03.04.2014 15:14:37
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DGAP-HV: DAB bank AG (Direkt Anlage Bank AG)
DGAP-HV: DAB bank AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2014 in 80339 München, Theresienhöhe 15, Alte Kongresshalle am Bavariapark mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
TAGESORDNUNG
Tagesordnungspunkt 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DAB Bank AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, der Lageberichte für die DAB Bank AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2013, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absätze 4 und 5, 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) für das Geschäftsjahr 2013
Zu Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss gefasst. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Regelungen ist daher keine Beschlussfassung hierüber vorgesehen.
Tagesordnungspunkt 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der DAB Bank AG zur Ausschüttung einer Dividende
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn der DAB Bank AG aus dem Geschäftsjahr 2013 in Höhe von EUR 11.826.915,75 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,13 je dividendenberechtigter Inhaber-Stückaktie zu verwenden und den aus Dividendenausschüttungen auf eigene Aktien rechnerisch entfallenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Ausschüttung einer Dividende an die Aktionäre, EUR EUR 0,13 je dividendenberechtigter Inhaber-Stückaktie 11.826.915,75
Vortrag auf neue Rechnung EUR 0,00
Die Dividendenberechnung basiert auf einer Aktienanzahl von 90.976.275 Stück mit der WKN 507 230/ISIN DE0005072300 zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2013.
Tagesordnungspunkt 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
Tagesordnungspunkt 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
Tagesordnungspunkt 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und sonstiger Zwischenberichte
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Risiko- und Prüfungsausschusses vor,
a) die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Jahresabschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu bestellen;
b) die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zudem vorsorglich zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und sonstiger Zwischenberichte im Geschäftsjahr 2014 zu bestellen.
Tagesordnungspunkt 6 Beschlussfassung über die Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats
Die Amtszeit des Mitglieds des Aufsichtsrats, Frau Sabine Schaedle, die aufgrund der Amtsniederlegung von Frau Dr. Marita Kraemer gerichtlich bestellt wurde, endet aufgrund des gerichtlichen Bestellungsbeschlusses mit Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 2014. Herr Peter Buschbeck hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zur Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 2014 niedergelegt. Beide Mitglieder des Aufsichtsrats sind als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat gewählt bzw. bestellt worden, so dass zwei neue Mitglieder des Aufsichtsrats als Vertreter der Aktionäre zu wählen sind. Wird ein Aufsichtsratsmitglied anstelle eines vorzeitig ausscheidenden Mitglieds gewählt, so besteht sein Amt gemäß § 9 Absatz 5 der Satzung für den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds.
Gemäß § 9 Absatz 1 der Satzung unserer Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus 6 Mitgliedern. Nach §§ 96 Absatz 1 4. Variante, 101 Absatz 1 AktG in Verbindung mit §§ 1 Absatz 1 Nr. 1, 4 Absatz 1 Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) setzt sich der Aufsichtsrat zu zwei Dritteln aus Vertretern der Aktionäre und zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. Der Präsidial- und Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats hat dem Aufsichtsrat zwei Wahlvorschläge an die Hauptversammlung empfohlen, denen der Aufsichtsrat folgt.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor,
a) Frau Sabine Schaedle, Leiterin der Projektfinanzierung der BMW AG, München,
für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen;
b) Frau Dr. Karin Labitzke, Leiterin des Bereichs CRO Central Functions der UniCredit Bank AG, München,
für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen.
Frau Sabine Schaedle ist als unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats vorgesehen und verfügt über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Absatz 5 AktG.
Angaben für die unter Punkt 6 der Tagesordnung zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG:
Frau Sabine Schaedle gehört keinen anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften an und ist kein Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Frau Dr. Karin Labitzke gehört keinen anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften an und ist kein Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Gemäß Ziff. 5.4.1 Absatz 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex weist der Aufsichtsrat auf Folgendes hin:
Frau Dr. Karin Labitzke ist Leiterin des Bereichs CRO Central Functions und Prokuristin der UniCredit Bank AG, der Mehrheitsaktionärin unserer Gesellschaft. Die vorgeschlagene Kandidatin steht damit in einer geschäftlichen Beziehung zu der Mehrheitsaktionärin des Unternehmens.
