14.10.2008 10:07:00
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DGAP-News: Areal Immobilien und Beteiligungs-AG
AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG / Hauptversammlung
14.10.2008
News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Herausgeber verantwortlich.
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AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG
Bottrop
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur am
Dienstag, den 16. Dezember 2008, 10.00 Uhr,
in 45131 Essen, Alfredstraße 161-163
in den Räumen der Thelen Holding GmbH
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
(1) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. 12. 2007 nebst
Lagebericht und des Abhängigkeitsberichtes sowie des Berichtes des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007. Bericht des Vorstandes zur
Lage der Gesellschaft nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB.
(2) Beschlussfassung über die Entlastung der Vorstandes
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes
Entlastung für das Geschäftsjahr 2007 zu erteilen.
(3) Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates
für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.
(4) Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Märkische Revision GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, zum Abschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2008 zu wählen.
(5) Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals in
vereinfachter Form und die Anpassung der Satzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1.312.500,-
eingeteilt in 1.312.500 Stückaktien, wird in vereinfachter Form nach
den Vorschriften der §§ 229 ff. AktG im Verhältnis 25:1 um EUR
1.260.000,- auf EUR 52.500,- herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung hat
den Zweck, in Höhe von EUR 1.260.000,- Wertminderungen auszugleichen
und sonstige Verluste zu decken. Sie wird in der Weise durchgeführt,
dass je fünfundzwanzig auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer
auf den Inhaber lautenden Stückaktie zusammengelegt werden. Etwaige
Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht durch das
Zusammenlegungsverhältnis teilbare Anzahl von Aktien hält, werden von
der Gesellschaft mit anderen Spitzen zusammengelegt und von ihr für
Rechnung der Beteiligten gemäß § 226 Abs. 3 AktG verwertet.
b) § 4 Abs. 1 der Satzung wird in Anpassung an die Kapitalherabsetzung wie
folgt neu gefasst:
'Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 52.500,-. Es ist eingeteilt
in 52.500 Stückaktien.'
c) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die
weiteren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung zu entscheiden.
d) Der Vorstand wird angewiesen, den Beschluss gemäß diesem
Tagesordnungspunkt (5) nur zusammen mit der unter Tagesordnungspunkt
(6) zu beschließenden Kapitalerhöhung anzumelden.
(6) Beschlussfassung über die Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals und
die Anpassung der Satzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
a) Das auf EUR 52.500,- herabgesetzte Grundkapital wird gegen Bareinlagen
um bis zu EUR 3.150.000,- auf bis zu EUR 3.202.500,- erhöht durch
Ausgabe von bis zu 3.150.000 neuen, auf den Inhaber lautenden
stimmberechtigten Vorzugsaktien ohne Nennwert (Stückaktien) mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00. Die neuen Aktien
sind ab dem 01.01.2009 gewinnberechtigt. Der Ausgabebetrag der neuen
Aktien beträgt EUR 1,00 pro Aktie (Ausgabekurs von 100 %).
Die neuen Aktien sind zunächst den Aktionären im Verhältnis 1 : 60 -
bezogen auf das herabgesetzte Grundkapital - zum Bezug anzubieten. Die
Frist für die Annahme des Bezugsangebotes endet zwei Wochen nach
Bekanntmachung des Angebotes. Die neuen Aktien sind mit einem Gewinnvorzug
gemäß der nachstehend vorgeschlagenen Neufassung von § 18 der Satzung
ausgestattet.
b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die
weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung zu entscheiden. Dazu gehört
auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für die
Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus
und Dritte die nicht gezeichneten Aktien ihrerseits zum beschlossenen
Ausgabebetrag zeichnen und beziehen können.
c) Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn
die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 30. September 2009
in das Handelsregister eingetragen worden ist.
d) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, § 4 Abs. 1 der Satzung (Höhe und
Einteilung des Grundkapitals) entsprechend der Durchführung der
Kapitalerhöhung anzupassen.
e) § 4 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt geändert, dabei wird
nachfolgender Satz angefügt:
'Die stimmberechtigten Vorzugsaktien sind mit einem Gewinnvorzug gem. § 18
der Satzung ausgestattet.'
f) § 15 Abs. 1 der Satzung wird klarstellend wie folgt neu gefasst:
'Jede Aktie und jede Vorzugsaktie gewährt in der Hauptversammlung eine
Stimme.'
