14.12.2016 22:01:41

DGAP-News: Angebot von Knorr-Bremse für Haldex: Second Request von US- Wettbewerbsbehörde erhalten

Angebot von Knorr-Bremse für Haldex: Second Request von US- Wettbewerbsbehörde erhalten

DGAP-News: Knorr-Bremse Aktiengesellschaft / Schlagwort(e):

Übernahmeangebot/Sonstiges

Angebot von Knorr-Bremse für Haldex: Second Request von US-

Wettbewerbsbehörde erhalten

14.12.2016 / 22:01

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Diese Mitteilung ist weder ein direktes noch ein indirektes Angebot in

Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika oder in

einer anderen Jurisdiktion, in der ein derartiges Angebot nach der

Gesetzgebung oder Regulierung aufgrund des anwendbaren Rechts verboten

wäre. Aktionäre, die nicht in Schweden ihren Wohnsitz haben und die das

Angebot (wie unten definiert) annehmen möchten, müssen sich über die

anwendbaren Gesetze und möglichen steuerlichen Folgen selbst informieren.

Aktionäre werden aufgefordert, die Angebotseinschränkungen, die im

Abschnitt "Wichtiger Hinweis" am Ende dieser Mitteilung und in der

Angebotsunterlage, die am 26. September 2016 veröffentlicht wurde, zu

lesen. Aktionäre in den Vereinigten Staaten werden aufgefordert, darüber

hinaus den Abschnitt "Besonderer Hinweis an Aktionäre in den Vereinigten

Staaten" am Ende dieser Mitteilung zu lesen.

Am 5. September 2016 hat die Knorr-Bremse AG ("Knorr-Bremse") ein

öffentliches Übernahmeangebot (das "Angebot") an die Aktionäre von Haldex

AB (publ) ("Haldex") angekündigt. Im Rahmen des Angebots können Aktionäre

sämtliche Aktien andienen. Am 7. Dezember 2016 hat Knorr-Bremse mitgeteilt,

die Annahmefrist bis 28. Februar 2017 zu verlängern.

Der Vollzug des Angebots steht unter anderem unter der Bedingung, dass

Knorr-Bremse sämtliche erforderlichen Freigaben der Behörden vorliegen. Im

Zuge der Kartellanmeldung in den Vereinigten Staaten entsprechend des

Hart-Scott-Rodino Act ("HSR Act") haben Knorr-Bremse und Haldex vom

zuständigen US-Justizministerium (Department of Justice) ein

Auskunftsersuchen ("Second Request") erhalten, zusätzliche Informationen

und Dokumente bereitzustellen ("Second Request"). Dieser so genannte Second

Request ist regulärer Bestandteil der regulatorischen Prüfungsverfahren

entsprechend des HSR Acts. Als Folge des Auskunftsersuchens endet die durch

den HSR Act vorgeschriebene Wartezeit für die US-Genehmigung der Übernahme

zehn Tage nach vollständiger Beantwortung des Second Requests, es sei denn

das US-Justizministerium verlängert freiwillig oder beendet vorzeitig die

Wartezeit. Knorr-Bremse wird in Abstimmung mit Haldex auf den Second

Request bestmöglich antworten und zu gegebener Zeit weitere Fortschritte

bekanntgeben.

Knorr-Bremse AG

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Knorr-Bremse AG

Dr. Detlef Hug

E-Mail: detlef.hug@knorr-bremse.com

Telefon: +49 89 3547 1402

Eva Doppler

E-Mail: Eva.Doppler@knorr-bremse.com

Telefon: +49 89 3547 1498

Zusätzliche Medienkontakte in Deutschland

FTI Consulting SC

Carolin Amann

E-Mail: Carolin.Amann@fticonsulting.com

Telefon: +49 69 92037 132

Thomas M. Krammer

E-Mail: Thomas.Krammer@fticonsulting.com

Telefon: +49 89 71042 2116

Zusätzliche Medienkontakte in Schweden

Comir

Johan Hähnel

E-Mail: Johan.Hahnel@comir.se

Telefon: +46 8 31 17 70

Diese Pressemitteilung wurde am 14. Dezember 2016 um 22:00 Uhr MEZ zur

Veröffentlichung freigegeben.

Wichtiger Hinweis

Dieses Angebot wird weder direkt noch indirekt in oder nach Australien,

Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika unterbreitet und zwar

weder unter Verwendung postalischer oder sonstiger Mittel oder Instrumente

(einschließlich, aber nicht ausschließlich, Faxübermittlung, E-Mail, Telex,

Telefon und Internet) des zwischenstaatlichen oder Außenhandels noch durch

eine Institution des nationalen Börsenhandels von Australien, Kanada,

Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika, und das Angebot kann nicht

durch eine derartige Verwendung oder ein derartiges Mittel, Instrument oder

eine solche Institution von oder aus Australien, Kanada, Hongkong, Japan,

Neuseeland oder Südafrika angenommen werden. Dementsprechend werden und

sollten diese Mitteilung oder irgendeine Dokumentation, die sich auf das

Angebot bezieht, nicht in oder nach Australien, Kanada, Hongkong, Japan,

Neuseeland oder Südafrika per Mail oder auf andere Weise gesandt,

anderweitig verbreitet oder weitergeleitet werden.

