Nucletron Electronic Aktiengesellschaft
München
- ISIN-Nr. DE0006789605 und ISIN-Nr. DE0005532931 -
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zur diesjährigen
ordentlichen Hauptversammlung
ein. Sie findet am
Freitag, 7. Juli 2017 um 10:00 Uhr
im Hotel Marriott, Berliner Straße 93, 80805 München, statt (Einlass ab 09:30 Uhr).
I. Tagesordnung und Beschlussvorlage
TOP 1
Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG)
Der Vorstand macht gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG der Hauptversammlung den festgestellten Jahresabschluss der Nucletron Electronic
AG und den gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016, den zusammengefassten Lagebericht für die Nucletron Electronic
AG und den Konzern einschließlich des darin enthaltenen erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs.
4 und 5, 315 Abs. 4 HGB, den Bericht des Aufsichtsrats sowie den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns
zugänglich.
Die vorgenannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung vom Vorstand und - soweit dies den Bericht des Aufsichtsrats betrifft
- vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert und stehen vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet
auf der Homepage der Gesellschaft unter
http://www.nucletron.ag/investor-relations/hauptversammlung.html
zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung, sie liegen während der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre
aus. Diese Unterlagen liegen ab diesem Zeitpunkt auch in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Gärtnerstraße 60, 80992 München,
zur Einsichtnahme der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär von der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Das Verlangen ist an die unten für Gegenanträge genannte Anschrift zu richten.
Entsprechend den Bestimmungen des Aktiengesetzes bedarf es zu diesem Tagesordnungspunkt keiner Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß § 172
AktG am 20. April 2017 gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der Nucletron Electronic AG zum 31. Dezember
2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 10.005.128,15 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,20 je dividendenberechtigter Stückaktie mit Fälligkeit am 10. Juli 2017, insgesamt
EUR 560.868,40, und Vortrag des verbleibenden Bilanzgewinns in Höhe von EUR 9.444.259,75 auf neue Rechnung.
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Gesamtbetrag der Dividende
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EUR 560.868,40
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Vortrag auf neue Rechnung
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EUR 9.444.259,75
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Bilanzgewinn
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EUR 10.005.128,15
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Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung vorzutragende, verbleibende Bilanzgewinn basieren auf dem am 20. März 2017,
dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses, dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von EUR 2.804.342,00, eingeteilt
in 2.804.342 Stückaktien.
Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
ändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,20 je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung
ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet. Die Anpassung erfolgt dabei wie folgt:
Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme vermindert, erhöht sich der auf neue
Rechnung vorzutragende Bilanzgewinn entsprechend. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme
erhöht, vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende Bilanzgewinn entsprechend.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen.
Die Baker Tilly AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, hat gegenüber dem Aufsichtsrat erklärt, dass keine geschäftlichen,
finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen ihr, ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits und der Gesellschaft
und deren Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründen können.
TOP 6
Beschlussfassung über die Anpassung der §§ 12 Abs. 1 (Ort und Einberufung) der Satzung.
Die Satzungsregelung zum Ort der Hauptversammlung soll angepasst werden
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
§ 12 Abs. 1 der Satzung (Ort und Einberufung) wird wie folgt neu gefasst:
'(1) |
Die Hauptversammlung findet nach Wahl des Einberufenden am Sitz der Gesellschaft, an einem deutschen Börsenplatz oder am Sitz
eines der Konzernunternehmen statt.'
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II. Angaben zur Einberufung
1. |
Teilnahme- und stimmberechtigte Aktien
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 2.804.342,00, eingeteilt in
2.804.342 Stückaktien (Aktie). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtanzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2.804.342 Stück (Angabe gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr.
1 des Wertpapierhandelsgesetzes).