g) § 18 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'Über die Verwendung des jährlichen Bilanzgewinns beschließt die
Hauptversammlung unter Beachtung der nachfolgenden Vorschriften.
a. Sofern stimmberechtigte Vorzugsaktien ausgegeben sind, erhält der
Inhaber von stimmberechtigten Vorzugsaktien aus dem jährlichen
Bilanzgewinn vorweg einen Gewinnanteil von 6 % ihres rechnerischen
Anteils am Grundkapital (Vorzugsdividende). Anschließend erhalten
die Inhaber sonstiger Stückaktien aus dem jährlichen Bilanzgewinn
eine Dividende von 2 % des rechnerischen Anteils am Grundkapital.
b. Reicht der Bilanzgewinn eines oder mehrerer Geschäftsjahre zur
Vorwegausschüttung von 6 % auf die stimmberechtigten Vorzugsaktien
nicht aus, so werden die fehlenden Beträge ohne Zinsen aus dem
Bilanzgewinn der folgenden Geschäftsjahre in der Weise nachgezahlt,
dass die älteren Rückstände vor den jüngeren zu tilgen und die aus
dem Gewinn eines Geschäftsjahres für dieses zu zahlenden
Vorzugsbeträge erst nach Tilgung sämtlicher Rückstände, jedoch vor
Verteilung eines Gewinnanteils auf die sonstigen Stückaktien, zu
leisten sind. Das Nachzahlungsrecht ist Bestandteil des
Gewinnanteils des Geschäftsjahres, aus dessen Bilanz die
Nachzahlung auf die stimmberechtigten Vorzugsaktien gewährt wird.
c. Der nach dem Beschluss der Hauptversammlung zur Ausschüttung
bestimmte weitere Bilanzgewinn wird zur Zahlung eines zusätzlichen
Gewinnanteils auf die sonstigen Stückaktien sowie stimmberechtigten
Vorzugsaktien im Verhältnis der Nennbeträge verwendet.'
(7) Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals in
vereinfachter Form und die Anpassung der Satzung alternativ zu TOP 5
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, alternativ für den Fall, dass die
Hauptversammlung zu TOP 5 keinen oder einen ablehnenden Beschluss fasst,
folgende Beschlüsse zu fassen:
a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1.312.500,-
eingeteilt in 1.312.500 Stückaktien, wird in vereinfachter Form nach
den Vorschriften der §§ 229 ff. AktG im Verhältnis 3:2 um EUR 437.400,-
auf EUR 875.000,- herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung hat den Zweck,
in Höhe von EUR 437.000,- Wertminderungen auszugleichen und sonstige
Verluste zu decken. Sie wird in der Weise durchgeführt, dass je drei
auf den Inhaber lautende Stückaktien zu zwei auf den Inhaber lautende
Stückaktie zusammengelegt werden. Etwaige Spitzen, die dadurch
entstehen, dass ein Aktionär eine nicht durch das
Zusammenlegungsverhältnis teilbare Anzahl von Aktien hält, werden von
der Gesellschaft mit anderen Spitzen zusammengelegt und von ihr für
Rechnung der Beteiligten gemäß § 226 Abs. 3 AktG verwertet.
b) § 4 Abs. 1 der Satzung wird in Anpassung an die Kapitalherabsetzung wie
folgt neu gefasst:
'Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 875.000,-. Es ist eingeteilt
in 875.000 Stückaktien.'
c) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die
weiteren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung zu entscheiden.
d) Der Vorstand wir angewiesen, den Beschluss gemäß diesem
Tagesordnungspunkt (7) nur zusammen mit der unter Tagesordnungspunkt
(8) zu beschließenden Kapitalerhöhung anzumelden.
(8) Beschlussfassung über die Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals und
die Anpassung der Satzung alternativ zu TOP 6
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, alternativ für den Fall, dass die
Hauptversammlung zu TOP 6 keinen oder einen ablehnenden Beschluss fasst,
folgende Beschlüsse zu fassen:
a) Das auf EUR 875.000,- herabgesetzte Grundkapital wird gegen Bareinlagen
um bis zu EUR 1.312.500,- auf bis zu EUR 2.187.500,- erhöht durch
Ausgabe von bis zu 1.312.500 neuen, auf den Inhaber lautenden
stimmberechtigten Vorzugsaktien ohne Nennwert (Stückaktien) mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00. Die neuen Aktien
sind ab dem 01.01.2009 gewinnberechtigt. Der Ausgabebetrag der neuen
Aktien beträgt EUR 1,00 pro Aktie (Ausgabekurs von 100 %).