Diese Mitteilung wird nicht und darf nicht an Aktionäre gesandt werden, die

ihre Meldeadresse in Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder

Südafrika haben. Banken, Börsenmakler, Händler und sonstige

Bevollmächtigte, die Aktien für Personen in Australien, Kanada, Hongkong,

Japan, Neuseeland oder Südafrika halten, dürfen weder diese Mitteilung noch

irgendein anderes Dokument, das sie im Zusammenhang mit dem Angebot

erhalten haben, an derartige Personen weiterleiten.

Aussagen in dieser Mitteilung, die sich auf zukünftige Gegebenheiten oder

Umstände beziehen, einschließlich von Aussagen, die die künftige

Entwicklung, das Wachstum oder andere Trendvorhersagen und andere Vorteile

des Angebots zum Gegenstand haben, sind zukunftsgerichtete Aussagen. Diese

Aussagen können im allgemeinen, aber nicht immer, durch die Verwendung von

Worten wie "voraussichtlich", "beabsichtigt", "erwartet", "glaubt" oder

ähnliche Ausdrücke identifiziert werden. Es liegt in der Natur von

zukunftsgerichteten Aussagen, dass sie ein Risiko und Ungewissheit

beinhalten, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen,

die in der Zukunft geschehen. Es gibt keine Garantie, dass die

tatsächlichen Ergebnisse aufgrund zahlreicher Faktoren, von denen viele

außerhalb der Kontrolle der Knorr-Bremse AG liegen, nicht erheblich von

denen abweichen, die Gegenstand von zukunftsgerichteten Aussagen waren oder

darin angedeutet wurden. Jede zukunftsgerichtete Aussage gibt die Sicht zu

dem Zeitpunkt wieder, zu dem sie getätigt wurde, und Knorr-Bremse ist nicht

verpflichtet (und verpflichtet sich auch nicht) diese Aussagen zu

aktualisieren oder zu überarbeiten, weder als Ergebnis neuer Informationen

noch aufgrund zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen, es sei

denn, die anwendbaren Gesetze und Vorschriften erfordern dies.

Besonderer Hinweis an Aktionäre in den Vereinigten Staaten

Das Angebot, das in dieser Mitteilung beschrieben wird, wird für Aktien der

Haldex AB, einer Gesellschaft nach schwedischem Recht, unterbreitet und ist

Gegenstand schwedischer Offenlegungs- und Verfahrensbestimmungen, die von

denen in den Vereinigten Staaten abweichen. Das Angebot in den Vereinigten

Staaten wird gemäß Absatz 14(e) einschließlich der Verordnung 14E des U.S.

Securities Exchange Act von 1934 in der jeweils gültigen Fassung (der "U.S.

Exchange Act") unter Beachtung der Ausnahmen gemäß Regel 14d-1(d) des U.S.

Exchange Act unterbreitet und stimmt im Übrigen mit den Erfordernissen nach

schwedischem Recht überein. Dementsprechend ist das Angebot Offenlegungs-

und anderen Verfahrensbestimmungen, auch im Hinblick auf Widerrufsrechte,

den Angebotszeitplan, das Abwicklungsverfahren und den Zeitpunkt der

Zahlungen unterworfen, die von denen, die nach U.S.

Inlandsangebotsverfahren und -gesetzen anwendbar sind, abweichen.

Knorr-Bremse AG und verbundene Unternehmen oder Börsenmakler (jeweils als

Vertreter für Knorr-Bremse AG oder verbundene Unternehmen) können von Zeit

zu Zeit und auf andere Art und Weise als gemäß des Angebots, im nach dem

anwendbaren Gesetz oder Recht zulässigen Umfang, direkt oder indirekt

Aktien der Haldex AB, die Gegenstand des Angebots sind, oder jede Art von

Wertpapier, das in solche Aktien gewandelt, in solche Aktien getauscht oder

für solche Aktien ausübbar ist, kaufen oder ihren Kauf arrangieren. In dem

Umfang, in dem eine Information über solche Käufe oder Kaufarrrangements in

Schweden veröffentlicht wird, wird die Information durch eine

Pressemitteilung oder andere Mittel offengelegt, die die Information von

U.S. Aktionären der Haldex AB angemessen sicherstellen dürften. Darüber

hinaus können die Finanzberater der Knorr-Bremse AG auch an gewöhnlichen

Wertpapierhandelsaktivitäten der Haldex AB teilnehmen, was Käufe oder

Kaufarrangements im Hinblick auf solche Wertpapiere beinhalten kann.

Knorr-Bremse AG und/oder seine verbundenen Unternehmen oder Börsenmakler

haben Aktien der Haldex AB in der Zeit nach der Bekanntgabe des Angebots am

5. September 2016 erworben.

WEDER DIE UNITED STATES SECURITIES AND EXCHANGE COMMISSION NOCH EINE

ANDEREFINANZAUFSICHTSBEHÖRDE ODER SONSTIGE AUFSICHTSBEHÖRDE EINES U.S-

BUNDESSTAATS HAT DIESEM ANGEBOT ZUGESTIMMT ODER ES MISSBILLIGT, ÜBER DIE

ANGEMESSENHEIT ODER DIE VORZÜGE DIESER MITTEILUNG GEURTEILT, ODER GEPRÜFT,

OB DIESE MITTEILUNG KORREKT ODER VOLLSTÄNDIG IST. JEDE GEGENTEILIGE

BEHAUPTUNG IST EIN STRAFTATBESTAND IN DEN VEREINIGTEN STAATEN.

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14.12.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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529883 14.12.2016

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