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2. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Anmeldung
Zur stimmberechtigten Teilnahme an der Hauptversammlung sind nach § 14 der Satzung der Nucletron Electronic AG die Aktionäre
berechtigt, die sich bei der Gesellschaft rechtzeitig, das heißt spätestens bis zum Ablauf des 30. Juni 2017 (24:00 Uhr MESZ),
angemeldet und einen von einem depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis ihres Aktienbesitzes an folgende Adresse
übermittelt haben:
per Post: |
Nucletron Electronic AG, c/o Commerzbank AG, GS-MO 3.1.1 General Meetings, 60261 Frankfurt am Main |
per Fax: |
+49 (0)69 1362 6351 |
per E-Mail: |
hv-eintrittskarten@commerzbank.com |
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 16. Juni 2017 (00:00 Uhr MESZ) (Nachweisstichtag) zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer
Sprache abgefasst sein. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder der Echtheit des Nachweises
einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, so kann die Gesellschaft
den Aktionär zurückweisen.
Freie Verfügbarkeit der Aktienn.
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch
nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfüge
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3. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl zur Ausübung von Stimmrechten
bevollmächtigen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Kreditinstitute und ihnen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 AktG iVm § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen
oder Institute, wie etwa Aktionärsvereinigungen, können, soweit sie selbst bevollmächtigt werden, abweichende Regelungen vorsehen.
Die Eintrittskarte enthält ein Formular, das für die Vollmachtserteilung verwendet werden kann. Dieses Formular steht den
Aktionären außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.nucletron.ag/investor-relations/hauptversammlung.html |
zur Verfügung und kann unter folgenden Kontaktdaten angefordert werden:
per Post: |
Nucletron Electronic AG, Hauptversammlung, Postfach 50 01 80, 80971 München |
per Fax: |
+49 (0)89 1490 0211 |
per E-Mail: |
aktie@nucletron.de |
Die Bevollmächtigung kann durch Vorweisen der Vollmacht bei der Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder durch Übermittlung
des Nachweises zum 6. Juli 2017, 24:00 Uhr MESZ an die vorgenannten Kontaktdaten nachgewiesen werden.
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4. |
Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge und Auskunftserlangen
Tagesordnungsergänzungsverlangen nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber einer ausreichenden Anzahl
von Aktien für die Dauer der gesetzlich angeordneten Mindestbesitzzeit von 3 Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h.
mindestens seit 6. April 2017, sind und diese bis zur Entscheidung über den Antrag halten. Das Verlangen ist schriftlich an
den Vorstand der Nucletron Electronic AG zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum 6. Juni 2017, 24:00 Uhr MESZ
zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen ausschließlich an folgende Adresse:
per Post: Vorstand der Nucletron Electronic AG, Postfach 50 01 80, 80971 München
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden
- unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
Sie werden außerdem unter der Internetadresse
http://www.nucletron.ag/investor-relations/hauptversammlung.html |
bekanntgemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG:
Aktionäre können der Gesellschaft begründete Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten
der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung
sind ausschließlich an eine der folgenden Adressen zu richten
per Post: |
Nucletron Electronic AG, Hauptversammlung, Postfach 50 01 80, 80971 München |
per Fax: |
+49 (0)89 1490 0211 |
per E-Mail: |
aktie@nucletron.de |
Anderweitig adressierte Anträge und/oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge
und Wahlvorschläge von Aktionären, die spätestens bis zum 22. Juni 2017 (24.00 Uhr MESZ) bei der oben genannten Adresse eingehen,
einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen nach ihrem Eingang unter der Internetadresse
http://www.nucletron.ag/investor-relations/hauptversammlung.html |
veröffentlichen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft,
die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung
erforderlich ist. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen
absehen.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 Aktiengesetz
finden sich unter der Internetadresse
http://www.nucletron.ag/investor-relations/hauptversammlung.html.
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5. |
Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft
Die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen ist auch über die Internetadresse
der Gesellschaft unter
http://www.nucletron.ag/investor-relations/hauptversammlung.html |
zugänglich, auf der sich auch die Informationen gemäß § 124a AktG finden. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse bekannt gegeben.
Die Einberufung der Hauptversammlung ist mit der vollständigen Tagesordnung und den Beschlussvorschlägen von Vorstand und
Aufsichtsrat im Bundesanzeiger veröffentlicht und wurde solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen
werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
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München, im Mai 2017
Nucletron Electronic AG
Der Vorstand
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