung der Ausführungen in dieser Stellungnahme und unter Würdigung der Gesamtumstände des Angebotes einschließlich der vorstehend zusammengefassten Analyse von PKF halten Vorstand und Aufsichtsrat der Ehlebracht AG die von der Bieterin angebotene Gegenleistung für angemessen i.S.v. § 31 Abs. 1 WpÜG. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft halten das Angebot unter Berücksichtigung der Gesamtumstände für interessengerecht und empfehlen den Aktionären der Ehlebracht AG daher, das Angebot anzunehmen.

Vorstand und Aufsichtsrat der Ehlebracht AG weisen darauf hin, dass jeder Aktionär der Gesellschaft unter Berücksichtigung der Gesamtumstände sowie seiner individuellen Verhältnisse (einschließlich seiner persönlichen steuerlichen Situation) und seiner persönlichen Einschätzung der Möglichkeiten der zukünftigen Entwicklung des Wertes und des Börsenkurses der Ehlebracht-Aktie selbst entscheiden muss, ob er das Angebot annimmt oder nicht. Unbeschadet der anwendbaren zwingenden gesetzlichen Vorschriften übernehmen Vorstand und Aufsichtsrat keine Verantwortung für den Fall, dass sich die Annahme oder Nichtannahme des Angebotes im Nachhinein als wirtschaftlich ungünstig erweisen sollte.

Die vorstehende Empfehlung wurde im Vorstand und im Aufsichtsrat jeweils einstimmig verabschiedet."

Bei Rückfragen: Ehlebracht AG, Bernd Brinkmann, Vorstand, Tel.:05223/185128, E-mail:b.brinkmann@ehlebracht-ag.com, Internet: http://www.ehlebracht-ag.com

Ende der Corporate News

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