14.10.2008 10:07:00

DGAP-News: Areal Immobilien und Beteiligungs-AG

DGAP-News: AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG: Einladung zur Hauptversammlung

AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG / Hauptversammlung

14.10.2008

News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Herausgeber verantwortlich. ---------------------------------------------------------------------------

AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG

Bottrop

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur am

Dienstag, den 16. Dezember 2008, 10.00 Uhr,

in 45131 Essen, Alfredstraße 161-163

in den Räumen der Thelen Holding GmbH

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

(1) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. 12. 2007 nebst Lagebericht und des Abhängigkeitsberichtes sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007. Bericht des Vorstandes zur Lage der Gesellschaft nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB.

(2) Beschlussfassung über die Entlastung der Vorstandes

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes Entlastung für das Geschäftsjahr 2007 zu erteilen.

(3) Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.

(4) Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Märkische Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2008 zu wählen.

(5) Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form und die Anpassung der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1.312.500,- eingeteilt in 1.312.500 Stückaktien, wird in vereinfachter Form nach den Vorschriften der §§ 229 ff. AktG im Verhältnis 25:1 um EUR 1.260.000,- auf EUR 52.500,- herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung hat den Zweck, in Höhe von EUR 1.260.000,- Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken. Sie wird in der Weise durchgeführt, dass je fünfundzwanzig auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie zusammengelegt werden. Etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht durch das Zusammenlegungsverhältnis teilbare Anzahl von Aktien hält, werden von der Gesellschaft mit anderen Spitzen zusammengelegt und von ihr für Rechnung der Beteiligten gemäß § 226 Abs. 3 AktG verwertet.

b) § 4 Abs. 1 der Satzung wird in Anpassung an die Kapitalherabsetzung wie folgt neu gefasst:

'Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 52.500,-. Es ist eingeteilt in 52.500 Stückaktien.'

c) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die weiteren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung zu entscheiden.

d) Der Vorstand wird angewiesen, den Beschluss gemäß diesem Tagesordnungspunkt (5) nur zusammen mit der unter Tagesordnungspunkt (6) zu beschließenden Kapitalerhöhung anzumelden.

(6) Beschlussfassung über die Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals und die Anpassung der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a) Das auf EUR 52.500,- herabgesetzte Grundkapital wird gegen Bareinlagen um bis zu EUR 3.150.000,- auf bis zu EUR 3.202.500,- erhöht durch Ausgabe von bis zu 3.150.000 neuen, auf den Inhaber lautenden stimmberechtigten Vorzugsaktien ohne Nennwert (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00. Die neuen Aktien sind ab dem 01.01.2009 gewinnberechtigt. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien beträgt EUR 1,00 pro Aktie (Ausgabekurs von 100 %).

Die neuen Aktien sind zunächst den Aktionären im Verhältnis 1 : 60 - bezogen auf das herabgesetzte Grundkapital - zum Bezug anzubieten. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebotes endet zwei Wochen nach Bekanntmachung des Angebotes. Die neuen Aktien sind mit einem Gewinnvorzug gemäß der nachstehend vorgeschlagenen Neufassung von § 18 der Satzung ausgestattet.

b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung zu entscheiden. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für die Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritte die nicht gezeichneten Aktien ihrerseits zum beschlossenen Ausgabebetrag zeichnen und beziehen können.

c) Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 30. September 2009 in das Handelsregister eingetragen worden ist.

d) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, § 4 Abs. 1 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.

e) § 4 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt geändert, dabei wird nachfolgender Satz angefügt:

'Die stimmberechtigten Vorzugsaktien sind mit einem Gewinnvorzug gem. § 18 der Satzung ausgestattet.'

f) § 15 Abs. 1 der Satzung wird klarstellend wie folgt neu gefasst:

'Jede Aktie und jede Vorzugsaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.'

g) § 18 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

'Über die Verwendung des jährlichen Bilanzgewinns beschließt die Hauptversammlung unter Beachtung der nachfolgenden Vorschriften.

a. Sofern stimmberechtigte Vorzugsaktien ausgegeben sind, erhält der Inhaber von stimmberechtigten Vorzugsaktien aus dem jährlichen Bilanzgewinn vorweg einen Gewinnanteil von 6 % ihres rechnerischen Anteils am Grundkapital (Vorzugsdividende). Anschließend erhalten die Inhaber sonstiger Stückaktien aus dem jährlichen Bilanzgewinn eine Dividende von 2 % des rechnerischen Anteils am Grundkapital.