Tagesordnungspunkt 7 Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Satzungsänderung
Aufgrund der neuen Vorschriften in § 25d Absätze 7-11 Kreditwesengesetz (KWG) hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft die Aufgaben seiner Ausschüsse mit Wirkung ab 01. Januar 2014 neu geregelt. Die Änderung der Aufgaben der Ausschüsse führte auch zur folgenden Umbenennung der Ausschüsse:
- der ehemalige Prüfungsausschuss heißt nunmehr Risiko- und Prüfungsausschuss,
- der ehemalige Präsidialausschuss heißt nunmehr Präsidial- und Nominierungsausschuss.
Deshalb müssen die Namen der Ausschüsse in § 14 Absatz 2 der Satzung (Regelung über die Vergütung der Ausschussmitglieder) angepasst werden. Die Vergütung der Ausschussmitglieder im Risiko- und Prüfungsausschuss (vormals Prüfungsausschuss) soll der Höhe nach unverändert bleiben.
Des Weiteren hat der Aufsichtsrat aufgrund des § 25d Absatz 12 KWG einen neuen Vergütungskontrollausschuss mit Wirkung ab 01. April 2014 errichtet. Dieser übernimmt die in § 25d Absatz 12 KWG genannten Aufgaben. Da diese Aufgaben bisher weitestgehend vom Präsidial- und Nominierungsausschuss (vormals Präsidialausschuss) wahrgenommen wurden und das Aufgabenfeld des Präsidial- und Nominierungsausschusses (vormals Präsidialausschuss) dadurch reduziert wird, soll die Vergütung des Präsidial- und Nominierungsausschusses und des Vergütungskontrollausschusses neu geregelt werden.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) § 14 Absatz 2 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
'(2) Für die Tätigkeit in den Ausschüssen des Aufsichtsrats erhält jeweils zusätzlich
a) der Vorsitzende des Risiko- und Prüfungsausschusses EUR 10.000,00, jedes andere Mitglied des Risiko- und Prüfungsausschusses EUR 5.000,00;
b) der Vorsitzende des Präsidial- und Nominierungsausschusses EUR 3.000,00, jedes andere Mitglied des Präsidial- und Nominierungsausschusses EUR 1.500,00;
c) der Vorsitzende des Vergütungskontrollausschusses EUR 2.000,00, jedes andere Mitglied des Vergütungskontrollausschusses EUR 1.000,00.'
b) Die unter lit. a) dieses Tagesordnungspunktes genannte Satzungsänderung ersetzt mit Beginn ihrer Wirksamkeit die derzeitigen Regelungen zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und findet erstmals für das am 01. Januar 2014 begonnene Geschäftsjahr Anwendung. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für die Tätigkeit in den Ausschüssen wird anteilig für die Zeit bis zum 31. März 2014 (einschließlich) nach der alten Regelung der Satzung und anteilig ab dem 01. April 2014 nach der neuen Regelung der Satzung berechnet.
HINWEIS ZUR TAGESORDNUNG
Der Jahresabschluss der DAB Bank AG zum 31. Dezember 2013 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 sowie der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013 und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2013 sowie der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013, der Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absätze 4 und 5, 315 Absatz 4 HGB sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind im Internet unter der Internetadresse http://www.dab-bank.de/hauptversammlung (zu erreichen über www.dab-bank.de > Investor Relations > Hauptversammlung) zugänglich und liegen ferner von der Einberufung der Hauptversammlung an gemäß § 175 Absatz 2 AktG in dem Geschäftsraum der DAB Bank AG in der Landsberger Straße 300, 80687 München, aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen. Sie werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der DAB Bank AG eingeteilt in 90.976.275 Stückaktien ohne Nennbetrag, die jeweils eine Stimme und insgesamt also 90.976.275 Stimmen gewähren.
TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG, VOLLMACHTEN
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Stimmrechte sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig unter Vorlage eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes mindestens sechs Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, bei der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) anmelden. Dabei ist der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen, die Anmeldung muss also bis spätestens 08. Mai 2014, 24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, erfolgen. Die Anmeldung kann auch über das depotführende Institut erfolgen.
Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, also den 24. April 2014, 0:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, (Record Date) beziehen und kann durch Bestätigung durch das depotführende Institut in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) erbracht werden.
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum 08. Mai 2014, 24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, unter folgender Adresse zugehen:
DAB Bank AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Fax: +49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Den zur Teilnahme berechtigten Aktionären oder gegebenenfalls ihren Bevollmächtigten werden nach ordnungsgemäßer Anmeldung Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugesandt. Die Eintrittskarten sind organisatorische Hilfsmittel und stellen keine zusätzliche Teilnahmebedingung dar.
