14.03.2017 14:25:26

DGAP-Kapitalmarktinformation: IMMOFINANZ

DGAP-CMS: IMMOFINANZ AG: Sonstige Zulassungsfolgepflichten

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: IMMOFINANZ AG / Veröffentlichung einer 'Sonstigen Zulassungsfolgepflicht' nach § 82 Abs. 9 BörseG
IMMOFINANZ AG: Sonstige Zulassungsfolgepflichten

14.03.2017 / 14:25
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


IMMOFINANZ AG: Aktienrückkaufprogramm 1/2017

Veröffentlichung gemäß § 65 Abs 1a AktG, § 82 Abs 9 BörseG iVm § 5 Veröffentlichungsverordnung 2002

IMMOFINANZ AG beabsichtigt, ein Rückerwerbsprogramm für eigene Aktien auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 29.09.2016 gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG durchzuführen. Aktienerwerbe im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 1/2017 erfolgen durch IMMOFINANZ AG oder eine ihrer Tochtergesellschaften.

Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs 1 Z 8 AktG:
29.09.2016

Tag und Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses: 30.09.2016 über ein Informationsverbreitungssystem gemäß §§ 81a Abs 1 Z 9 iVm 82 Abs 8 BörseG iVm § 11 Veröffentlichungs- und Meldeverordnung

Beginn und voraussichtliche Dauer:
Voraussichtlich 20.03.2017 bis längstens 31.03.2018

Aktiengattung:
Inhaberaktien (ISIN AT0000809058)

Beabsichtigtes Volumen:
bis zu 20 Mio Stück Aktien, entsprechen rund 1,92% des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft.

Erwerbspreis:
Als Preisobergrenzen pro Aktie gelten kumulativ: (i) 15% über dem durchschnittlichen nach den jeweiligen Handelvolumina gewichteten Tages-Schlusskurs der Aktien der vorangegangen 10 Handelstage an der Wiener Börse; und
(ii) EUR 2,92.
Preisuntergrenze: mindestens EUR 1,00 pro Aktie (anteiliger Betrag am Grundkapital).

Art des Rückerwerbs:
Erwerb über die Börse.

Zweck des Rückerwerbs:
Einsatz der eigenen Aktien für gesetzlich vorgesehene Zwecke und Zwecke gemäß Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 29.09.2016.

Auswirkungen auf Börsezulassungen der IMMOFINANZ-Aktien: Keine

Aktienrückkäufe erfolgen durch ein Kreditinstitut, das seine Entscheidung über den Erwerbszeitpunkt unabhängig von der Gesellschaft trifft und die Handelsbedingungen gemäß Artikel 3 DelVO Rückkaufprogramme (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 08.03.2016) einzuhalten hat.

Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2002: Die gemäß § 7 Veröffentlichungsverordnung 2002 zu veröffentlichenden Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen dieses Rückkaufprogramms sowie allfällige gemäß § 6 Veröffentlichungsverordnung 2002 zu veröffentlichende Änderungen des Rückkaufsprogramms werden auf der Website der IMMOFINANZ AG (http://www.immofinanz.com/de/investor-relations/aktie/ aktienrueckkaufprogramm) veröffentlicht.

Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von IMMOFINANZ-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von IMMOFINANZAktien anzunehmen.

Für Rückfragen kontaktieren Sie bitte: Bettina Schragl
Head of Corporate Communications und Investor Relations IMMOFINANZ Group
T +43 (0)1 88 090 2290
M +43 (0)699 1685 7290
communications@immofinanz.com I investor@immofinanz.com



14.03.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: IMMOFINANZ AG
Wienerbergstraße 11
1100 Wien
Österreich
Internet: http://www.immofinanz.com

 
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