b. Reicht der Bilanzgewinn eines oder mehrerer Geschäftsjahre zur Vorwegausschüttung von 6 % auf die stimmberechtigten Vorzugsaktien nicht aus, so werden die fehlenden Beträge ohne Zinsen aus dem Bilanzgewinn der folgenden Geschäftsjahre in der Weise nachgezahlt, dass die älteren Rückstände vor den jüngeren zu tilgen und die aus dem Gewinn eines Geschäftsjahres für dieses zu zahlenden Vorzugsbeträge erst nach Tilgung sämtlicher Rückstände, jedoch vor Verteilung eines Gewinnanteils auf die sonstigen Stückaktien, zu leisten sind. Das Nachzahlungsrecht ist Bestandteil des Gewinnanteils des Geschäftsjahres, aus dessen Bilanz die Nachzahlung auf die stimmberechtigten Vorzugsaktien gewährt wird.

c. Der nach dem Beschluss der Hauptversammlung zur Ausschüttung bestimmte weitere Bilanzgewinn wird zur Zahlung eines zusätzlichen Gewinnanteils auf die sonstigen Stückaktien sowie stimmberechtigten Vorzugsaktien im Verhältnis der Nennbeträge verwendet.'

(7) Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form und die Anpassung der Satzung alternativ zu TOP 5

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, alternativ für den Fall, dass die Hauptversammlung zu TOP 5 keinen oder einen ablehnenden Beschluss fasst, folgende Beschlüsse zu fassen:

a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1.312.500,- eingeteilt in 1.312.500 Stückaktien, wird in vereinfachter Form nach den Vorschriften der §§ 229 ff. AktG im Verhältnis 3:2 um EUR 437.400,- auf EUR 875.000,- herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung hat den Zweck, in Höhe von EUR 437.000,- Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken. Sie wird in der Weise durchgeführt, dass je drei auf den Inhaber lautende Stückaktien zu zwei auf den Inhaber lautende Stückaktie zusammengelegt werden. Etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht durch das Zusammenlegungsverhältnis teilbare Anzahl von Aktien hält, werden von der Gesellschaft mit anderen Spitzen zusammengelegt und von ihr für Rechnung der Beteiligten gemäß § 226 Abs. 3 AktG verwertet.

b) § 4 Abs. 1 der Satzung wird in Anpassung an die Kapitalherabsetzung wie folgt neu gefasst:

'Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 875.000,-. Es ist eingeteilt in 875.000 Stückaktien.'

c) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die weiteren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung zu entscheiden.

d) Der Vorstand wir angewiesen, den Beschluss gemäß diesem Tagesordnungspunkt (7) nur zusammen mit der unter Tagesordnungspunkt (8) zu beschließenden Kapitalerhöhung anzumelden.

(8) Beschlussfassung über die Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals und die Anpassung der Satzung alternativ zu TOP 6

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, alternativ für den Fall, dass die Hauptversammlung zu TOP 6 keinen oder einen ablehnenden Beschluss fasst, folgende Beschlüsse zu fassen:

a) Das auf EUR 875.000,- herabgesetzte Grundkapital wird gegen Bareinlagen um bis zu EUR 1.312.500,- auf bis zu EUR 2.187.500,- erhöht durch Ausgabe von bis zu 1.312.500 neuen, auf den Inhaber lautenden stimmberechtigten Vorzugsaktien ohne Nennwert (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00. Die neuen Aktien sind ab dem 01.01.2009 gewinnberechtigt. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien beträgt EUR 1,00 pro Aktie (Ausgabekurs von 100 %).

Die neuen Aktien sind zunächst den Aktionären im Verhältnis 1 : 1,5 - bezogen auf das herabgesetzte Grundkapital - zum Bezug anzubieten. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebotes endet zwei Wochen nach Bekanntmachung des Angebotes. Die neuen Aktien sind mit einem Gewinnvorzug gemäß der nachstehend vorgeschlagenen Neufassung von § 18 der Satzung ausgestattet.

b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung zu entscheiden. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für die Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritte die nicht gezeichneten Aktien ihrerseits zum beschlossenen Ausgabebetrag zeichnen und beziehen können.

c) Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 30. September 2009 in das Handelsregister eingetragen worden ist.

d) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, § 4 Abs. 1 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.

e) § 4 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt geändert, dabei wird nachfolgender Satz angefügt:

'Die stimmberechtigten Vorzugsaktien sind mit einem Gewinnvorzug gem. § 18 der Satzung ausgestattet.'

f) § 15 Abs. 1 der Satzung wird klarstellend wie folgt neu gefasst:

'Jede Aktie und jede Vorzugsaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.'

g) § 18 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

'Über die Verwendung des jährlichen Bilanzgewinns beschließt die Hauptversammlung unter Beachtung der nachfolgenden Vorschriften.

