30.11.2017 23:11:40
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DGAP-News: Brookline Real Estate kündigt öffentliches Pflichtangebot an die Aktionäre der Accentro Real Estate AG an
Brookline Real Estate kündigt öffentliches Pflichtangebot an die Aktionäre der Accentro Real Estate AG an
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Firmenübernahme/Übernahmeangebot
Brookline Real Estate kündigt öffentliches Pflichtangebot an die Aktionäre
der Accentro Real Estate AG an
30.11.2017 / 23:11
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Brookline Real Estate kündigt öffentliches Pflichtangebot an die Aktionäre
der Accentro Real Estate AG an
Luxemburg, 30. November 2017 - Brookline Real Estate S.à r.l. ("Brookline
Real Estate") (früher RMR 8 S.à r.l.), eine Holdinggesellschaft, die durch
die Brookline Capital LP kontrolliert wird, welche von der Londoner
Investmentgesellschaft Vestigo Capital Advisors LLP beraten wird, hat heute
bekanntgegeben, dass sie die Kontrolle über die börsennotierte Accentro Real
Estate AG ("Accentro") erlangt hat. Im Rahmen eines öffentlichen
Pflichtangebots, welches zeitnah veröffentlicht wird, werden alle
Accentro-Aktionäre die Möglichkeit haben, ihre Aktien Brookline Real Estate
anzudienen.
Auf Grundlage eines Kaufvertrags mit Accentros Mehrheitsaktionär ADLER Real
Estate AG ("ADLER") hat Brookline Real Estate das wirtschaftliche Eigentum
an etwa 19,9 Millionen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Accentro
erworben. Dies entspricht 79,95% der Stimmrechte. Zusätzlich hat Brookline
Real Estate ADLER die Option eingeräumt, in einem Jahr einen Anteil von
6,22% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Accentro, die derzeit von
ADLER gehalten werden, an Brookline Real Estate oder einen Bevollmächtigten
zu verkaufen.
Accentro ist eine an der Frankfurter Wertpapierbörse notierte
Wohnungsgesellschaft mit Sitz in Berlin, die sich auf die sozialverträgliche
Wohnungsprivatisierung spezialisiert. Mit ihrer Tochtergesellschaft Accentro
GmbH ist sie marktführend in der Bereitstellung von
Wohnungsprivatisierungsdienstleistungen in Deutschland. Darüber hinaus kauft
Accentro Wohnungsbestände, die anschließend über Eigenhandelsgeschäfte
privatisiert werden..
Natig Ganiyev, Direktor von Brookline Capital LP, sagte: "Accentro ist
besonders stark in ihrem Heimatmarkt Berlin positioniert. Damit ist das
Unternehmen trotz des knappen Angebots bestens aufgestellt, um
Immobilienportfolios in großem Umfang zu erwerben. Wir freuen uns auf die
großen Chancen, die wir für Accentro in der Zukunft sehen."
Das Angebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage festgelegten
Bestimmungen. Die Genehmigung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht ist noch ausstehend. Sobald die
Genehmigung erfolgt ist, wird die Angebotsunterlage unter
http://brookline-real-estate-takeover-offer.de einsehbar sein.
Kirkland & Ellis International LLP fungieren als Rechtsberater von Brookline
Real Estate.
Über Brookline Real Estate S.à r.l.
Brookline Real Estate S.á r.l. ist eine Holdinggesellschaft, die durch
Brookline Capital LP kontrolliert wird, welche von Vestigo Capital Advisors
LLP ("Vestigo Capital") beraten wird. Vestigo Capital ist eine durch die FCA
regulierte Investmentgesellschaft, welche Fonds und Anlagestrukturen anderer
Art berät. Die Investmentgesellschaft verwaltet ein Portfolio im Gesamtwert
von USD 250 Millionen. Der Investitionsschwerpunkt von Vestigo Capital liegt
in den Bereichen erneuerbare Energien, Immobilien, Infrastruktur und
Gastgewerbe. Weitere Informationen finden Sie unter www.vestigocapital.com
Medienkontakt
Anna Mareen Steudel
CNC - Communications & Network Consulting AG
E anna.steudel@cnc-communications.com
T +49 69 506 037 567
Wichtiger Hinweis
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Gesellschaft. Die
endgültigen Bestimmungen des Angebots sowie weitere das Angebot betreffende
Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der
Angebotsunterlage durch die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt.
Investoren und Inhabern von Aktien der Gesellschaft wird dringend empfohlen,
die Angebots-unterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot
stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da
sie wichtige Informationen enthalten wer-den. Das Angebot wird unter
alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Jeder Vertrag,
der auf Grundlage des Angebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit
diesem auszulegen.
Luxemburg, 30. November 2017
Brookline Real Estate S.à r.l.
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30.11.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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