Die neuen Aktien sind zunächst den Aktionären im Verhältnis 1 : 1,5 -
bezogen auf das herabgesetzte Grundkapital - zum Bezug anzubieten. Die
Frist für die Annahme des Bezugsangebotes endet zwei Wochen nach
Bekanntmachung des Angebotes. Die neuen Aktien sind mit einem Gewinnvorzug
gemäß der nachstehend vorgeschlagenen Neufassung von § 18 der Satzung
ausgestattet.
b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die
weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung zu entscheiden. Dazu gehört
auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für die
Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus
und Dritte die nicht gezeichneten Aktien ihrerseits zum beschlossenen
Ausgabebetrag zeichnen und beziehen können.
c) Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn
die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 30. September 2009
in das Handelsregister eingetragen worden ist.
d) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, § 4 Abs. 1 der Satzung (Höhe und
Einteilung des Grundkapitals) entsprechend der Durchführung der
Kapitalerhöhung anzupassen.
e) § 4 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt geändert, dabei wird
nachfolgender Satz angefügt:
'Die stimmberechtigten Vorzugsaktien sind mit einem Gewinnvorzug gem. § 18
der Satzung ausgestattet.'
f) § 15 Abs. 1 der Satzung wird klarstellend wie folgt neu gefasst:
'Jede Aktie und jede Vorzugsaktie gewährt in der Hauptversammlung eine
Stimme.'
g) § 18 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'Über die Verwendung des jährlichen Bilanzgewinns beschließt die
Hauptversammlung unter Beachtung der nachfolgenden Vorschriften.
a. Sofern stimmberechtigte Vorzugsaktien ausgegeben sind, erhält der
Inhaber von stimmberechtigten Vorzugsaktien aus dem jährlichen
Bilanzgewinn vorweg einen Gewinnanteil von 6 % ihres rechnerischen
Anteils am Grundkapital (Vorzugsdividende). Anschließend erhalten die
Inhaber sonstiger Stückaktien aus dem jährlichen Bilanzgewinn eine
Dividende von 2 % des rechnerischen Anteils am Grundkapital.
b. Reicht der Bilanzgewinn eines oder mehrerer Geschäftsjahre zur
Vorwegausschüttung von 6 % auf die stimmberechtigten Vorzugsaktien
nicht aus, so werden die fehlenden Beträge ohne Zinsen aus dem
Bilanzgewinn der folgenden Geschäftsjahre in der Weise nachgezahlt,
dass die älteren Rückstände vor den jüngeren zu tilgen und die aus dem
Gewinn eines Geschäftsjahres für dieses zu zahlenden Vorzugsbeträge
erst nach Tilgung sämtlicher Rückstände, jedoch vor Verteilung eines
Gewinnanteils auf die sonstigen Stückaktien, zu leisten sind. Das
Nachzahlungsrecht ist Bestandteil des Gewinnanteils des
Geschäftsjahres, aus dessen Bilanz die Nachzahlung auf die
stimmberechtigten Vorzugsaktien gewährt wird.
c. Der nach dem Beschluss der Hauptversammlung zur Ausschüttung bestimmte
weitere Bilanzgewinn wird zur Zahlung eines zusätzlichen Gewinnanteils
auf die sonstigen Stückaktien sowie stimmberechtigten Vorzugsaktien im
Verhältnis der Nennbeträge verwendet.'
(9) Beschlussfassung über die Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals und
die Anpassung der Satzung alternativ zu TOP 5, 6, 7 und 8
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, alternativ für den Fall, dass die
Hauptversammlung zu den vorhergehenden TOP 5 bis 8 keine oder ablehnende
Beschlüsse fasst, folgende Beschlüsse zu fassen:
a) Das Grundkapital der Gesellschaft von zurzeit EUR 1.312.500,- wird
gegen Bareinlagen um bis zu EUR 1.968.750,- auf bis zu EUR 3.281.250,-
erhöht durch Ausgabe von bis zu 1.968.750 neuen, auf den Inhaber
lautenden stimmberechtigten Vorzugsaktien ohne Nennwert (Stückaktien)
mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00. Die
neuen Aktien sind ab dem 01.01.2009 gewinnberechtigt. Der Ausgabebetrag
der neuen Aktien beträgt EUR 1,00 pro Aktie (Ausgabekurs von 100 %).
