DGAP-News: Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.06.2017 in Geislingen an der Steige mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
15.05.2017 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA
Bad Überkingen
- ISIN DE0006614001 und DE0006614035 -
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA am Donnerstag,
den 22. Juni 2017, 10:30 Uhr, in der Jahnhalle, Eberhardstraße 16, 73312 Geislingen an der Steige ein.
1. |
Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016 und des für
die Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA und den Konzern zusammengefassten Lageberichts des Geschäftsjahres 2016
mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach
GmbH & Co. KGaA zum 31. Dezember 2016
Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss
gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach
GmbH & Co. KGaA zum 31. Dezember 2016 in der vorgelegten Fassung, die einen Bilanzgewinn von EUR 5.560.814,64 ausweist, festzustellen.
Die zu TOP 1 vorgelegten Unterlagen sind auf
www.mineralbrunnen-kgaa.de |
unter der Rubrik Investor Relations zugänglich und werden während der Hauptversammlung ausliegen.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe
von EUR 5.560.814,64 wie folgt zu verwenden:
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Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,31 für jede der 5.919.755 dividendenberechtigten Stammaktien für das Geschäftsjahr
2016
(insgesamt EUR 1.835.124,05) |
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* |
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,39 für jede der 2.187.360 dividendenberechtigten Vorzugsaktien für das Geschäftsjahr
2016
(insgesamt EUR 853.070,40) |
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Vortrag des Restbetrags in Höhe von EUR 2.872.620,19 auf neue Rechnung.
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Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 394.945 eigene Stammaktien, die nicht dividendenberechtigt
sind. Sollte sich die Zahl der eigenen Aktien bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung durch den Erwerb, die Einziehung oder
die Veräußerung eigener Aktien ändern, wird der Hauptversammlung für diesen Fall ein entsprechend modifizierter Beschlussvorschlag
zur Verwendung des Bilanzgewinns unterbreitet, der bei unveränderter Ausschüttung der Dividende von EUR 0,31 pro dividendenberechtigter
Stammaktie sowie EUR 0,39 pro dividendenberechtigter Vorzugsaktie für das Geschäftsjahr 2016 den Vortrag des verbleibenden
Bilanzgewinns auf neue Rechnung vorsieht.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des ehemaligen Mitglieds des Vorstands und der persönlich haftenden Gesellschafterin
für ihre jeweilige Amtszeit im Geschäftsjahr 2016
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, dem ehemaligen Mitglied des Vorstands der Gesellschaft
für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum Wirksamwerden des Wechsels der Gesellschaft in die Rechtsform der Kommanditgesellschaft
auf Aktien am 10. Februar 2016 sowie der persönlich haftenden Gesellschafterin für den Zeitraum vom Wirksamwerden des Wechsels
der Gesellschaft in die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien am 10. Februar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 Entlastung
zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr
2016 amtiert haben - sowohl als Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft in der Rechtsform der Aktiengesellschaft bis
zum Wirksamwerden des Wechsels der Gesellschaft in die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien am 10. Februar 2016
als auch als Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien ab Wirksamwerden
des Wechsels der Gesellschaft in die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien am 10. Februar 2016 -, für das Geschäftsjahr
2016 Entlastung zu erteilen.
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5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Zweigniederlassung Saarbrücken
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 sowie für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts
des Geschäftsjahres 2017, sofern dieser einer solchen prüferischen Durchsicht unterzogen wird, zu wählen.
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6. |
Beschlussfassung über die Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats
Aufgrund der Niederlegung seines Amts als Aufsichtsratsmitglied durch Herrn Friedrich Niehoff mit Wirkung zum 12. Februar
2017 ist die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds erforderlich.
Der Aufsichtsrat der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA besteht gemäß Ziffer 11.1 der Satzung der Gesellschaft
aus insgesamt sechs Mitgliedern und setzt sich gemäß §§ 278 Abs. 3, 95 Abs. 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus
Anteilseignervertretern zusammen, die sämtlich von der Hauptversammlung zu wählen sind.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Fritz Engelhardt, Hotelier, wohnhaft in Pfullingen,
mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 22. Juni 2017 für den Zeitraum bis zur Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats
zu bestellen.
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7. |
Beschlussfassung über Satzungsänderung
Mit dem Formwechsel der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG in die Rechtsform der GmbH & Co. KGaA hat der Mehrheitsaktionär,
die Karlsberg-Gruppe, Homburg, die Möglichkeit, operative Verantwortung für die Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co.
KGaA und deren Tochtergesellschaften (nachfolgend MinKG-Gruppe) zu übernehmen. Dieses beinhaltet auch die Bündelung von Verwaltungsaktivitäten
und Ressourcen, um weitere Synergieeffekte und damit effizientere Kostenstrukturen für die MinKG-Gruppe zu realisieren. Um
dieses Ziel zu erreichen, wird zum 31. Dezember 2017 der Verwaltungs- und Holdingstandort in Bad Überkingen geschlossen und
die Aufgaben auf die Standorte der operativen Gesellschaften der MinKG-Gruppe sowie an den Sitz der persönlich haftenden Gesellschafterin,
der Karlsberg International Getränkemanagement GmbH, nach Homburg verlagert.
Um den regionalen Bezug der MinKG-Gruppe in ihrem Kernabsatzgebiet auch nach der Standortschließung zu wahren, soll der Sitz
der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA an einen Standort der MinKG-Gruppe in Baden-Württemberg verlegt werden.
Beschlussfassung über die Sitzverlegung sowie die entsprechende Anpassung der Satzung
Gemäß Ziffer 1.2 der Satzung ist Sitz der Gesellschaft Bad Überkingen.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Sitz der Gesellschaft wird nach Bad Teinach-Zavelstein verlegt und Ziffer 1.2 der Satzung der Gesellschaft wie folgt neu
gefasst:
'Sitz der Gesellschaft ist Bad Teinach-Zavelstein.'
