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Anmeldefrist zur Gläubigerversammlung läuft am 30.06.2016 ab! Kanzlei MATTIL vertritt Anleihe- und Genussscheingläubiger in den Gläubigerversammlungen
DGAP-News: Mattil & Kollegen / Schlagwort(e): Anleihe/Insolvenz
Anmeldefrist zur Gläubigerversammlung läuft am 30.06.2016 ab! Kanzlei MATTIL
vertritt Anleihe- und Genussscheingläubiger in den Gläubigerversammlungen
24.06.2016 / 18:10
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Das Amtsgericht Schwerin (Insolvenzgericht) hat die Inhaber der drei
Anleihen sowie der Genussscheine im Juli zu Gläubigerversammlungen nach dem
Schuldverschreibungsgesetz eingeladen, § 19 Abs. 2 SchVG. Die Anmeldefrist
läuft am 30.06.2016 ab; später eingehende Anmeldungen sind - auch am Tag
der Versammlung - noch zu berücksichtigen. Dennoch müssen die Gläubiger nun
tätig werden, um ihre Rechte in den Gläubigerversammlungen wahrnehmen zu
können.
Das Insolvenzgericht kam der Forderung, einen Stimmrechtsvertreter für die
Anleihe- und Genussscheingläubiger zu benennen, nicht nach. Die Kanzlei
MATTIL erklärt sich bereit, die Stimmrechte der Anleihe- und
Genussscheingläubiger in den Gläubigerversammlungen in Schwerin am
05.07.2016 Anleihe 2011/16, ISIN: DE000A1H3J67, WKN: A1H3J6
06.07.2016 Anleihe 2013/18, ISIN: DE000A1TNAP7, WKN: A1TNAP
07.07.2016 Anleihe 2014/19, ISIN: DE000A13R5N7, WKN: A13R5N
08.07.2016 Genussscheine, ISIN: DE000A141BE2, WKN: A141BE
kostenlos auszuüben. So können Anleger, die an den o.g. Tagen nicht in
Schwerin sein können, auch an der Wahl teilnehmen.
Die Insolvenzverwalterin wird an den vorgenannten Tagen die Anleihe- und
Genussscheingläubiger über den Verfahrensstand informieren. Im Anschluss an
den Bericht der Insolvenzverwalterin, können die Gläubiger einen
gemeinsamen Vertreter wählen. Der gemeinsame Vertreter vertritt die
Interessen aller Anleihegläubiger gegenüber der Insolvenzverwalterin und
wird aus der Insolvenzmasse vergütet.
Die Kanzlei MATTIL wird die sie bevollmächtigenden Anleger zeitnah über den
Ausgang sowie den Inhalt des Berichts der Insolvenzverwalterin informieren.
Rechtsanwalt Sascha Borowski (zugleich Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht) von der Kanzlei MATTIL in München ist Mitglied des
vorläufigen Gläubigerausschusses bei German Pellets GmbH (dort für die
Anleihegläubiger) und kandidiert für das Amt des gemeinsamen Vertreters.
Die Kanzlei MATTIL vertritt seit mehr als 20 Jahren Anleger aus dem Bereich
des Kapitalanlagerechts und zeichnet sich durch die besondere Nähe zu
Anlegern sowie deren besonderer finanzieller Situation aus. In vielen
großen Anlageskandalen hat die Kanzlei MATTIL erfolgreich große
Anlegergruppen kollektiv begleitet und zahlreiche Grundsatzentscheidung,
z.B. das erste erfolgreiche Verfahren nach
Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz geführt (Urteil OLG München vom
30.12.2011, KAP 1/07).
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