DGAP-News: Nucletron Electronic Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Nucletron Electronic Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.07.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
28.05.2018 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
|
Nucletron Electronic Aktiengesellschaft
München
- ISIN-Nr. DE0006789605 und ISIN-Nr. DE0005532931 -
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zur diesjährigen
ordentlichen Hauptversammlung
ein. Sie findet am
Freitag, 6. Juli 2018, um 10:00 Uhr
im Gebäude der SVG Straßenverkehrsgenossenschaft Süd eG, Georg-Brauchle-Ring 91, 80992 München, statt.
(Einlass ab 09:30 Uhr)
I. Tagesordnung und Beschlussvorlage
TOP 1 |
Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG)
Der Vorstand macht gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG der Hauptversammlung den festgestellten Jahresabschluss der Nucletron Electronic
Aktiengesellschaft und den gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017, den zusammengefassten Lagebericht für die Nucletron
Electronic Aktiengesellschaft und den Konzern einschließlich des darin enthaltenen erläuternden Berichts des Vorstands zu
den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, den Bericht des Aufsichtsrats sowie den Vorschlag des Vorstands für die
Verwendung des Bilanzgewinns zugänglich.
Die vorgenannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung vom Vorstand und - soweit dies den Bericht des Aufsichtsrats betrifft
- vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert und stehen vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet
auf der Homepage der Gesellschaft unter
http://www.nucletron.ag/investor-relations/hauptversammlung.html |
zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung, sie liegen während der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre
aus. Diese Unterlagen liegen ab diesem Zeitpunkt auch in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Gärtnerstraße 60, 80992 München,
zur Einsichtnahme der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär von der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Das Verlangen ist an die unten für Gegenanträge genannte Anschrift zu richten.
Entsprechend den Bestimmungen des Aktiengesetzes bedarf es zu diesem Tagesordnungspunkt keiner Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß § 172
AktG am 23. April 2018 gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist.
|
TOP 2 |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft
zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.925.630,82 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,20 zuzüglich einer Sonderdividende in Höhe von EUR 0,05 je dividendenberechtigter
Stückaktie mit Fälligkeit am 11. Juli 2018, insgesamt EUR 701.085,50, Einstellung eines Betrages von EUR 550.000,00 in die
anderen Gewinnrücklagen und Vortrag des verbleibenden Bilanzgewinns in Höhe von EUR 674.545,33 auf neue Rechnung.
Gesamtbetrag der Dividende
|
EUR
|
701.085,50
|
Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen
|
EUR
|
550.000,00
|
Vortrag auf neue Rechnung
|
EUR
|
674.545,33
|
Bilanzgewinn
|
EUR
|
1.925.630,82
|
Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung vorzutragende verbleibende Bilanzgewinn basieren auf dem am 19. März 2018, dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses, dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von EUR 2.804.342,00, eingeteilt in
2.804.342 Stückaktien.
Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
ändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,25 je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung
ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet. Die Anpassung erfolgt dabei wie folgt:
Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme vermindert, erhöht sich der auf neue
Rechnung vorzutragende Bilanzgewinn entsprechend. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme
erhöht, vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende Bilanzgewinn entsprechend.
|
TOP 3 |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
|
TOP 4 |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
|
TOP 5 |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen.
Die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, hat gegenüber dem Aufsichtsrat erklärt, dass keine
geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen ihr, ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits
und der Gesellschaft und deren Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründen können.
|
II. Angaben zur Einberufung
1. |
Teilnahme- und stimmberechtigte Aktien
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 2.804.342,00, eingeteilt in
2.804.342 Stückaktien (Aktie). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtanzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2.804.342 Stück.
|
2. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Anmeldung
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der Versammlung anmelden.
Außerdem müssen die Aktionäre ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen.
Dazu ist ein Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut, der sich auf den Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung, also Freitag, den 15. Juni 2018, 00:00 Uhr MESZ (Nachweisstichtag), bezieht, ausreichend. Die Anmeldung
und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in Textform in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft
spätestens bis Freitag, den 29. Juni 2018, 24:00 Uhr MESZ, unter nachfolgender Adresse zugehen:
per Post: Nucletron Electronic Aktiengesellschaft, c/o Commerzbank AG, GS-MO 3.1.1 General Meetings, 60261 Frankfurt am Main per Fax: +49-69-1362-6351 per E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Teilnahme und Verfügbarkeit der Aktien
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich
nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit
des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag
ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich.
Veräußerungen oder Erwerbe nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den
Umfang des Stimmrechts.
|
3. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl zur Ausübung von Stimmrechten
bevollmächtigen. Auch im Falle einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes
nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Die Bevollmächtigung kann durch Vorweisen der Vollmacht bei der Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder durch Übermittlung
der Vollmacht bis zum 5. Juli 2018, 24:00 Uhr MESZ an die unten stehenden Kontaktdaten nachgewiesen werden.
Die Eintrittskarte enthält ein Formular gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes, das für die Vollmachtserteilung
verwendet werden kann. Dieses Formular steht den Aktionären außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.nucletron.ag/investor-relations/hauptversammlung.html |
zur Verfügung und kann unter folgenden Kontaktdaten angefordert werden:
per Post:
Nucletron Electronic Aktiengesellschaft, Hauptversammlung, Postfach 50 01 80, 80971 München per Fax: +49-89-1490-0211 per E-Mail: aktie@nucletron.de
|
4. |
Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge und Auskunftserlangen
Tagesordnungsergänzungsverlangen nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem
Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber einer ausreichenden Anzahl von Aktien sind und dass sie die Aktien
bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten; der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Das Verlangen ist schriftlich
an den Vorstand der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum 5. Juni
2018, 24:00 Uhr MESZ zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen ausschließlich an folgende Adresse:
per Post: Vorstand der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft, Postfach 50 01 80, 80971 München
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden
- unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
Sie werden außerdem unter der Internetadresse
http://www.nucletron.ag/investor-relations/hauptversammlung.html |
bekanntgemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre können der Gesellschaft begründete Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten
Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären
zur Hauptversammlung sind ausschließlich an eine der folgenden Adressen zu richten:
per Post: Nucletron Electronic Aktiengesellschaft, Hauptversammlung, Postfach 50 01 80, 80971 München per Fax: +49-89-1490-0211 per E-Mail: aktie@nucletron.de
Anderweitig adressierte Anträge und/oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge
und Wahlvorschläge von Aktionären, die spätestens bis zum 21. Juni 2018, 24.00 Uhr MESZ bei der oben genannten Adresse eingehen,
einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen nach ihrem Eingang unter der Internetadresse
http://www.nucletron.ag/investor-relations/hauptversammlung.html |
veröffentlichen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft,
die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung
erforderlich ist. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen
absehen.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 Aktiengesetz
finden sich unter der Internetadresse
http://www.nucletron.ag/investor-relations/hauptversammlung.html |
|
5. |
Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft
Die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen ist auch über die Internetadresse
der Gesellschaft unter
http://www.nucletron.ag/investor-relations/hauptversammlung.html |
zugänglich, auf der sich auch die Informationen gemäß § 124a AktG finden. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse bekannt gegeben.
Die Einberufung der Hauptversammlung ist mit der vollständigen Tagesordnung und den Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat im Bundesanzeiger veröffentlicht und wurde solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen
werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
|
München, im Mai 2018
Nucletron Electronic Aktiengesellschaft
Der Vorstand
|
|
|
28.05.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
|