09.03.2015 18:39:47
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DGAP-News: DMG MORI GmbH: Änderung der Angebotskonditionen
DMG MORI GmbH: Änderung der Angebotskonditionen
DGAP-News: DMG MORI GmbH / Schlagwort(e): Übernahmeangebot
DMG MORI GmbH: Änderung der Angebotskonditionen
09.03.2015 / 18:40
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DMG MORI GmbH
c/o CMS Hasche Sigle
Schöttlestraße 8
70597 Stuttgart, Germany
Pressemitteilung
Stuttgart/Tokio, 9. März 2015
Änderung der Angebotskonditionen
- ABSENKUNG DER MINDESTBETEILIGUNGSSCHWELLE AUF 40%
- ERHÖHUNG DES ANGEBOTSPREISES UM DEN ERWARTETEN DIVIDENENANSPRUCH AUF
EUR 30,55
- VERLÄNGERUNG DER ANNAHMEFRIST UM ZWEI WOCHEN BIS 25. MÄRZ 2015
DMG MORI SEIKI CO. LTD. ("CO") und DMG MORI SEIKI AG ("AG") haben heute
ihre Kooperationsvereinbarung vom 21. Januar 2015 dahingehend angepasst,
dass die Mindestbeteiligungsschwelle von 50 % plus eine Aktie
(Voraussetzung für den Vollzug des Angebots) auf 40 % herabgesenkt wird. Im
Gegenzug hat DMG MORI GmbH (die "Bieterin") den Angebotspreis auf EUR 30,55
je Aktie erhöht (Erhöhungsbetrag entspricht der vorgeschlagenen Dividende
für das Geschäftsjahr 2014 in Höhe von Euro 0,55).
Bereits am 5. März 2015 hatten CO und die von ihr zu 100 % gehaltene
Bieterin ihre Beteiligung an AG auf 38,52 % erhöht und damit ihr
vorrangiges Ziel einer de facto Beherrschung der Hauptversammlung der AG
erreicht. Vor diesem Hintergrund schaffen die CO und AG durch die Anpassung
der Kooperationsvereinbarung Transaktionssicherheit und vermeiden ein
andernfalls ggf. erforderliches nachfolgendes öffentliches Pflichtangebot.
Infolge der Änderungen der Angebotskonditionen verlängert sich die Frist
zur Annahme des Übernahmeangebots gesetzlich um 14 Tage bis zum 25. März
2015. Es wird erwartet, dass das Angebot Mitte April abgewickelt wird.
Weiterhin hat CO zusätzlich zu den in der heutigen Mitteilung nach § 23
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG genannten Annahmeerklärungen außerbörslich weitere
1.674.300 Stück Aktien, entsprechend 2,12 % der gesamten ausgegebenen
Aktien, erworben, wodurch die neue Mindestbeteiligungsschwelle von 40 %
überschritten werden wird.
Dr. Mori: "Die heutige Vereinbarung stellt einen guten Kompromiss zwischen
den Interessen der beiden Gesellschaften dar und ist auch im Sinne ihrer
Gesellschafter. Sie schafft Transaktionssicherheit für alle Beteiligten und
beseitigt die Möglichkeit eines nachfolgenden Pflichtangebots, was nur zur
Bindung der Ressourcen der beiden Gesellschaften und ihrer Management-Teams
geführt hätte."
Dr. Kapitza: "Mit der geänderten Kooperationsvereinbarung 2015 und den
Aktienzukäufen durch DMG MORI SEIKI CO. LTD. ist die Annahmeschwelle
erreicht. Wir können uns nun vollständig auf das operative Geschäft unserer
beiden Gesellschaften sowie auf unsere Kunden konzentrieren. "
Disclaimer
Dieses Dokument dient lediglich Informationszwecken. Es stellt weder eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von DMG MORI SEIKI
AG-Aktien noch ein Angebot zum Kauf von DMG MORI SEIKI AG-Aktien dar. Ein
Angebot zum Erwerb der DMG MORI SEIKI AG-Aktien erfolgt ausschließlich auf
der Grundlage der in der Angebotsunterlage für das freiwillige öffentliche
Übernahmeangebot der DMG MORI GmbH an die Aktionäre der DMG MORI SEIKI AG
enthaltenen Regelungen und Bedingungen, die am 11. Februar 2015 und
Anpassung am 9. März 2015 veröffentlicht wurde. Die Angebotsunterlage ist
im Internet unter www.onebrandfortheworld.de verfügbar.
Das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot für die DMG MORI SEIKI
AG-Aktien wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
sowie bestimmten anwendbaren wertpapierrechtlichen Bestimmungen der
Vereinigten Staaten von Amerika und Kanadas unterbreitet. Eine Durchführung
des Übernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als
denen der Bundesrepublik Deutschland und bestimmten anwendbaren
wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika und
Kanadas erfolgt nicht.
users@dmgmoriseiki.co.jp [Contact] Berenberg dmgmori@berenberg.com
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09.03.2015 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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