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II. |
Weitere Angaben zur Einberufung
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1. |
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß Ziffer 17 der Satzung nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des depotführenden
Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung
(also auf den 1. Juni 2017, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag)) zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung
unter der folgenden Adresse zugehen, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Versammlung nicht mitzurechnen sind (also spätestens
am 15. Juni 2017, 24:00 Uhr):
Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA c/o Landesbank Baden-Württemberg 4035/H Hauptversammlungen
Am Hauptbahnhof 2 70173 Stuttgart Telefax: +49 (0) 711/127-79264 E-Mail: hv-anmeldung@lbbw.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen
sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre
für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs
zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag.
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind weder teilnahme- noch
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
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2. |
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B.
durch ein depotführendes Institut, eine Aktionärsvereinigung, weisungsgebundene und von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
oder eine Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und
ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den Bestimmungen gemäß vorstehend Ziffer 1. erforderlich.
Werden weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 AktG
i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen bevollmächtigt, ist die Vollmacht gemäß §§ 278
Abs. 3, 134 Abs. 3 Satz 3 AktG in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Der Widerruf einer solchen Vollmacht und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß §§ 278 Abs. 3, 134 Abs. 3 Satz 3 AktG ebenfalls der Textform
(§ 126b BGB). Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular
zu verwenden, das Ihnen von der Gesellschaft mit der Eintrittskarte zur Verfügung gestellt wird. Es kann auch auf der Internetseite
der Gesellschaft auf
www.mineralbrunnen-kgaa.de |
unter der Rubrik Investor Relations heruntergeladen werden.
Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Bevollmächtigt ein
Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung
die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Darüber hinaus bietet die Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA
ihren Aktionären beziehungsweise Aktionärsvertretern an, den Nachweis per Post, Fax oder E-Mail an die Gesellschaft so zu
übermitteln, dass er bis zum 20. Juni 2017, 24:00 Uhr unter der folgenden Adresse eingeht:
Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 (0) 89 30903-74675 E-Mail: minag-hv2017@computershare.de
Gleiches gilt für die Übermittlung des Widerrufs einer derart übermittelten Vollmacht und deren Änderung.
Werden ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 AktG i.V.m. §
125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen bevollmächtigt, gelten die vorstehenden Regelungen für
die Form der Erteilung, des Widerrufs und des Nachweises der Vollmacht nicht. Möglicherweise verlangen die zu bevollmächtigenden
Institute, Unternehmen oder Personen eine besondere Form der Vollmacht, weil sie die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.
Bitte stimmen Sie sich rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht ab.
Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls
fristgerecht und unter Nachweis des Anteilsbesitzes nach den Bestimmungen gemäß vorstehend Ziffer 1. zur Hauptversammlung
anmelden. Darüber hinaus müssen Sie den Stimmrechtsvertretern zwingend für jeden einzelnen Tagesordnungspunkt Weisungen erteilen,
wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Ohne Erteilung entsprechender Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter
müssen nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abstimmen; bei nicht eindeutiger Weisung müssen sich die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter zu dem betroffenen Tagesordnungspunkt enthalten. Die Stimmrechtsvertreter werden ausschließlich
das Stimmrecht ausüben und keine weitergehenden Rechte wie Frage- oder Antragsrechte wahrnehmen.
Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden jeder Eintrittskarte
beigefügt. Sie stehen ferner auf der Internetseite der Gesellschaft auf
www.mineralbrunnen-kgaa.de |
unter der Rubrik Investor Relations zum Herunterladen bereit.
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen
Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum 20. Juni 2017, 24:00 Uhr (Eingang bei der Gesellschaft),
postalisch, per Fax oder per E-Mail an die folgende Adresse zu übermitteln:
Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 (0) 89 30903-74675 E-Mail: minag-hv2017@computershare.de
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3. |
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von
EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das
Verlangen ist schriftlich an die Gesellschaft an die folgende Adresse
Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA Investor Relations Bahnhofstr. 15 73337 Bad Überkingen zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens am 28. Mai 2017, 24:00 Uhr (Eingang bei der Gesellschaft) zugehen. Jedem neuen Punkt der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben
nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie
die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten.
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4. |
Gegenanträge von Aktionären
Gegenanträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG zu Vorschlägen der persönlich haftenden Gesellschafterin und/oder des Aufsichtsrats zu
einem bestimmten Punkt der Tagesordnung oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG zur Wahl des Abschlussprüfers
oder zur Wahl des Aufsichtsrats sind ausschließlich zu richten an:
Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA Investor Relations Bahnhofstr. 15 73337 Bad Überkingen E-Mail: hv2017@minag.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt. Die Gesellschaft wird bis spätestens zum 7. Juni 2017, 24:00 Uhr (Eingang bei der Gesellschaft) übermittelte, zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs,
einer Begründung, die allerdings für Wahlvorschläge nicht erforderlich ist, und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.mineralbrunnen-kgaa.de |
unter der Rubrik Investor Relations veröffentlichen.
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5. |
Veröffentlichungen auf der Internetseite
Die Gesellschaft veröffentlicht alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung auf ihrer Internetseite unter
www.mineralbrunnen-kgaa.de |
unter der Rubrik Investor Relations Informationen zur Hauptversammlung, insbesondere die Einberufung der Hauptversammlung,
die mit der Einberufung der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und etwaige Anträge oder Wahlvorschläge von
Aktionären. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt gegeben.
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Bad Überkingen, im Mai 2017
Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA
Die persönlich haftende Gesellschafterin:
Karlsberg International Getränkemanagement GmbH
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15.05.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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