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DGAP-News: Dr. Greger & Collegen: MIFA-Abstimmung ohne ausreichende Informationen - Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger macht Auskunftsansprüche geltend

Dr. Greger & Collegen: MIFA-Abstimmung ohne ausreichende Informationen - Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger macht Auskunftsansprüche geltend

DGAP-News: Dr. Greger & Collegen / Schlagwort(e): Anleihe/Rechtssache

Dr. Greger & Collegen: MIFA-Abstimmung ohne ausreichende Informationen

- Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger macht Auskunftsansprüche geltend

30.05.2014 / 13:36

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München, 30.05.2014 - Mit den Beschlussvorschlägen der Mitteldeutsche

Fahrradwerke AG (MIFA) zur Abstimmung ohne Versammlung sollen die

Anleihegläubiger weitreichende Zugeständnisse machen: So sollen sie nicht

nur einer Stundung der Zinsansprüche zustimmen, sondern auch dem

vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten. Darüber hinaus steht auch

die Wahl eines sog. "Bevollmächtigten" an, dem für den Fall, dass ein

Gemeinsamer Vertreter nicht gewählt wird, weitreichende Befugnisse

eingeräumt werden sollen.

"Das Unternehmen erwartet von seinen Anleihegläubigern blindes Vertrauen,

wenn diese auf ihre vertraglichen Rechte vorübergehend verzichten sollen

ohne die notwendigen Informationen darüber zu erhalten, warum diese

Schritte notwendig sind", erklärt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und

Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. Der Anlagerechtler, der selbst einen

Gegenantrag gestellt hat und für die Position des Gemeinsamen Vertreters

kandidiert, ist über diese dürftige Informationspolitik des Unternehmens

verärgert. "Die Anleger haben an die Geschäftsidee des Unternehmens

geglaubt und viel Geld investiert. Deshalb ist das Unverständnis auf Seiten

der Anleihegläubiger groß, wenn das Unternehmen jetzt weitere Forderungen

stellt ohne seine Gläubiger vernünftig zu informieren", weiß der

Fachanwalt, dessen Kanzlei bereits zahlreiche MIFA-Anleihegläubiger

vertritt, zu berichten.

"Wir haben daher mit heutigem Tag das Unternehmen angeschrieben und dieses

zur umfassenden Auskunft im Hinblick auf die eingebrachten

Beschlussvorschläge aufgefordert. Anhand eines Fragenkatalogs soll die

Emittentin insbesondere Fragen zur derzeitigen finanziellen Situation und

Aufarbeitung der Falschbewertungen, zum Stand des Sanierungsgutachtens und

zu möglichen Finanzierungsalternativen beantworten", informiert Dr. Greger.

"Diese Informationen sind wesentlich für alle Anleihegläubiger, um

überhaupt eine sachgerechte Entscheidung zu den verlangten

Beschlussfassungen treffen zu können."

"Insbesondere den Anleihegläubigern liegt die wirtschaftliche Genesung des

Unternehmens am Herzen. Gerade deshalb täte das Unternehmen gut daran,

seine Anleihegläubiger in die jetzigen Prozesse aktiv und informatorisch

mit einzubeziehen." erklärt Dr. Greger weiter, dessen Gegenantrag zur Wahl

des Gemeinsamen Vertreters bereits auf der Homepage des Unternehmens

veröffentlich wurde.

Anleihegläubiger der MIFA-AG können sich kostenlos unter

www.mifa-geschädigt.de registrieren. Nach der Registrierung erhalten sie

aktuelle Informationen über das weitere Verfahren sowie unsere

Wahlunterlagen.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft

"Deutschlands Top-Anwälte" als "Top-Wirtschaftskanzlei" in der Rubrik

"Kapitalmarktrecht" ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen

bereits zahlreiche Anleihegläubiger vertritt, rät den Betroffenen zur

Einschaltung eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts, um

keine Zeit für die Sicherung der Ansprüche zu verlieren.

Kontakt:

Kanzlei Dr. Greger & Collegen

Dr.-Leo-Ritter-Str. 7

93049 Regensburg

Tel.: 0941 / 630 99 60

Fax: 0941 / 630 99 620

Web: www.dr-greger.de

Ende der Finanznachricht

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30.05.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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271418 30.05.2014

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