22.01.2009 16:09:00
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DGAP-News: Artec Technologies AG
artec technologies AG / Rechtssache
22.01.2009
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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- Sachverständiger sieht bei Arcor 'Timeshift-Restart' Merkmale des artec
technologies Patents erfüllt
- Chancen auf Schadensersatz für artec technologies deutlich gestiegen
Diepholz, 22. Januar 2009 - Ein Patent der artec technologies AG (WKN:
520958), das zeitversetztes Fernsehen bei IPTV ermöglicht, ist
wahrscheinlich durch die Arcor AG & Co.KG, Eschborn verletzt worden. Das
von Arcor unter dem Namen Timeshift-Restart eingesetzte Verfahren erfülle
die Merkmale des artec technologies Patents, so das Resultat eines
Gutachtens, das ein vom Landgericht (LG) Düsseldorf bestellter
Sachverständiger erstellt hat.
Das Gutachten wurde erstellt, nachdem artec technologies Ende Dezember 2007
die Durchführung eines gerichtlichen Besichtigungsverfahrens gegen Arcor
auf Grund des Verdachts einer Patentverletzung durch Arcor im Wege der
einstweiligen Verfügung durchsetzen konnte.
Das Ergebnis des Gutachtens wurde artec technologies erst jetzt mitgeteilt.
Das LG Düsseldorf hatte zunächst dem Antrag von Arcor und seinem Zulieferer
Alcatel unter Hinweis auf Geheimhaltungsinteressen stattgegeben, so dass
das Gutachten und dessen Resultat unter Verschluss blieben. Der Patentsenat
des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf hob diesen Beschluss des LG
Düsseldorf auf Grund von Verfahrensfehlern auf; artec technologies wurde
daraufhin das Resultat des Gutachtens gestern mitgeteilt. Die Richter des
OLG Düsseldorf verwiesen dabei das Verfahren 'unter Beachtung der
Ausführungen in diesem Beschluss' zur erneuten Entscheidung an das LG
Düsseldorf zurück.
'Wir freuen uns, dass der Sachverständige die Erfüllung der Patentmerkmale
bejaht und das Oberlandesgericht Düsseldorf nun zu unseren Gunsten
entschieden hat. Nach diesem für uns wichtigen Schritt hoffen wir Ansprüche
wegen Patentverletzung gegen Arcor und ihres Zulieferers Alcatel
durchsetzen zu können', sagt Thomas Hoffmann, Vorstand der artec
technologies AG. 'Gegenüber Arcor haben wir sehr frühzeitig kommuniziert,
dass wir eine einvernehmliche Streitbeilegung bevorzugen. Wir haben indes
auch Verständnis dafür, dass Arcor etwaige Forderungen an Alcatel als
Zulieferer zunächst weiterreicht. Trotz der eingetreten Eskalation bleiben
wir weiter gesprächsbereit.'
Da Arcor die IPTV-Technologie von Alcatel als Zulieferer bezog, erklärte
Arcor im gerichtlichen Verfahren vor dem LG Düsseldorf Alcatel den Streit.
Arcor kann nach dieser Streitverkündung die durch das Gericht getroffenen
Feststellungen zugunsten von artec technologies unmittelbar gegenüber
Alcatel verwenden. Alcatel erhob gegenüber artec technologies wiederum
Patentnichtigkeitsklage, mit der Alcatel den Bestand des artec technologies
Patents angreifen möchte.
Hintergrund zum IPTV Patent der artec technologies:
Besonderes Merkmal des patentierten Verfahrens für zeitversetztes Fernsehen
ist die Möglichkeit, die auf einem zentralen Server fortlaufend
mitgeschnittenen Inhalte schon während der Aufzeichnung per Video-Stream
abrufen zu können. Der Zuschauer kann somit bei verspätetem Einschalten
laufende Sendungen von Beginn an sehen, das Programm anhalten sowie zu
gewünschten Szenen vor- und zurückspulen.
Zudem können Nutzer einzelne Sequenzen aus dem laufenden TV-Programm zu
Videoclips umwandeln. Bei dem von artec technologies entwickelten und
patentierten Verfahren wird das TV-Programm auf Servern gespeichert und
alle Funktionen über diese durchgeführt. Die Inhalte können dann schon
während Aufzeichnung von mehreren Nutzern individuell abgerufen werden. Die
Anwender benötigen keine zusätzliche Hard- oder Software, sondern können
die Funktionen direkt über den Fernseher, den PC oder das Handy ganz
unkompliziert nutzen.
Artec technologies beliefert weltweit Telekommunikationsanbieter,
Kabelnetzbetreiber und Fernsehanstalten mit ihren Systemen. Neben dem per
Patent geschützten Verfahren für zeitversetztes Fernsehen hat das
Unternehmen auch eine TV-Suchmaschine entwickelt. Geschäftsziel ist es,
Schlüsseltechnologien im Bereich digitaler Fernsehdienste anzubieten. Vor
dem Hintergrund der ständig steigenden Nachfrage und attraktiver
Umsatzerlöse bei serverbasierten Systemen für IPTV sieht sich artec
technologies auf Grund seiner im eigenen Haus entwickelten und im Einsatz
bereits bewährten Produkten in einer starken Marktposition.
Rechtsanwälte artec technologies sind RAUSCHHOFER RECHTSANWÄLTE (Dr. Hajo
Rauschhofer) unter Mitwirkung Patentanwälte WSL PATENTANWÄLTE (Dr. Winfried
Lieke), alle Wiesbaden.
Über artec technologies AG
Das börsennotierte Unternehmen artec technologies AG aus der Grafenstadt
Diepholz bei Bremen ist in den Geschäftsfeldern 'Digital Video Security'
und 'Streaming Media/IPTV' tätig. Das Unternehmen gehört zu den
Technologieführern im Bereich Systemlösungen für digitale Erfassung,
Analyse, Aufzeichnung und Übertragung von Video, Audio und Daten von
Drittsystemen über Netzwerke. Im Geschäftsbereich Digital Video Security
entwickelt und vertreibt das Unternehmen unter dem Markennamen 'MULTIEYE'
Produkte und Systemlösungen für die digitale Videoüberwachung. In dem
zweiten Geschäftsbereich entwickelt und vertreibt die artec technologies AG
Produkte und Systemlösungen auf Basis der 'XentauriX' Plattform, die in
erster Linie für IPTV- Applikationen sowie für TV/Radio Sendemitschnitte
verwendet werden. Weltweit sind derzeit weit über 12.000 Systeme aus
beiden Geschäftsbereichen im Einsatz.
Weitere Informationen:
artec technologies AG
Bianca Lekon
Investor Relations
Mail: bianca.lekon@artec.de /Fon: 05441 5995-16
Fax +49 (0) 5441 5995-70
22.01.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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