24.06.2016 18:09:40

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Anmeldefrist zur Gläubigerversammlung läuft am 30.06.2016 ab! Kanzlei MATTIL vertritt Anleihe- und Genussscheingläubiger in den Gläubigerversammlungen

DGAP-News: Mattil & Kollegen / Schlagwort(e): Anleihe/Insolvenz

Anmeldefrist zur Gläubigerversammlung läuft am 30.06.2016 ab! Kanzlei MATTIL

vertritt Anleihe- und Genussscheingläubiger in den Gläubigerversammlungen

24.06.2016 / 18:10

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Das Amtsgericht Schwerin (Insolvenzgericht) hat die Inhaber der drei

Anleihen sowie der Genussscheine im Juli zu Gläubigerversammlungen nach dem

Schuldverschreibungsgesetz eingeladen, § 19 Abs. 2 SchVG. Die Anmeldefrist

läuft am 30.06.2016 ab; später eingehende Anmeldungen sind - auch am Tag

der Versammlung - noch zu berücksichtigen. Dennoch müssen die Gläubiger nun

tätig werden, um ihre Rechte in den Gläubigerversammlungen wahrnehmen zu

können.

Das Insolvenzgericht kam der Forderung, einen Stimmrechtsvertreter für die

Anleihe- und Genussscheingläubiger zu benennen, nicht nach. Die Kanzlei

MATTIL erklärt sich bereit, die Stimmrechte der Anleihe- und

Genussscheingläubiger in den Gläubigerversammlungen in Schwerin am

05.07.2016 Anleihe 2011/16, ISIN: DE000A1H3J67, WKN: A1H3J6

06.07.2016 Anleihe 2013/18, ISIN: DE000A1TNAP7, WKN: A1TNAP

07.07.2016 Anleihe 2014/19, ISIN: DE000A13R5N7, WKN: A13R5N

08.07.2016 Genussscheine, ISIN: DE000A141BE2, WKN: A141BE

kostenlos auszuüben. So können Anleger, die an den o.g. Tagen nicht in

Schwerin sein können, auch an der Wahl teilnehmen.

Die Insolvenzverwalterin wird an den vorgenannten Tagen die Anleihe- und

Genussscheingläubiger über den Verfahrensstand informieren. Im Anschluss an

den Bericht der Insolvenzverwalterin, können die Gläubiger einen

gemeinsamen Vertreter wählen. Der gemeinsame Vertreter vertritt die

Interessen aller Anleihegläubiger gegenüber der Insolvenzverwalterin und

wird aus der Insolvenzmasse vergütet.

Die Kanzlei MATTIL wird die sie bevollmächtigenden Anleger zeitnah über den

Ausgang sowie den Inhalt des Berichts der Insolvenzverwalterin informieren.

Rechtsanwalt Sascha Borowski (zugleich Fachanwalt für Bank- und

Kapitalmarktrecht) von der Kanzlei MATTIL in München ist Mitglied des

vorläufigen Gläubigerausschusses bei German Pellets GmbH (dort für die

Anleihegläubiger) und kandidiert für das Amt des gemeinsamen Vertreters.

Die Kanzlei MATTIL vertritt seit mehr als 20 Jahren Anleger aus dem Bereich

des Kapitalanlagerechts und zeichnet sich durch die besondere Nähe zu

Anlegern sowie deren besonderer finanzieller Situation aus. In vielen

großen Anlageskandalen hat die Kanzlei MATTIL erfolgreich große

Anlegergruppen kollektiv begleitet und zahlreiche Grundsatzentscheidung,

z.B. das erste erfolgreiche Verfahren nach

Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz geführt (Urteil OLG München vom

30.12.2011, KAP 1/07).

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474363 24.06.2016

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