30.07.2013 15:09:41

DGAP-HV: Altenburger & Stralsunder Spielkarten-Fabriken AG ASS (vorm. Ver. Altenburger&Stralsunder Spielkarte

DGAP-HV: Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken Aktiengesellschaft, ASS: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.09.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken Aktiengesellschaft, ASS / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken Aktiengesellschaft, ASS: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.09.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

30.07.2013 / 15:09

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Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken Aktiengesellschaft, ASS i.A.

Leinfelden-Echterdingen

ISIN DE0007678005

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung



am Mittwoch, 25. September 2013, um 10:00 Uhr (Einlass ab 09:30 Uhr)

im Convention Center Rochusberg 6 80333 München

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2012, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 172 und 173 Aktiengesetz - AktG -) ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BTR Beratung Treuhand Revision GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.

5. Wahlen zum Aufsichtsrat.

Das Amtsgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 2. Oktober 2012 die Herren Dr. Simon Eisenmann, Dr. Rüdiger Graf von Stosch und Dr. Claus Drude zu Aufsichtsräten bestellt.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 letzte Alternative AktG, § 8 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen in den Aufsichtsrat zu wählen:

a) Herrn Dr. Simon Eisenmann, Rechtsanwalt, München,

b) Herrn Dr. Rüdiger Graf von Stosch, Rechtsanwalt, München,

c) Herrn Dr. Claus Drude, Rechtsanwalt, Herrsching.

Die Wahl erfolgt bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitzurechnen ist. Erfolgt die Löschung der Gesellschaft im Handelsregister vor dem Ende der regulären Amtszeit, so endet die Amtszeit zu diesem Zeitpunkt.

Es ist beabsichtigt, die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen.

Herr Dr. Claus Drude ist unabhängig und verfügt über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG.

Der Aufsichtsrat beabsichtigt, im Fall der Wahl der vorgeschlagenen Personen Herrn Dr. Simon Eisenmann zu seinem Vorsitzenden zu wählen.

Angaben zu weiteren Mandaten nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG:

Keiner der Vorgeschlagenen ist Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbarem in- oder ausländischen Kontrollgremium.

Angaben nach Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 DCGK:

a) Herr Dr. Simon Eisenmann

Herr Dr. Eisenmann ist Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft und unterhält damit geschäftliche Beziehungen zum Unternehmen und dem Aufsichtsrat als Organ.

Die Rechtsanwaltskanzlei EQZ Rechtsanwälte, Bavariaring 16, 80336 München, deren Gesellschafter der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Simon Eisenmann ist, wurde von der Gesellschaft (mit Zustimmungsbeschluss des Aufsichtsrates vom 08.01.2013 unter Enthaltung des Aufsichtsratsvorsitzenden) mit der Prozessvertretung der ASS AG im Rechtsstreit mit der klagenden Good Time Holding GmbH beauftragt. Die Anwaltsvergütung für die Prozessvertretung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Herr Dr. Eisenmann unterhält keine weiteren persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen oder einem wesentlich beteiligten Aktionär, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgeblich ansehen würde.

b) Herr Dr. Rüdiger Graf von Stosch

Herr Dr. Rüdiger Graf von Stosch ist Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft und unterhält damit geschäftliche Beziehungen zum Unternehmen und dem Aufsichtsrat als Organ.

Herr Dr. Rüdiger Graf von Stosch unterhält keine weiteren persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen oder einem wesentlich beteiligten Aktionär, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgeblich ansehen würde.

c) Herr Dr. Claus Drude

Herr Dr. Drude ist Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft und unterhält damit geschäftliche Beziehungen zum Unternehmen und dem Aufsichtsrat als Organ.

Herr Dr. Drude unterhält keine weiteren persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen oder einem wesentlich beteiligten Aktionär, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgeblich ansehen würde.



6. Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur Anpassung an die aktuelle Rechtslage.

Die Satzungsregelungen zur Hauptversammlung entsprechen der Rechtslage aus dem Jahr 1995. Sie sollen der aktuellen Rechtslage angepasst werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a) § 16 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

'Die Versammlung ist mindestens dreißig Tage vor dem Tage der Versammlung einzuberufen. Die Frist verlängert sich um die Tage der Anmeldefrist.'

b) § 17 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

'Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich angemeldet haben.

Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dies hat durch Vorlage eines in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweises über den Anteilsbesitz durch das depotführende Institut zu geschehen. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21sten Tages vor der Hauptversammlung beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Kalendertage vor der Hauptversammlung zugehen.'