Die neuen Aktien sind zunächst den Aktionären im Verhältnis 1 : 1,5 zum
Bezug anzubieten. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebotes endet zwei
Wochen nach Bekanntmachung des Angebotes. Die neuen Aktien sind mit einem
Gewinnvorzug gemäß der nachstehend vorgeschlagenen Neufassung von § 18 der
Satzung ausgestattet.
b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die
weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung zu entscheiden. Dazu gehört
auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für die
Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus
und Dritte die nicht gezeichneten Aktien ihrerseits zum beschlossenen
Ausgabebetrag zeichnen und beziehen können.
c) Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn
die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 30. September 2009
in das Handelsregister eingetragen worden ist.
d) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, § 4 Abs. 1 der Satzung (Höhe und
Einteilung des Grundkapitals) entsprechend der Durchführung der
Kapitalerhöhung anzupassen.
e) § 4 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt geändert, dabei wird
nachfolgender Satz angefügt:
'Die stimmberechtigten Vorzugsaktien sind mit einem Gewinnvorzug gem. § 18
der Satzung ausgestattet.'
f) § 15 Abs. 1 der Satzung wird klarstellend wie folgt neu gefasst:
'Jede Aktie und jede Vorzugsaktie gewährt in der Hauptversammlung eine
Stimme.'
g) § 18 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'Über die Verwendung des jährlichen Bilanzgewinns beschließt die
Hauptversammlung unter Beachtung der nachfolgenden Vorschriften.
a. Sofern stimmberechtigte Vorzugsaktien ausgegeben sind, erhält der
Inhaber von stimmberechtigten Vorzugsaktien aus dem jährlichen
Bilanzgewinn vorweg einen Gewinnanteil von 6 % ihres rechnerischen
Anteils am Grundkapital (Vorzugsdividende). Anschließend erhalten die
Inhaber sonstiger Stückaktien aus dem jährlichen Bilanzgewinn eine
Dividende von 2 % des rechnerischen Anteils am Grundkapital.
b. Reicht der Bilanzgewinn eines oder mehrerer Geschäftsjahre zur
Vorwegausschüttung von 6 % auf die stimmberechtigten Vorzugsaktien
nicht aus, so werden die fehlenden Beträge ohne Zinsen aus dem
Bilanzgewinn der folgenden Geschäftsjahre in der Weise nachgezahlt,
dass die älteren Rückstände vor den jüngeren zu tilgen und die aus dem
Gewinn eines Geschäftsjahres für dieses zu zahlenden Vorzugsbeträge
erst nach Tilgung sämtlicher Rückstände, jedoch vor Verteilung eines
Gewinnanteils auf die sonstigen Stückaktien, zu leisten sind. Das
Nachzahlungsrecht ist Bestandteil des Gewinnanteils des
Geschäftsjahres, aus dessen Bilanz die Nachzahlung auf die
stimmberechtigten Vorzugsaktien gewährt wird.
c. Der nach dem Beschluss der Hauptversammlung zur Ausschüttung bestimmte
weitere Bilanzgewinn wird zur Zahlung eines zusätzlichen Gewinnanteils
auf die sonstigen Stückaktien sowie stimmberechtigten Vorzugsaktien im
Verhältnis der Nennbeträge verwendet.'
(10) Bestätigung gemäß § 244 Satz 1 AktG des Beschlusses zu
Tagesordnungspunkt 2 der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Februar
2008 (Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands) auf Verlangen
der Concept Beteiligungs-GmbH als Aktionärin.
Die Concept Beteilgungs-GmbH als Aktionärin schlägt vor, den nachfolgend
auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Februar 2008 zu Punkt 2 der
Tagesordnung gefassten Beschluss zu bestätigen.
Gegen den nachfolgenden Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 28.
Februar 2008 ist Anfechtungsklage erhoben worden.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
Entlastung für das Geschäftsjahr 2006 zu erteilen.
