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11.12.2017 15:09:41

DGAP-Kapitalmarktinformation: Rocket Internet SE

DGAP-CMS: Rocket Internet SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Rocket Internet SE / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 - 6. Zwischenmeldung
Rocket Internet SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

11.12.2017 / 15:09
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 - 6. Zwischenmeldung

Die Rocket Internet SE hat im Zeitraum vom 04. Dezember 2017 bis einschließlich 08. Dezember 2017 insgesamt 272.571 Stückaktien der Rocket Internet SE im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 14. August 2017 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 14. August 2017 mitgeteilt wurde.

Das Gesamtvolumen der im Zeitraum vom 04. Dezember 2017 bis einschließlich 08. Dezember 2017 täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:

Datum Aggregiertes Volumen Gewichteter
Durchschnittskurs (EUR)
04. Dezember 2017 EUR 1.656.373,72 20,7200
05. Dezember 2017 EUR 1.093.124,89 20,4866
06. Dezember 2017 EUR 1.618.890,27 20,4894
07. Dezember 2017 EUR 1.135.765,28 20,7241
08. Dezember 2017 EUR 114.312,18 20,9478
Summe EUR 5.618.466,34 20,6129

Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 14. August 2017 bis einschließlich 08. Dezember 2017 erworbenen Aktien beläuft sich damit auf 649.085 Stückaktien.

Der Erwerb der Stückaktien der Rocket Internet SE erfolgte durch ein von der Rocket Internet SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel).

Detaillierte Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https:// www.rocket-internet.com/investors/share-buy-back-2017 abrufbar.

Berlin, 11. Dezember 2017

Rocket Internet SE
Der Vorstand



11.12.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Rocket Internet SE
Charlottenstrasse 4
10969 Berlin
Deutschland
Internet: www.rocket-internet.de

 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

637715  11.12.2017 

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