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DGAP-News: Allerthal-Werke AG: Beendigung einer Anfechtungsklage gegen die Cancom SE durch gerichtlichen Vergleich
Allerthal-Werke AG: Beendigung einer Anfechtungsklage gegen die Cancom SE durch gerichtlichen Vergleich
DGAP-News: Allerthal-Werke AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Rechtssache
Allerthal-Werke AG: Beendigung einer Anfechtungsklage gegen die Cancom SE
durch gerichtlichen Vergleich
08.06.2016 / 11:39
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Beendigung einer Anfechtungsklage gegen die Cancom SE durch gerichtlichen
Vergleich
Eine von der Allerthal-Werke AG, Köln, beim LG München am 20.07.2015
eingereichte Anfechtungsklage (Az. 5 HK O 12677/15) gegen die in der
Hauptversammlung der Cancom SE am 18.06.2015 beschlossene Entlastung der
im Jahr 2014 amtierenden Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder sowie die
Wahl des Herrn Raymond Kober zum Aufsichtsrat der Cancom SE ist heute am
08.06.2016 auf Anraten und Empfehlung des Gerichts durch gerichtlichen
Vergleich gütlich beigelegt worden. Im Vergleich ist vorgesehen, dass
dessen Einzelheiten unverzüglich gemäß § 248a AktG von der Cancom SE im
Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Wesentlicher Inhalt des Vergleichs
ist, dass die Cancom SE sich verpflichtet, Fragen die von der Aktionärin
Allerthal-Werke AG auf der letztjährigen Hauptversammlung der Cancom SE am
18.06.2015 gestellt und dort nicht beantwortet wurden, nun den Aktionären
der Gesellschaft nebst deren Beantwortung zur Verbesserung der
Informationsbasis auf der Homepage der Beklagten 2 Monate zugänglich zu
machen. Wesentlich dabei waren Fragen zum Komplex der Einflussnahme auf
Vorgänge bei der Tochtergesellschaft Pironet NDH AG, Köln. Neben den
üblichen Vergleichsinhalten wie die gütliche Einigung an sich, das
Wirksamwerden des Vergleichs, dessen Veröffentlichung, die vorerwähnten
Aktionärsfragen, deren 5 sich mit Vorgängen bei einem Konzernunternehmen
der Cancom SE sowie 2 Fragen, die sich mit geschäftlichen Beziehungen zur
AL-KO Kober Gruppe in den Jahren 2014 und 2015 und einer 6,7% igen
Beteiligung eines Vorstandsmitglied der Beklagten an vorerwähnter Gruppe
richten, sieht der Vergleich darüber hinaus ein freiwilliges
Erwerbsangebot der Beklagten zum Preis von 6,75 EUR je Aktie für den
Streubesitz der Pironet NDH AG vor. In den abschließenden Punkten des
Vergleichs werden zudem die Nichtgewährung von Sondervorteilen etc., die
Kostentragung der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des
Rechtsstreites bzw. Vergleichs sowie die üblichen Schlussbestimmungen
geregelt.
Ansprechpartner bei Rückfragen:
Alfred Schneider
Vorstand der Allerthal-Werke AG
Friesenstraße 50, 50670 Köln
Tel. (02 21) 8 20 32 - 0
Fax (02 21) 8 20 32 - 30
E-Mail: silvia.schneider@allerthal.de
Internet: www.allerthal.de
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Unternehmen: Allerthal-Werke AG
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470075 08.06.2016
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