BEDEUTUNG DES NACHWEISSTICHTAGS (RECORD DATE)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn Sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
STIMMRECHTSVERTRETUNG
Zur Teilnahme berechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere des Stimmrechts, durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Wir weisen darauf hin, dass auch bei einer Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs und der Nachweis des Anteilsbesitzes, wie vorstehend unter 'Teilnahme an der Hauptversammlung, Vollmachten' und 'Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)' erläutert, erforderlich sind.
Wenn weder ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere einem Kreditinstitut nach § 135 Absatz 8 oder 10 AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht in Textform gegenüber der DAB Bank AG oder in Textform unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten zu erteilen. Die gleiche Form gilt für den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft und den eventuellen Widerruf der Vollmacht. Zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf Anforderung bei der Gesellschaft wird den Aktionären ein Formular zur Erteilung einer Vollmacht zugesandt.
Der Nachweis der Vollmacht oder des Widerrufs der Vollmacht kann gegenüber der DAB Bank AG in Textform unter der nachfolgend genannten Adresse erbracht werden, wobei insbesondere auch eine elektronische Übermittlung per E-Mail erfolgen kann:
DAB Bank AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Fax: +49 89 30903-74675 E-Mail: DAB-HV2014@computershare.de
Der Nachweis kann am Tag der Hauptversammlung auch durch den Bevollmächtigten durch Vorweisen der Vollmacht erfolgen.
Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen einem Kreditinstitut nach § 135 Absatz 8 oder 10 AktG gleichgestellten Institution oder Person sowie den Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung gelten die gesetzlichen Vorschriften des § 135 AktG, die u.a. verlangen, dass die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist. Die betreffenden Vollmachtempfänger setzen unter Umständen eigene Formerfordernisse fest. Die möglicherweise zu beachtenden Besonderheiten bitten wir bei dem jeweils betreffenden Vollmachtempfänger zu erfragen.
STIMMRECHTSVERTRETER DER GESELLSCHAFT
Zur Teilnahme berechtigte Aktionäre können sich ferner durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter ('Stimmrechtsvertreter') als Bevollmächtigte nach ihren Weisungen bei den Abstimmungen vertreten lassen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgebunden abzustimmen. Ihnen müssen eine Vollmacht und zusätzlich Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung werden die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. Die Stimmrechtsvertreter stehen nur für die Ausübung des Stimmrechts, nicht für die Ausübung sonstiger Rechte, zur Verfügung. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter müssen in Textform erteilt werden. Ein entsprechendes Formular zur Erteilung von Vollmacht und Weisungen, welches die Aktionäre verwenden können, wird den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf Anforderung bei der Gesellschaft zugesandt.
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft unter der folgenden Adresse zugehen, sofern nicht die Bevollmächtigung und Weisungserteilung in der Hauptversammlung oder über das nachfolgend beschriebene internetgestützte Vollmachts- und Weisungssystem erfolgt:
DAB Bank AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Fax: +49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können nur Weisungen berücksichtigt werden, die spätestens am 13. Mai 2014 bis 24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, unter der vorgenannten Anschrift oder über das internetgestützte Vollmachts- und Weisungssystem bei der Gesellschaft zugehen oder den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern in der Hauptversammlung übergeben werden. Wir bitten ferner zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter nicht an der Abstimmung über Verfahrens- oder Sachanträge teilnehmen, die nicht im Vorfeld der Hauptversammlung von der Gesellschaft mitgeteilt wurden. Weitere Einzelheiten zur Stimmrechtsvertretung sind auf den Eintrittskarten zur Hauptversammlung beschrieben.
Vollmachten, der Widerruf von Vollmachten und der Nachweis der Bevollmächtigung können auch elektronisch über das über http://www.dab-bank.de/hauptversammlung (zu erreichen über www.dab-bank.de > Investor Relations > Hauptversammlung) zugängliche internetgestützte Vollmachts- und Weisungssystem übermittelt werden. Hier finden Sie auch weiterführende Nutzungshinweise.
ANFRAGEN, ANTRÄGE, WAHLVORSCHLÄGE, AUSKUNFTSVERLANGEN
(Angabe der Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG)
Ergänzungsverlangen (§ 122 Absatz 2 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der DAB Bank AG zu richten und muss der Gesellschaft spätestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 14. April 2014 bis 24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, zugehen.