(11) Bestätigung gemäß § 244 Satz 1 AktG des Beschlusses zu
Tagesordnungspunkt 3 der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Februar
2008 (Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats) auf
Verlangen der Concept Beteiligungs-GmbH als Aktionärin.
Die Concept Beteilgungs-GmbH als Aktionärin schlägt vor, den nachfolgend
auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Februar 2008 zu Punkt 3 der
Tagesordnung gefassten Beschluss zu bestätigen.
Gegen den nachfolgenden Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 28.
Februar 2008 ist Anfechtungsklage erhoben worden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates
für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung zu erteilen.
(12) Bestätigung gemäß § 244 Satz 1 AktG des Beschlusses zu
Tagesordnungspunkt 4 der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Februar
2008 (Beschlussfassung über die Neuwahl des Aufsichtsrats) auf
Verlangen der Concept Beteiligungs-GmbH als Aktionärin.
Die Concept Beteilgungs-GmbH als Aktionärin schlägt vor, den nachfolgend
auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Februar 2008 zu Punkt 4 der
Tagesordnung gefassten Beschluss zu bestätigen.
Gegen den nachfolgenden Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 28.
Februar 2008 ist Anfechtungsklage erhoben worden.
Für die nächste Amtszeit schlägt der Aufsichtsrat in Anwendung der Satzung
folgende Herren im Wege der Einzelwahl vor:
a) Herr Wolfgang Thelen, Kaufmann, 45131 Essen, Alfredstraße 163
Herr Thelen nimmt keine weiteren Mandate in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten wahr.
b) Prof. Dr. Horst Wältermann, Prof. für Betriebswirtschaftslehre, Am
Linkberg 11, 33619 Bielefeld
Herr Dr. Wältermann ist bei folgenden inländischen Gesellschaften in den
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten vertreten:
A.B.S. Global Factoring AG, Wiesbaden
c) Hans-Joachim Legermann, Rechtsanwalt, Mariannenstraße 15 H, 12209
Berlin
Herr Legermann nimmt keine weiteren Mandate in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten wahr.
Die Hauptversammlung war und ist an diese Wahlvorschläge nicht gebunden.
Andere Wahlvorschläge wurden nicht gemacht.
Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 28. Februar 2008 hat die
Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats geendet. Nach § 96 AktG und dem
Wortlaut des § 6Ziff. 1 der Satzung der Gesellschaft setzt sich der
Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern zusammen, die alle von der
Hauptversammlung gewählt werden. Der Deutsche Corporate Governance Kodex in
der gültigen Fassung vom 2. Juni 2005 empfiehlt in Ziffer 5.4.3, die Wahl
zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen.
Gesamtzahl der Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die
Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft auf 1.312.500. Die Gesellschaft hält
keine eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG kein Stimmrecht gewähren. Im
Übrigen gewährt jede Stückaktie in der Hauptversammlung eine Stimme. Die
Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt somit 1.312.500.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind
nach § 14 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
spätestens bis zum Ablauf des 7. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung in
Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet zu
haben.
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dies hat
bis zum Ablauf des 7. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung durch Vorlage
eines in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache durch
das depotführende Institut erstellten Nachweises über den Anteilsbesitz bei
der Gesellschaft, Alfredstraße 161-163, 45131 Essen, Fax 0201/50 79 199 zu
geschehen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der
Versammlung zu beziehen.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der
oben genannten Anmeldestelle werden den Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt.
Aktionäre, die nicht selber an der Hauptversammlung teilnehmen wollen,
können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein
Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.
Wir werden Anträge von Aktionären, die uns bis spätestens zwei Wochen vor
dem Tag der Hauptversammlung unter der vorgenannten Adresse zugehen, gemäß
den gesetzlichen Bestimmungen (§ 126 AktG) unverzüglich nach ihrem Eingang
zugänglich machen. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht
berücksichtigt.
Essen, im .Oktober 2008
AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG
Der Vorstand
M. März
0201/50790-0
14.10.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch
Emittent: AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG
Alfredstraße 163
45131 Essen
Deutschland
Telefon: 0201/507900
Fax: 0201/50790199
E-Mail: michael.maerz@thelen-gruppe.de
Internet:
ISIN: DE0006296007
WKN: 629600
Börsen: Regulierter Markt in Stuttgart; Open Market in Frankfurt
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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