30.11.2017 23:11:40

DGAP-News: Brookline Real Estate kündigt öffentliches Pflichtangebot an die Aktionäre der Accentro Real Estate AG an

Brookline Real Estate kündigt öffentliches Pflichtangebot an die Aktionäre der Accentro Real Estate AG an

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DGAP-News: Brookline Real Estate S.à r.l. / Schlagwort(e):

Firmenübernahme/Übernahmeangebot

Brookline Real Estate kündigt öffentliches Pflichtangebot an die Aktionäre

der Accentro Real Estate AG an

30.11.2017 / 23:11

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Brookline Real Estate kündigt öffentliches Pflichtangebot an die Aktionäre

der Accentro Real Estate AG an

Luxemburg, 30. November 2017 - Brookline Real Estate S.à r.l. ("Brookline

Real Estate") (früher RMR 8 S.à r.l.), eine Holdinggesellschaft, die durch

die Brookline Capital LP kontrolliert wird, welche von der Londoner

Investmentgesellschaft Vestigo Capital Advisors LLP beraten wird, hat heute

bekanntgegeben, dass sie die Kontrolle über die börsennotierte Accentro Real

Estate AG ("Accentro") erlangt hat. Im Rahmen eines öffentlichen

Pflichtangebots, welches zeitnah veröffentlicht wird, werden alle

Accentro-Aktionäre die Möglichkeit haben, ihre Aktien Brookline Real Estate

anzudienen.

Auf Grundlage eines Kaufvertrags mit Accentros Mehrheitsaktionär ADLER Real

Estate AG ("ADLER") hat Brookline Real Estate das wirtschaftliche Eigentum

an etwa 19,9 Millionen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Accentro

erworben. Dies entspricht 79,95% der Stimmrechte. Zusätzlich hat Brookline

Real Estate ADLER die Option eingeräumt, in einem Jahr einen Anteil von

6,22% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Accentro, die derzeit von

ADLER gehalten werden, an Brookline Real Estate oder einen Bevollmächtigten

zu verkaufen.

Accentro ist eine an der Frankfurter Wertpapierbörse notierte

Wohnungsgesellschaft mit Sitz in Berlin, die sich auf die sozialverträgliche

Wohnungsprivatisierung spezialisiert. Mit ihrer Tochtergesellschaft Accentro

GmbH ist sie marktführend in der Bereitstellung von

Wohnungsprivatisierungsdienstleistungen in Deutschland. Darüber hinaus kauft

Accentro Wohnungsbestände, die anschließend über Eigenhandelsgeschäfte

privatisiert werden..

Natig Ganiyev, Direktor von Brookline Capital LP, sagte: "Accentro ist

besonders stark in ihrem Heimatmarkt Berlin positioniert. Damit ist das

Unternehmen trotz des knappen Angebots bestens aufgestellt, um

Immobilienportfolios in großem Umfang zu erwerben. Wir freuen uns auf die

großen Chancen, die wir für Accentro in der Zukunft sehen."

Das Angebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage festgelegten

Bestimmungen. Die Genehmigung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt

für Finanzdienstleistungsaufsicht ist noch ausstehend. Sobald die

Genehmigung erfolgt ist, wird die Angebotsunterlage unter

http://brookline-real-estate-takeover-offer.de einsehbar sein.

Kirkland & Ellis International LLP fungieren als Rechtsberater von Brookline

Real Estate.

Über Brookline Real Estate S.à r.l.

Brookline Real Estate S.á r.l. ist eine Holdinggesellschaft, die durch

Brookline Capital LP kontrolliert wird, welche von Vestigo Capital Advisors

LLP ("Vestigo Capital") beraten wird. Vestigo Capital ist eine durch die FCA

regulierte Investmentgesellschaft, welche Fonds und Anlagestrukturen anderer

Art berät. Die Investmentgesellschaft verwaltet ein Portfolio im Gesamtwert

von USD 250 Millionen. Der Investitionsschwerpunkt von Vestigo Capital liegt

in den Bereichen erneuerbare Energien, Immobilien, Infrastruktur und

Gastgewerbe. Weitere Informationen finden Sie unter www.vestigocapital.com

Medienkontakt

Anna Mareen Steudel

CNC - Communications & Network Consulting AG

E anna.steudel@cnc-communications.com

T +49 69 506 037 567

Wichtiger Hinweis

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung

zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Gesellschaft. Die

endgültigen Bestimmungen des Angebots sowie weitere das Angebot betreffende

Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der

Angebotsunterlage durch die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt.

Investoren und Inhabern von Aktien der Gesellschaft wird dringend empfohlen,

die Angebots-unterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot

stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da

sie wichtige Informationen enthalten wer-den. Das Angebot wird unter

alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Jeder Vertrag,

der auf Grundlage des Angebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich

dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit

diesem auszulegen.

Luxemburg, 30. November 2017

Brookline Real Estate S.à r.l.

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30.11.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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634551 30.11.2017

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