Ergänzungsverlangen werden nur berücksichtigt, wenn die Antragsteller nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind.
Bitte richten Sie das Verlangen an die folgende Adresse:
DAB Bank AG Hauptversammlung Landsberger Straße 300 80687 München
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse http://www.dab-bank.de/hauptversammlung (zu erreichen über www.dab-bank.de > Investor Relations > Hauptversammlung) bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Absatz 1, 127 AktG
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
DAB Bank AG Hauptversammlung Landsberger Straße 300 80687 München Fax: +49 89 50068-33525 E-Mail: hauptversammlung@dab.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Gemäß §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge, die bei der DAB Bank AG bis spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf des 30. April 2014, 24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, unter vorstehender Adresse eingegangen sind, werden einschließlich des Namens des antragstellenden Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen nach Nachweis der Aktionärseigenschaft des Antragstellers unverzüglich nach ihrem Eingang auf der Website der Gesellschaft unter http://www.dab-bank.de/hauptversammlung (zu erreichen über www.dab-bank.de > Investor Relations > Hauptversammlung) veröffentlicht. Dort werden auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung veröffentlicht.
Wahlvorschläge müssen zusätzlich zu den in § 126 Absatz 2 AktG genannten Gründen nicht veröffentlicht werden, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und, im Fall des Vorschlags zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält (§ 127 Satz 3 i.V.m. § 124 Absatz 3 und § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG).
Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Hinweis auf Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG finden sich unter der Internetadresse http://www.dab-bank.de/ hauptversammlung (zu erreichen über www.dab-bank.de > Investor Relations > Hauptversammlung). Dort stehen auch die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen sowie die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG einschließlich des Geschäftsberichts 2013 zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereit. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Informationen liegen außerdem in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
Die Abstimmungsergebnisse werden innerhalb von sieben Tagen nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse veröffentlicht.
Die Einberufung der Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom 03. April 2014 veröffentlicht und wurde solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
München, im April 2014
DAB Bank AG
Der Vorstand
03.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: DAB Bank AG Landsberger Straße 300 80687 München Deutschland Telefon: +49 89 500681981 Fax: +49 89 50068999 E-Mail: hauptversammlung@dab.com Internet: http://www.dab-bank.de/ ISIN: DE0005072300 WKN: 507 230 Börsen: Frankfurt, Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
DAB Bank AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
03.04.2014 15:14
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
DAB Bank AG
München
WKN 507 230
ISIN DE0005072300
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der DAB Bank AG
mit Sitz in München, am Donnerstag, den 15. Mai 2014, um 10:00 Uhr in
die Alte Kongresshalle am Bavariapark, Theresienhöhe 15, 80339
München.
TAGESORDNUNG
Tagesordnungspunkt 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DAB Bank AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, der Lageberichte für die DAB Bank AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2013, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absätze 4 und 5, 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) für das Geschäftsjahr 2013
Zu Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss gefasst. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Regelungen ist daher keine Beschlussfassung hierüber vorgesehen.
Tagesordnungspunkt 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der DAB Bank AG zur Ausschüttung einer Dividende
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn der DAB Bank AG aus dem Geschäftsjahr 2013 in Höhe von EUR 11.826.915,75 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,13 je dividendenberechtigter Inhaber-Stückaktie zu verwenden und den aus Dividendenausschüttungen auf eigene Aktien rechnerisch entfallenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Ausschüttung einer Dividende an die Aktionäre, EUR EUR 0,13 je dividendenberechtigter Inhaber-Stückaktie 11.826.915,75
Vortrag auf neue Rechnung EUR 0,00
Die Dividendenberechnung basiert auf einer Aktienanzahl von 90.976.275 Stück mit der WKN 507 230/ISIN DE0005072300 zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2013.
Tagesordnungspunkt 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
Tagesordnungspunkt 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
Tagesordnungspunkt 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und sonstiger Zwischenberichte
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Risiko- und Prüfungsausschusses vor,
a) die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Jahresabschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu bestellen;
b) die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zudem vorsorglich zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und sonstiger Zwischenberichte im Geschäftsjahr 2014 zu bestellen.
