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DGAP-News: Dr. Greger & Collegen: MIFA-Abstimmung ohne ausreichende Informationen - Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger macht Auskunftsansprüche geltend
Dr. Greger & Collegen: MIFA-Abstimmung ohne ausreichende Informationen - Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger macht Auskunftsansprüche geltend
DGAP-News: Dr. Greger & Collegen / Schlagwort(e): Anleihe/Rechtssache
Dr. Greger & Collegen: MIFA-Abstimmung ohne ausreichende Informationen
- Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger macht Auskunftsansprüche geltend
30.05.2014 / 13:36
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München, 30.05.2014 - Mit den Beschlussvorschlägen der Mitteldeutsche
Fahrradwerke AG (MIFA) zur Abstimmung ohne Versammlung sollen die
Anleihegläubiger weitreichende Zugeständnisse machen: So sollen sie nicht
nur einer Stundung der Zinsansprüche zustimmen, sondern auch dem
vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten. Darüber hinaus steht auch
die Wahl eines sog. "Bevollmächtigten" an, dem für den Fall, dass ein
Gemeinsamer Vertreter nicht gewählt wird, weitreichende Befugnisse
eingeräumt werden sollen.
"Das Unternehmen erwartet von seinen Anleihegläubigern blindes Vertrauen,
wenn diese auf ihre vertraglichen Rechte vorübergehend verzichten sollen
ohne die notwendigen Informationen darüber zu erhalten, warum diese
Schritte notwendig sind", erklärt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. Der Anlagerechtler, der selbst einen
Gegenantrag gestellt hat und für die Position des Gemeinsamen Vertreters
kandidiert, ist über diese dürftige Informationspolitik des Unternehmens
verärgert. "Die Anleger haben an die Geschäftsidee des Unternehmens
geglaubt und viel Geld investiert. Deshalb ist das Unverständnis auf Seiten
der Anleihegläubiger groß, wenn das Unternehmen jetzt weitere Forderungen
stellt ohne seine Gläubiger vernünftig zu informieren", weiß der
Fachanwalt, dessen Kanzlei bereits zahlreiche MIFA-Anleihegläubiger
vertritt, zu berichten.
"Wir haben daher mit heutigem Tag das Unternehmen angeschrieben und dieses
zur umfassenden Auskunft im Hinblick auf die eingebrachten
Beschlussvorschläge aufgefordert. Anhand eines Fragenkatalogs soll die
Emittentin insbesondere Fragen zur derzeitigen finanziellen Situation und
Aufarbeitung der Falschbewertungen, zum Stand des Sanierungsgutachtens und
zu möglichen Finanzierungsalternativen beantworten", informiert Dr. Greger.
"Diese Informationen sind wesentlich für alle Anleihegläubiger, um
überhaupt eine sachgerechte Entscheidung zu den verlangten
Beschlussfassungen treffen zu können."
"Insbesondere den Anleihegläubigern liegt die wirtschaftliche Genesung des
Unternehmens am Herzen. Gerade deshalb täte das Unternehmen gut daran,
seine Anleihegläubiger in die jetzigen Prozesse aktiv und informatorisch
mit einzubeziehen." erklärt Dr. Greger weiter, dessen Gegenantrag zur Wahl
des Gemeinsamen Vertreters bereits auf der Homepage des Unternehmens
veröffentlich wurde.
Anleihegläubiger der MIFA-AG können sich kostenlos unter
www.mifa-geschädigt.de registrieren. Nach der Registrierung erhalten sie
aktuelle Informationen über das weitere Verfahren sowie unsere
Wahlunterlagen.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft
"Deutschlands Top-Anwälte" als "Top-Wirtschaftskanzlei" in der Rubrik
"Kapitalmarktrecht" ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen
bereits zahlreiche Anleihegläubiger vertritt, rät den Betroffenen zur
Einschaltung eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts, um
keine Zeit für die Sicherung der Ansprüche zu verlieren.
Kontakt:
Kanzlei Dr. Greger & Collegen
Dr.-Leo-Ritter-Str. 7
93049 Regensburg
Tel.: 0941 / 630 99 60
Fax: 0941 / 630 99 620
Web: www.dr-greger.de
Ende der Finanznachricht
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30.05.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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