14.12.2016 22:01:41
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DGAP-News: Angebot von Knorr-Bremse für Haldex: Second Request von US- Wettbewerbsbehörde erhalten
Angebot von Knorr-Bremse für Haldex: Second Request von US- Wettbewerbsbehörde erhalten
DGAP-News: Knorr-Bremse Aktiengesellschaft / Schlagwort(e):
Übernahmeangebot/Sonstiges
Angebot von Knorr-Bremse für Haldex: Second Request von US-
Wettbewerbsbehörde erhalten
14.12.2016 / 22:01
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Diese Mitteilung ist weder ein direktes noch ein indirektes Angebot in
Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika oder in
einer anderen Jurisdiktion, in der ein derartiges Angebot nach der
Gesetzgebung oder Regulierung aufgrund des anwendbaren Rechts verboten
wäre. Aktionäre, die nicht in Schweden ihren Wohnsitz haben und die das
Angebot (wie unten definiert) annehmen möchten, müssen sich über die
anwendbaren Gesetze und möglichen steuerlichen Folgen selbst informieren.
Aktionäre werden aufgefordert, die Angebotseinschränkungen, die im
Abschnitt "Wichtiger Hinweis" am Ende dieser Mitteilung und in der
Angebotsunterlage, die am 26. September 2016 veröffentlicht wurde, zu
lesen. Aktionäre in den Vereinigten Staaten werden aufgefordert, darüber
hinaus den Abschnitt "Besonderer Hinweis an Aktionäre in den Vereinigten
Staaten" am Ende dieser Mitteilung zu lesen.
Am 5. September 2016 hat die Knorr-Bremse AG ("Knorr-Bremse") ein
öffentliches Übernahmeangebot (das "Angebot") an die Aktionäre von Haldex
AB (publ) ("Haldex") angekündigt. Im Rahmen des Angebots können Aktionäre
sämtliche Aktien andienen. Am 7. Dezember 2016 hat Knorr-Bremse mitgeteilt,
die Annahmefrist bis 28. Februar 2017 zu verlängern.
Der Vollzug des Angebots steht unter anderem unter der Bedingung, dass
Knorr-Bremse sämtliche erforderlichen Freigaben der Behörden vorliegen. Im
Zuge der Kartellanmeldung in den Vereinigten Staaten entsprechend des
Hart-Scott-Rodino Act ("HSR Act") haben Knorr-Bremse und Haldex vom
zuständigen US-Justizministerium (Department of Justice) ein
Auskunftsersuchen ("Second Request") erhalten, zusätzliche Informationen
und Dokumente bereitzustellen ("Second Request"). Dieser so genannte Second
Request ist regulärer Bestandteil der regulatorischen Prüfungsverfahren
entsprechend des HSR Acts. Als Folge des Auskunftsersuchens endet die durch
den HSR Act vorgeschriebene Wartezeit für die US-Genehmigung der Übernahme
zehn Tage nach vollständiger Beantwortung des Second Requests, es sei denn
das US-Justizministerium verlängert freiwillig oder beendet vorzeitig die
Wartezeit. Knorr-Bremse wird in Abstimmung mit Haldex auf den Second
Request bestmöglich antworten und zu gegebener Zeit weitere Fortschritte
bekanntgeben.
Knorr-Bremse AG
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Knorr-Bremse AG
Dr. Detlef Hug
E-Mail: detlef.hug@knorr-bremse.com
Telefon: +49 89 3547 1402
Eva Doppler
E-Mail: Eva.Doppler@knorr-bremse.com
Telefon: +49 89 3547 1498
Zusätzliche Medienkontakte in Deutschland
FTI Consulting SC
Carolin Amann
E-Mail: Carolin.Amann@fticonsulting.com
Telefon: +49 69 92037 132
Thomas M. Krammer
E-Mail: Thomas.Krammer@fticonsulting.com
Telefon: +49 89 71042 2116
Zusätzliche Medienkontakte in Schweden
Comir
Johan Hähnel
E-Mail: Johan.Hahnel@comir.se
Telefon: +46 8 31 17 70
Diese Pressemitteilung wurde am 14. Dezember 2016 um 22:00 Uhr MEZ zur
Veröffentlichung freigegeben.
Wichtiger Hinweis
Dieses Angebot wird weder direkt noch indirekt in oder nach Australien,
Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika unterbreitet und zwar
weder unter Verwendung postalischer oder sonstiger Mittel oder Instrumente
(einschließlich, aber nicht ausschließlich, Faxübermittlung, E-Mail, Telex,
Telefon und Internet) des zwischenstaatlichen oder Außenhandels noch durch
eine Institution des nationalen Börsenhandels von Australien, Kanada,
Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika, und das Angebot kann nicht
durch eine derartige Verwendung oder ein derartiges Mittel, Instrument oder
eine solche Institution von oder aus Australien, Kanada, Hongkong, Japan,
Neuseeland oder Südafrika angenommen werden. Dementsprechend werden und
sollten diese Mitteilung oder irgendeine Dokumentation, die sich auf das
Angebot bezieht, nicht in oder nach Australien, Kanada, Hongkong, Japan,
Neuseeland oder Südafrika per Mail oder auf andere Weise gesandt,
anderweitig verbreitet oder weitergeleitet werden.