Tagesordnungspunkt 6 Beschlussfassung über die Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats
Die Amtszeit des Mitglieds des Aufsichtsrats, Frau Sabine Schaedle, die aufgrund der Amtsniederlegung von Frau Dr. Marita Kraemer gerichtlich bestellt wurde, endet aufgrund des gerichtlichen Bestellungsbeschlusses mit Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 2014. Herr Peter Buschbeck hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zur Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 2014 niedergelegt. Beide Mitglieder des Aufsichtsrats sind als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat gewählt bzw. bestellt worden, so dass zwei neue Mitglieder des Aufsichtsrats als Vertreter der Aktionäre zu wählen sind. Wird ein Aufsichtsratsmitglied anstelle eines vorzeitig ausscheidenden Mitglieds gewählt, so besteht sein Amt gemäß § 9 Absatz 5 der Satzung für den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds.
Gemäß § 9 Absatz 1 der Satzung unserer Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus 6 Mitgliedern. Nach §§ 96 Absatz 1 4. Variante, 101 Absatz 1 AktG in Verbindung mit §§ 1 Absatz 1 Nr. 1, 4 Absatz 1 Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) setzt sich der Aufsichtsrat zu zwei Dritteln aus Vertretern der Aktionäre und zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. Der Präsidial- und Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats hat dem Aufsichtsrat zwei Wahlvorschläge an die Hauptversammlung empfohlen, denen der Aufsichtsrat folgt.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor,
a) Frau Sabine Schaedle, Leiterin der Projektfinanzierung der BMW AG, München,
für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen;
b) Frau Dr. Karin Labitzke, Leiterin des Bereichs CRO Central Functions der UniCredit Bank AG, München,
für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen.
Frau Sabine Schaedle ist als unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats vorgesehen und verfügt über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Absatz 5 AktG.
Angaben für die unter Punkt 6 der Tagesordnung zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG:
Frau Sabine Schaedle gehört keinen anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften an und ist kein Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Frau Dr. Karin Labitzke gehört keinen anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften an und ist kein Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Gemäß Ziff. 5.4.1 Absatz 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex weist der Aufsichtsrat auf Folgendes hin:
Frau Dr. Karin Labitzke ist Leiterin des Bereichs CRO Central Functions und Prokuristin der UniCredit Bank AG, der Mehrheitsaktionärin unserer Gesellschaft. Die vorgeschlagene Kandidatin steht damit in einer geschäftlichen Beziehung zu der Mehrheitsaktionärin des Unternehmens.
Tagesordnungspunkt 7 Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Satzungsänderung
Aufgrund der neuen Vorschriften in § 25d Absätze 7-11 Kreditwesengesetz (KWG) hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft die Aufgaben seiner Ausschüsse mit Wirkung ab 01. Januar 2014 neu geregelt. Die Änderung der Aufgaben der Ausschüsse führte auch zur folgenden Umbenennung der Ausschüsse:
- der ehemalige Prüfungsausschuss heißt nunmehr Risiko- und Prüfungsausschuss,
- der ehemalige Präsidialausschuss heißt nunmehr Präsidial- und Nominierungsausschuss.
Deshalb müssen die Namen der Ausschüsse in § 14 Absatz 2 der Satzung (Regelung über die Vergütung der Ausschussmitglieder) angepasst werden. Die Vergütung der Ausschussmitglieder im Risiko- und Prüfungsausschuss (vormals Prüfungsausschuss) soll der Höhe nach unverändert bleiben.
Des Weiteren hat der Aufsichtsrat aufgrund des § 25d Absatz 12 KWG einen neuen Vergütungskontrollausschuss mit Wirkung ab 01. April 2014 errichtet. Dieser übernimmt die in § 25d Absatz 12 KWG genannten Aufgaben. Da diese Aufgaben bisher weitestgehend vom Präsidial- und Nominierungsausschuss (vormals Präsidialausschuss) wahrgenommen wurden und das Aufgabenfeld des Präsidial- und Nominierungsausschusses (vormals Präsidialausschuss) dadurch reduziert wird, soll die Vergütung des Präsidial- und Nominierungsausschusses und des Vergütungskontrollausschusses neu geregelt werden.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) § 14 Absatz 2 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
'(2) Für die Tätigkeit in den Ausschüssen des Aufsichtsrats erhält jeweils zusätzlich
a) der Vorsitzende des Risiko- und Prüfungsausschusses EUR 10.000,00, jedes andere Mitglied des Risiko- und Prüfungsausschusses EUR 5.000,00;
b) der Vorsitzende des Präsidial- und Nominierungsausschusses EUR 3.000,00, jedes andere Mitglied des Präsidial- und Nominierungsausschusses EUR 1.500,00;
c) der Vorsitzende des Vergütungskontrollausschusses EUR 2.000,00, jedes andere Mitglied des Vergütungskontrollausschusses EUR 1.000,00.'