a. Sofern stimmberechtigte Vorzugsaktien ausgegeben sind, erhält der Inhaber von stimmberechtigten Vorzugsaktien aus dem jährlichen Bilanzgewinn vorweg einen Gewinnanteil von 6 % ihres rechnerischen Anteils am Grundkapital (Vorzugsdividende). Anschließend erhalten die Inhaber sonstiger Stückaktien aus dem jährlichen Bilanzgewinn eine Dividende von 2 % des rechnerischen Anteils am Grundkapital.

b. Reicht der Bilanzgewinn eines oder mehrerer Geschäftsjahre zur Vorwegausschüttung von 6 % auf die stimmberechtigten Vorzugsaktien nicht aus, so werden die fehlenden Beträge ohne Zinsen aus dem Bilanzgewinn der folgenden Geschäftsjahre in der Weise nachgezahlt, dass die älteren Rückstände vor den jüngeren zu tilgen und die aus dem Gewinn eines Geschäftsjahres für dieses zu zahlenden Vorzugsbeträge erst nach Tilgung sämtlicher Rückstände, jedoch vor Verteilung eines Gewinnanteils auf die sonstigen Stückaktien, zu leisten sind. Das Nachzahlungsrecht ist Bestandteil des Gewinnanteils des Geschäftsjahres, aus dessen Bilanz die Nachzahlung auf die stimmberechtigten Vorzugsaktien gewährt wird.

c. Der nach dem Beschluss der Hauptversammlung zur Ausschüttung bestimmte weitere Bilanzgewinn wird zur Zahlung eines zusätzlichen Gewinnanteils auf die sonstigen Stückaktien sowie stimmberechtigten Vorzugsaktien im Verhältnis der Nennbeträge verwendet.'

(9) Beschlussfassung über die Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals und die Anpassung der Satzung alternativ zu TOP 5, 6, 7 und 8

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, alternativ für den Fall, dass die Hauptversammlung zu den vorhergehenden TOP 5 bis 8 keine oder ablehnende Beschlüsse fasst, folgende Beschlüsse zu fassen:

a) Das Grundkapital der Gesellschaft von zurzeit EUR 1.312.500,- wird gegen Bareinlagen um bis zu EUR 1.968.750,- auf bis zu EUR 3.281.250,- erhöht durch Ausgabe von bis zu 1.968.750 neuen, auf den Inhaber lautenden stimmberechtigten Vorzugsaktien ohne Nennwert (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00. Die neuen Aktien sind ab dem 01.01.2009 gewinnberechtigt. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien beträgt EUR 1,00 pro Aktie (Ausgabekurs von 100 %).

Die neuen Aktien sind zunächst den Aktionären im Verhältnis 1 : 1,5 zum Bezug anzubieten. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebotes endet zwei Wochen nach Bekanntmachung des Angebotes. Die neuen Aktien sind mit einem Gewinnvorzug gemäß der nachstehend vorgeschlagenen Neufassung von § 18 der Satzung ausgestattet.

b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung zu entscheiden. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für die Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritte die nicht gezeichneten Aktien ihrerseits zum beschlossenen Ausgabebetrag zeichnen und beziehen können.

c) Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 30. September 2009 in das Handelsregister eingetragen worden ist.

d) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, § 4 Abs. 1 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.

e) § 4 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt geändert, dabei wird nachfolgender Satz angefügt:

'Die stimmberechtigten Vorzugsaktien sind mit einem Gewinnvorzug gem. § 18 der Satzung ausgestattet.'

f) § 15 Abs. 1 der Satzung wird klarstellend wie folgt neu gefasst:

'Jede Aktie und jede Vorzugsaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.'

g) § 18 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

'Über die Verwendung des jährlichen Bilanzgewinns beschließt die Hauptversammlung unter Beachtung der nachfolgenden Vorschriften.

a. Sofern stimmberechtigte Vorzugsaktien ausgegeben sind, erhält der Inhaber von stimmberechtigten Vorzugsaktien aus dem jährlichen Bilanzgewinn vorweg einen Gewinnanteil von 6 % ihres rechnerischen Anteils am Grundkapital (Vorzugsdividende). Anschließend erhalten die Inhaber sonstiger Stückaktien aus dem jährlichen Bilanzgewinn eine Dividende von 2 % des rechnerischen Anteils am Grundkapital.

b. Reicht der Bilanzgewinn eines oder mehrerer Geschäftsjahre zur Vorwegausschüttung von 6 % auf die stimmberechtigten Vorzugsaktien nicht aus, so werden die fehlenden Beträge ohne Zinsen aus dem Bilanzgewinn der folgenden Geschäftsjahre in der Weise nachgezahlt, dass die älteren Rückstände vor den jüngeren zu tilgen und die aus dem Gewinn eines Geschäftsjahres für dieses zu zahlenden Vorzugsbeträge erst nach Tilgung sämtlicher Rückstände, jedoch vor Verteilung eines Gewinnanteils auf die sonstigen Stückaktien, zu leisten sind. Das Nachzahlungsrecht ist Bestandteil des Gewinnanteils des Geschäftsjahres, aus dessen Bilanz die Nachzahlung auf die stimmberechtigten Vorzugsaktien gewährt wird.

c. Der nach dem Beschluss der Hauptversammlung zur Ausschüttung bestimmte weitere Bilanzgewinn wird zur Zahlung eines zusätzlichen Gewinnanteils auf die sonstigen Stückaktien sowie stimmberechtigten Vorzugsaktien im Verhältnis der Nennbeträge verwendet.'