Diese Mitteilung wird nicht und darf nicht an Aktionäre gesandt werden, die
ihre Meldeadresse in Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder
Südafrika haben. Banken, Börsenmakler, Händler und sonstige
Bevollmächtigte, die Aktien für Personen in Australien, Kanada, Hongkong,
Japan, Neuseeland oder Südafrika halten, dürfen weder diese Mitteilung noch
irgendein anderes Dokument, das sie im Zusammenhang mit dem Angebot
erhalten haben, an derartige Personen weiterleiten.
Aussagen in dieser Mitteilung, die sich auf zukünftige Gegebenheiten oder
Umstände beziehen, einschließlich von Aussagen, die die künftige
Entwicklung, das Wachstum oder andere Trendvorhersagen und andere Vorteile
des Angebots zum Gegenstand haben, sind zukunftsgerichtete Aussagen. Diese
Aussagen können im allgemeinen, aber nicht immer, durch die Verwendung von
Worten wie "voraussichtlich", "beabsichtigt", "erwartet", "glaubt" oder
ähnliche Ausdrücke identifiziert werden. Es liegt in der Natur von
zukunftsgerichteten Aussagen, dass sie ein Risiko und Ungewissheit
beinhalten, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen,
die in der Zukunft geschehen. Es gibt keine Garantie, dass die
tatsächlichen Ergebnisse aufgrund zahlreicher Faktoren, von denen viele
außerhalb der Kontrolle der Knorr-Bremse AG liegen, nicht erheblich von
denen abweichen, die Gegenstand von zukunftsgerichteten Aussagen waren oder
darin angedeutet wurden. Jede zukunftsgerichtete Aussage gibt die Sicht zu
dem Zeitpunkt wieder, zu dem sie getätigt wurde, und Knorr-Bremse ist nicht
verpflichtet (und verpflichtet sich auch nicht) diese Aussagen zu
aktualisieren oder zu überarbeiten, weder als Ergebnis neuer Informationen
noch aufgrund zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen, es sei
denn, die anwendbaren Gesetze und Vorschriften erfordern dies.
Besonderer Hinweis an Aktionäre in den Vereinigten Staaten
Das Angebot, das in dieser Mitteilung beschrieben wird, wird für Aktien der
Haldex AB, einer Gesellschaft nach schwedischem Recht, unterbreitet und ist
Gegenstand schwedischer Offenlegungs- und Verfahrensbestimmungen, die von
denen in den Vereinigten Staaten abweichen. Das Angebot in den Vereinigten
Staaten wird gemäß Absatz 14(e) einschließlich der Verordnung 14E des U.S.
Securities Exchange Act von 1934 in der jeweils gültigen Fassung (der "U.S.
Exchange Act") unter Beachtung der Ausnahmen gemäß Regel 14d-1(d) des U.S.
Exchange Act unterbreitet und stimmt im Übrigen mit den Erfordernissen nach
schwedischem Recht überein. Dementsprechend ist das Angebot Offenlegungs-
und anderen Verfahrensbestimmungen, auch im Hinblick auf Widerrufsrechte,
den Angebotszeitplan, das Abwicklungsverfahren und den Zeitpunkt der
Zahlungen unterworfen, die von denen, die nach U.S.
Inlandsangebotsverfahren und -gesetzen anwendbar sind, abweichen.
Knorr-Bremse AG und verbundene Unternehmen oder Börsenmakler (jeweils als
Vertreter für Knorr-Bremse AG oder verbundene Unternehmen) können von Zeit
zu Zeit und auf andere Art und Weise als gemäß des Angebots, im nach dem
anwendbaren Gesetz oder Recht zulässigen Umfang, direkt oder indirekt
Aktien der Haldex AB, die Gegenstand des Angebots sind, oder jede Art von
Wertpapier, das in solche Aktien gewandelt, in solche Aktien getauscht oder
für solche Aktien ausübbar ist, kaufen oder ihren Kauf arrangieren. In dem
Umfang, in dem eine Information über solche Käufe oder Kaufarrrangements in
Schweden veröffentlicht wird, wird die Information durch eine
Pressemitteilung oder andere Mittel offengelegt, die die Information von
U.S. Aktionären der Haldex AB angemessen sicherstellen dürften. Darüber
hinaus können die Finanzberater der Knorr-Bremse AG auch an gewöhnlichen
Wertpapierhandelsaktivitäten der Haldex AB teilnehmen, was Käufe oder
Kaufarrangements im Hinblick auf solche Wertpapiere beinhalten kann.
Knorr-Bremse AG und/oder seine verbundenen Unternehmen oder Börsenmakler
haben Aktien der Haldex AB in der Zeit nach der Bekanntgabe des Angebots am
5. September 2016 erworben.
WEDER DIE UNITED STATES SECURITIES AND EXCHANGE COMMISSION NOCH EINE
ANDEREFINANZAUFSICHTSBEHÖRDE ODER SONSTIGE AUFSICHTSBEHÖRDE EINES U.S-
BUNDESSTAATS HAT DIESEM ANGEBOT ZUGESTIMMT ODER ES MISSBILLIGT, ÜBER DIE
ANGEMESSENHEIT ODER DIE VORZÜGE DIESER MITTEILUNG GEURTEILT, ODER GEPRÜFT,
OB DIESE MITTEILUNG KORREKT ODER VOLLSTÄNDIG IST. JEDE GEGENTEILIGE
BEHAUPTUNG IST EIN STRAFTATBESTAND IN DEN VEREINIGTEN STAATEN.
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14.12.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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529883 14.12.2016

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