19.01.2018 19:31:40
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DGAP-News: BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG ZWISCHEN SINNERSCHRADER UND ACCENTURE IM HANDELSREGEISTER EINGETRAGEN / ABFINDUNGSANGEBOT GESTARTET
BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG ZWISCHEN SINNERSCHRADER UND ACCENTURE IM HANDELSREGEISTER EINGETRAGEN / ABFINDUNGSANGEBOT GESTARTET
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DGAP-News: SinnerSchrader AG / Schlagwort(e): Sonstiges
BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG ZWISCHEN SINNERSCHRADER UND
ACCENTURE IM HANDELSREGEISTER EINGETRAGEN / ABFINDUNGSANGEBOT GESTARTET
19.01.2018 / 19:31
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Der zwischen der SinnerSchrader Aktiengesellschaft als abhängiger
Gesellschaft und der Accenture Digital Holdings GmbH als herrschender
Gesellschaft am 7. Dezember 2017 geschlossene Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag ist am 16. Januar 2018 in das für die SinnerSchrader
Aktiengesellschaft zuständige Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg
eingetragen worden. Dies wurde am selben Tag vom Handelsregister bekannt
gemacht. Der Vertrag, dem die außerordentliche Hauptversammlung der
SinnerSchrader Aktiengesellschaft am 6. Dezember 2017 mit 97,7 Prozent der
auf der Hauptversammlung vertretenen Stimmen zugestimmt hat, ist mit der
Eintragung wirksam geworden.
Am heutigen Tag hat die Accenture Digital Holdings GmbH das
Abfindungsangebot an die außenstehenden Aktionäre, zu dem sie sich im
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag verpflichtet hat, im
Bundesanzeiger bekannt gemacht. Danach bietet die Accenture Digital Holdings
GmbH jedem außenstehenden Aktionär der SinnerSchrader Aktiengesellschaft an,
seine auf den Inhaber lautenden Stückaktien der SinnerSchrader
Aktiengesellschaft gegen eine Barabfindung in Höhe von 10,21 Euro je
SinnerSchrader-Aktie zu erwerben.
Die Höhe der Abfindung wurde durch die Geschäftsführung der Accenture
Digital Holdings GmbH und den Vorstand der SinnerSchrader Aktiengesellschaft
auf Basis der Ergebnisse der gutachtlichen Stellungnahme zum
Unternehmenswert der SinnerSchrader Aktiengesellschaft der Duff & Phelps
GmbH, Frankfurt am Main, festgelegt. Die Angemessenheit der Abfindung und
auch des Ausgleichs (dazu sogleich) hat der gerichtlich bestellte
Vertragsprüfer ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft
und bestätigt.
Die Angebotsfrist für das Abfindungsangebot hat mit der Bekanntmachung im
Bundesanzeiger begonnen und endet - vorbehaltlich einer Verlängerung der
Frist nach § 305 Abs. 4 Satz 3 AktG wegen eines Antrags auf Bestimmung des
Ausgleichs oder der Abfindung durch das in § 2 Spruchverfahrensgesetz
bestimmte Gericht - am 16. März 2018. Das vollständige Angebot und weitere
Informationen zu dem Abfindungsangebot, insbesondere dazu, was Aktionäre tun
müssen, die das Angebot nutzen wollen, sind im Internet unter
http://www.sinnerschrader.ag/de/accenture abrufbar.
Diejenigen außenstehenden Aktionäre der SinnerSchrader Aktiengesellschaft,
die das Abfindungsangebot nicht annehmen wollen, bleiben Aktionäre der
SinnerSchrader Aktiengesellschaft und haben für die Dauer des Vertrags
Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Ausgleichs in Form einer jährlichen
Geldleistung. Der Ausgleich beträgt für jedes volle Geschäftsjahr der
SinnerSchrader Aktiengesellschaft brutto 0,27 Euro je SinnerSchrader-Aktie
abzüglich eines Betrags für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag nach
dem jeweils für diese Steuern für das jeweilige Geschäftsjahr geltenden
Steuersatz. Nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
ergibt sich aus dem Bruttoausgleichsbetrag von 0,27 Euro eine
Nettoausgleichszahlung in Höhe von insgesamt 0,23 Euro je
SinnerSchrader-Aktie für ein volles Geschäftsjahr der SinnerSchrader
Aktiengesellschaft.
ÜBER SINNERSCHRADER
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Fokus auf Design und Entwicklung von digitalen Produkten und Services. Mehr
als 500 Mitarbeiter arbeiten an der digitalen Transformation für Unternehmen
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SinnerSchrader wurde 1996 gegründet, ist seit 1999 börsennotiert und hat
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2017 ist SinnerSchrader Teil von Accenture Interactive.
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