b) Die unter lit. a) dieses Tagesordnungspunktes genannte Satzungsänderung ersetzt mit Beginn ihrer Wirksamkeit die derzeitigen Regelungen zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und findet erstmals für das am 01. Januar 2014 begonnene Geschäftsjahr Anwendung. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für die Tätigkeit in den Ausschüssen wird anteilig für die Zeit bis zum 31. März 2014 (einschließlich) nach der alten Regelung der Satzung und anteilig ab dem 01. April 2014 nach der neuen Regelung der Satzung berechnet.
HINWEIS ZUR TAGESORDNUNG
Der Jahresabschluss der DAB Bank AG zum 31. Dezember 2013 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 sowie der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013 und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2013 sowie der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013, der Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absätze 4 und 5, 315 Absatz 4 HGB sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind im Internet unter der Internetadresse http://www.dab-bank.de/hauptversammlung (zu erreichen über www.dab-bank.de > Investor Relations > Hauptversammlung) zugänglich und liegen ferner von der Einberufung der Hauptversammlung an gemäß § 175 Absatz 2 AktG in dem Geschäftsraum der DAB Bank AG in der Landsberger Straße 300, 80687 München, aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen. Sie werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der DAB Bank AG eingeteilt in 90.976.275 Stückaktien ohne Nennbetrag, die jeweils eine Stimme und insgesamt also 90.976.275 Stimmen gewähren.
TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG, VOLLMACHTEN
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Stimmrechte sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig unter Vorlage eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes mindestens sechs Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, bei der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) anmelden. Dabei ist der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen, die Anmeldung muss also bis spätestens 08. Mai 2014, 24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, erfolgen. Die Anmeldung kann auch über das depotführende Institut erfolgen.
Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, also den 24. April 2014, 0:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, (Record Date) beziehen und kann durch Bestätigung durch das depotführende Institut in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) erbracht werden.
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum 08. Mai 2014, 24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, unter folgender Adresse zugehen:
DAB Bank AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Fax: +49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Den zur Teilnahme berechtigten Aktionären oder gegebenenfalls ihren Bevollmächtigten werden nach ordnungsgemäßer Anmeldung Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugesandt. Die Eintrittskarten sind organisatorische Hilfsmittel und stellen keine zusätzliche Teilnahmebedingung dar.
BEDEUTUNG DES NACHWEISSTICHTAGS (RECORD DATE)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn Sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
STIMMRECHTSVERTRETUNG
Zur Teilnahme berechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere des Stimmrechts, durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Wir weisen darauf hin, dass auch bei einer Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs und der Nachweis des Anteilsbesitzes, wie vorstehend unter 'Teilnahme an der Hauptversammlung, Vollmachten' und 'Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)' erläutert, erforderlich sind.
Wenn weder ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere einem Kreditinstitut nach § 135 Absatz 8 oder 10 AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht in Textform gegenüber der DAB Bank AG oder in Textform unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten zu erteilen. Die gleiche Form gilt für den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft und den eventuellen Widerruf der Vollmacht. Zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf Anforderung bei der Gesellschaft wird den Aktionären ein Formular zur Erteilung einer Vollmacht zugesandt.
Der Nachweis der Vollmacht oder des Widerrufs der Vollmacht kann gegenüber der DAB Bank AG in Textform unter der nachfolgend genannten Adresse erbracht werden, wobei insbesondere auch eine elektronische Übermittlung per E-Mail erfolgen kann:
DAB Bank AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Fax: +49 89 30903-74675 E-Mail: DAB-HV2014@computershare.de
Der Nachweis kann am Tag der Hauptversammlung auch durch den Bevollmächtigten durch Vorweisen der Vollmacht erfolgen.
Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen einem Kreditinstitut nach § 135 Absatz 8 oder 10 AktG gleichgestellten Institution oder Person sowie den Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung gelten die gesetzlichen Vorschriften des § 135 AktG, die u.a. verlangen, dass die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist. Die betreffenden Vollmachtempfänger setzen unter Umständen eigene Formerfordernisse fest. Die möglicherweise zu beachtenden Besonderheiten bitten wir bei dem jeweils betreffenden Vollmachtempfänger zu erfragen.