(10) Bestätigung gemäß § 244 Satz 1 AktG des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 2 der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Februar 2008 (Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands) auf Verlangen der Concept Beteiligungs-GmbH als Aktionärin.

Die Concept Beteilgungs-GmbH als Aktionärin schlägt vor, den nachfolgend auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Februar 2008 zu Punkt 2 der Tagesordnung gefassten Beschluss zu bestätigen.

Gegen den nachfolgenden Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Februar 2008 ist Anfechtungsklage erhoben worden.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr 2006 zu erteilen.

(11) Bestätigung gemäß § 244 Satz 1 AktG des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 3 der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Februar 2008 (Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats) auf Verlangen der Concept Beteiligungs-GmbH als Aktionärin.

Die Concept Beteilgungs-GmbH als Aktionärin schlägt vor, den nachfolgend auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Februar 2008 zu Punkt 3 der Tagesordnung gefassten Beschluss zu bestätigen.

Gegen den nachfolgenden Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Februar 2008 ist Anfechtungsklage erhoben worden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung zu erteilen.

(12) Bestätigung gemäß § 244 Satz 1 AktG des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 4 der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Februar 2008 (Beschlussfassung über die Neuwahl des Aufsichtsrats) auf Verlangen der Concept Beteiligungs-GmbH als Aktionärin.

Die Concept Beteilgungs-GmbH als Aktionärin schlägt vor, den nachfolgend auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Februar 2008 zu Punkt 4 der Tagesordnung gefassten Beschluss zu bestätigen.

Gegen den nachfolgenden Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Februar 2008 ist Anfechtungsklage erhoben worden.

Für die nächste Amtszeit schlägt der Aufsichtsrat in Anwendung der Satzung folgende Herren im Wege der Einzelwahl vor:

a) Herr Wolfgang Thelen, Kaufmann, 45131 Essen, Alfredstraße 163

Herr Thelen nimmt keine weiteren Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten wahr.

b) Prof. Dr. Horst Wältermann, Prof. für Betriebswirtschaftslehre, Am Linkberg 11, 33619 Bielefeld

Herr Dr. Wältermann ist bei folgenden inländischen Gesellschaften in den gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten vertreten:

A.B.S. Global Factoring AG, Wiesbaden

c) Hans-Joachim Legermann, Rechtsanwalt, Mariannenstraße 15 H, 12209 Berlin

Herr Legermann nimmt keine weiteren Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten wahr.

Die Hauptversammlung war und ist an diese Wahlvorschläge nicht gebunden. Andere Wahlvorschläge wurden nicht gemacht.

Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 28. Februar 2008 hat die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats geendet. Nach § 96 AktG und dem Wortlaut des § 6Ziff. 1 der Satzung der Gesellschaft setzt sich der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern zusammen, die alle von der Hauptversammlung gewählt werden. Der Deutsche Corporate Governance Kodex in der gültigen Fassung vom 2. Juni 2005 empfiehlt in Ziffer 5.4.3, die Wahl zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen.

Gesamtzahl der Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft auf 1.312.500. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG kein Stimmrecht gewähren. Im Übrigen gewährt jede Stückaktie in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt somit 1.312.500.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 14 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 7. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet zu haben.

Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dies hat bis zum Ablauf des 7. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung durch Vorlage eines in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Institut erstellten Nachweises über den Anteilsbesitz bei der Gesellschaft, Alfredstraße 161-163, 45131 Essen, Fax 0201/50 79 199 zu geschehen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung zu beziehen.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der oben genannten Anmeldestelle werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.

Aktionäre, die nicht selber an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

Wir werden Anträge von Aktionären, die uns bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung unter der vorgenannten Adresse zugehen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§ 126 AktG) unverzüglich nach ihrem Eingang zugänglich machen. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Essen, im .Oktober 2008

AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG

Der Vorstand

M. März



0201/50790-0

14.10.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP

--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Emittent: AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG Alfredstraße 163 45131 Essen Deutschland Telefon: 0201/507900 Fax: 0201/50790199 E-Mail: michael.maerz@thelen-gruppe.de Internet: ISIN: DE0006296007 WKN: 629600 Börsen: Regulierter Markt in Stuttgart; Open Market in Frankfurt Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------

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