29.06.2017 16:48:36
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DGAP-Kapitalmarktinformation: Software AG
DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Software AG / Rechtsänderung bei Wertpapieren nach § 30e Abs. 1, Nr. 1 WpHG Software Aktiengesellschaft Darmstadt WKN 330400 ISIN DE0003304002 Mitteilung gem. § 30e Abs. 1, Nr. 1 WpHG - Rechtsänderung bei Wertpapieren Bekanntmachung über die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien und die Umstellung der Börsennotierung - ISIN DE0003304002 (alt) - WKN 330400 (alt) - - ISIN DE000A2GS401 (neu) - WKN A2GS40 (neu) - Am 17. Mai 2017 hat die ordentliche Hauptversammlung der Software AG, Darmstadt, unter Tagesordnungspunkt 6 die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien und die entsprechenden Änderungen der Satzung beschlossen. Die entsprechenden Satzungsänderungen wurden am 26. Juni 2017 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Darmstadt (HRB 1562) eingetragen und sind damit wirksam geworden. Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von Euro 76.400.000 ist nunmehr in 76.400.000 auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt. Der letzte Handelstag der Inhaberaktien ist der 29. September 2017. Laufende Handelsaufträge, die am 29. September 2017 noch nicht ausgeführt sind, erlöschen infolge der Umstellung. Ab dem 2. Oktober 2017 werden die Aktien der Software AG unter der neuen ISIN DE000A2GS401 als auf den Namen lautende Stückaktien der Software AG gehandelt. Die depotmäßige Umstellung auf die Namensaktie wird am 3. Oktober 2017, abends, (Record-Tag) vorgenommen. Dazu werden die bei Kreditinstituten depotverwahrten Bestände an auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Software AG jeweils im Verhältnis 1:1 in auf den Namen lautende Stückaktien der Software AG umgestellt. Ab dem 4. Oktober 2017 (Zahlbarkeitstag) erfolgt die Verbuchung als Namensaktie unter der neuen ISIN. Das in auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilte Grundkapital wird durch eine Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wird. Die Aktionäre der Gesellschaft werden an dem bei der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an Aktien der Gesellschaft entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer beteiligt. Bei Namensaktien gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Damit ist nur der in das Aktienregister eingetragene Aktionär zur Teilnahme an und zur Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung berechtigt. Die Aktionäre haben der Gesellschaft zur Eintragung in das Aktienregister die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und Stückzahl der gehaltenen Software AG Aktien) zu machen; elektronische Postadressen und ihre etwaigen Änderungen sollen zur Erleichterung der Kommunikation jeweils angegeben werden. Die Rechtsstellung der Aktionäre wird, wenn sie in das Aktienregister eingetragen sind, durch die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien nicht beeinträchtigt. Ihre Beteiligung an der Gesellschaft bleibt ebenso unverändert wie die mit ihren Aktien verbundenen Rechte. Auch das Recht der Aktionäre zur Veräußerung ihrer Aktien wird nicht eingeschränkt oder erschwert; insbesondere bedarf die Übertragung der Namensaktie der Software AG nicht der Zustimmung der Gesellschaft. Als Abwicklungsstelle fungiert die DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main Die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien ist für die Aktionäre kostenfrei. Darmstadt, im Juni 2017 Software AG
29.06.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Software AG |
Uhlandstraße 12 | |
64297 Darmstadt | |
Deutschland | |
Internet: | www.softwareag.com |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
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587971 29.06.2017
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