STIMMRECHTSVERTRETER DER GESELLSCHAFT
Zur Teilnahme berechtigte Aktionäre können sich ferner durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter ('Stimmrechtsvertreter') als Bevollmächtigte nach ihren Weisungen bei den Abstimmungen vertreten lassen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgebunden abzustimmen. Ihnen müssen eine Vollmacht und zusätzlich Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung werden die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. Die Stimmrechtsvertreter stehen nur für die Ausübung des Stimmrechts, nicht für die Ausübung sonstiger Rechte, zur Verfügung. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter müssen in Textform erteilt werden. Ein entsprechendes Formular zur Erteilung von Vollmacht und Weisungen, welches die Aktionäre verwenden können, wird den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf Anforderung bei der Gesellschaft zugesandt.
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft unter der folgenden Adresse zugehen, sofern nicht die Bevollmächtigung und Weisungserteilung in der Hauptversammlung oder über das nachfolgend beschriebene internetgestützte Vollmachts- und Weisungssystem erfolgt:
DAB Bank AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Fax: +49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können nur Weisungen berücksichtigt werden, die spätestens am 13. Mai 2014 bis 24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, unter der vorgenannten Anschrift oder über das internetgestützte Vollmachts- und Weisungssystem bei der Gesellschaft zugehen oder den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern in der Hauptversammlung übergeben werden. Wir bitten ferner zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter nicht an der Abstimmung über Verfahrens- oder Sachanträge teilnehmen, die nicht im Vorfeld der Hauptversammlung von der Gesellschaft mitgeteilt wurden. Weitere Einzelheiten zur Stimmrechtsvertretung sind auf den Eintrittskarten zur Hauptversammlung beschrieben.
Vollmachten, der Widerruf von Vollmachten und der Nachweis der Bevollmächtigung können auch elektronisch über das über http://www.dab-bank.de/hauptversammlung (zu erreichen über www.dab-bank.de > Investor Relations > Hauptversammlung) zugängliche internetgestützte Vollmachts- und Weisungssystem übermittelt werden. Hier finden Sie auch weiterführende Nutzungshinweise.
ANFRAGEN, ANTRÄGE, WAHLVORSCHLÄGE, AUSKUNFTSVERLANGEN
(Angabe der Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG)
Ergänzungsverlangen (§ 122 Absatz 2 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der DAB Bank AG zu richten und muss der Gesellschaft spätestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 14. April 2014 bis 24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, zugehen.
Ergänzungsverlangen werden nur berücksichtigt, wenn die Antragsteller nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind.
Bitte richten Sie das Verlangen an die folgende Adresse:
DAB Bank AG Hauptversammlung Landsberger Straße 300 80687 München
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse http://www.dab-bank.de/hauptversammlung (zu erreichen über www.dab-bank.de > Investor Relations > Hauptversammlung) bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Absatz 1, 127 AktG
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
DAB Bank AG Hauptversammlung Landsberger Straße 300 80687 München Fax: +49 89 50068-33525 E-Mail: hauptversammlung@dab.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Gemäß §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge, die bei der DAB Bank AG bis spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf des 30. April 2014, 24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, unter vorstehender Adresse eingegangen sind, werden einschließlich des Namens des antragstellenden Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen nach Nachweis der Aktionärseigenschaft des Antragstellers unverzüglich nach ihrem Eingang auf der Website der Gesellschaft unter http://www.dab-bank.de/hauptversammlung (zu erreichen über www.dab-bank.de > Investor Relations > Hauptversammlung) veröffentlicht. Dort werden auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung veröffentlicht.
Wahlvorschläge müssen zusätzlich zu den in § 126 Absatz 2 AktG genannten Gründen nicht veröffentlicht werden, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und, im Fall des Vorschlags zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält (§ 127 Satz 3 i.V.m. § 124 Absatz 3 und § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG).
Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Hinweis auf Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG finden sich unter der Internetadresse http://www.dab-bank.de/ hauptversammlung (zu erreichen über www.dab-bank.de > Investor Relations > Hauptversammlung). Dort stehen auch die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen sowie die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG einschließlich des Geschäftsberichts 2013 zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereit. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Informationen liegen außerdem in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
Die Abstimmungsergebnisse werden innerhalb von sieben Tagen nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse veröffentlicht.
Die Einberufung der Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom 03. April 2014 veröffentlicht und wurde solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
München, im April 2014
DAB Bank AG
Der Vorstand
03.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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