7. Beschlussfassung über die Genehmigung des Antrags der Verwaltung auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum regulierten Markt.

Auf Verlangen des Vorstands soll die Hauptversammlung über den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum regulierten Markt im Wege nachträglicher Genehmigung entscheiden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Anträge auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum regulierten Markt an der Börse Stuttgart und der Börse Hamburg vom jeweils 18.04.2013 zu genehmigen.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien ordnungsgemäß bei der Gesellschaft, einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank hinterlegt haben.

Adresse der Gesellschaft:

Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken Aktiengesellschaft, ASS i.A. Herrn Matthias Neumann Bavariaring 16 80336 München

Nach § 17 Abs. 1 der Satzung sind die Aktien spätestens am vierten Werktag vor dem Versammlungstag und bis zur Beendigung der Hauptversammlung zu hinterlegen. Aufgrund der Übergangsregelung in § 16 Satz 2 EGAktG ist statt auf den vierten Werktag vor dem Versammlungstag auf den Beginn des 21sten Tages vor der Versammlung abzustellen. Die Aktien sind demzufolge vom 4. September 2013 (00:00 Uhr MESZ) bis zur Beendigung der Hauptversammlung zu hinterlegen.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist, also bis zum 5. September 2013 (24:00 Uhr MESZ), bei der Gesellschaft unter nachfolgend genannter Adresse einzureichen:

Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken Aktiengesellschaft, ASS i.A. c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 89 30 90 37 46 75 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform.

Für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen können Besonderheiten bestehen. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen.

Der Nachweis der Vollmacht bzw. des Widerrufs kann auch unter folgender E-Mail-Adresse übermittelt werden:

ass-hv2013@kanzlei-neumann.de

Zur Bevollmächtigung kann das Formular verwendet werden, das den Aktionären nach deren ordnungsgemäßer Anmeldung zugesandt wird.

Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung die Erfüllung der Teilnahmebedingungen erforderlich ist.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.

Verfahren für die Stimmabgabe durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (= 5 % aus 6.135.502,57 Euro) oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden, wenn das Verlangen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 25. August 2013 (24:00 Uhr MESZ), schriftlich zugegangen ist. Ergänzungsverlangen sind gegebenenfalls an folgende Adresse zu senden:

Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken Aktiengesellschaft, ASS i.A. Herrn Matthias Neumann Bavariaring 16 80336 München

Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden.

Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären unter Bekanntgabe des Namens des Aktionärs, dessen Begründung, soweit zulässig, und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft (http://ass.kanzlei-neumann.de, dort im Bereich 'Hauptversammlung 2013') zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 10. September 2013 (24:00 Uhr MESZ), der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung im zulässigen Umfang an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat.

Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken Aktiengesellschaft, ASS i.A. Herrn Matthias Neumann Bavariaring 16 80336 München Telefax: +49 89 339461 E-Mail: ass-hv2013@kanzlei-neumann.de

Diese Regelungen gelten auch für die Vorschläge eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern sinngemäß, wobei Wahlvorschläge keiner Begründung bedürfen.

Aktionäre werden dringend gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen.

Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Tagesordnungspunktes notwendig sind. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen (Anmerkung: verbundene Unternehmen zur Gesellschaft gibt es derzeit keine).

Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an o.g. Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung, ermöglicht aber eine sachgerechte Vorbereitung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in 21.000 Stammaktien im Nennbetrag zu je DM 500,00 und 30.000 Stammaktien im Nennbetrag zu je DM 50,00. Je DM 50,00 Nennbetrag der Stammaktien gewähren in der Hauptversammlung eine Stimme. Es bestehen 240.000 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG sind seit dem Zeitpunkt der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft (http://ass.kanzlei-neumann.de, dort im Bereich 'Hauptversammlung 2013') zugänglich.

München, im Juli 2013

Der Vorstand





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30.07.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch Unternehmen: Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken Aktiengesellschaft, ASS Bavariaring 16 80336 München Deutschland Telefon: +49 89 390020 Fax: +49 89 339461 E-Mail: ass-hv2013@kanzlei-neumann.de Internet: http://ass.kanzlei-neumann.de ISIN: DE0007678005 WKN: 767800 Börsen: Auslandsbörse(n) Hamburg, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service --------------------------------------------------------------------- 223433 30.07.2013

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