ALBIS Leasing AG
Hamburg
WKN 656 940 // ISIN DE0006569403
Ergänzung der Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung
Zur im Bundesanzeiger vom 10. Januar 2019 einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, den 28. Februar 2019 um 11.00 Uhr (MEZ), im EMPORIO Tower, großer Saal im 2. UG, Dammtorwall 15, 20355 Hamburg
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ist bei der Gesellschaft ein Ergänzungsverlangen der Aktionärin Manus Vermögensverwaltung GmbH fristgemäß am 14. Januar 2019
eingegangen.
Die Tagesordnung der Hauptversammlung wird - unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 4 gemäß §§ 122 Abs.
2, 124 Abs. 1 AktG - aufgrund des Ergänzungsverlangens der Aktionärin Manus Vermögensverwaltung GmbH, Wulfsen, um folgende
neue hiermit bekanntgemachte Tagesordnungspunkte 5 bis 6 ergänzt:
5. |
Beschlussfassung über die Nachwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 6. Fall, Abs. 4, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 9 Abs. 1 der Satzung aus vier
von den Aktionären zu wählenden Mitgliedern zusammen. Scheidet ein Mitglied des Aufsichtsrats vor Ablauf seiner Amtsdauer
aus dem Aufsichtsrat aus, ohne dass ein Ersatzmitglied an seine Stelle tritt, so ist gemäß § 9 Abs. 4 der Satzung in der nächsten
Hauptversammlung eine Nachwahl für den Rest der Amtszeit des Ausgeschiedenen vorzunehmen, wenn die Hauptversammlung nicht
eine längere Amtszeit festlegt.
Die Aktionärin Manus Vermögensverwaltung GmbH schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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'Sofern die Hauptversammlung das bisherige Aufsichtsratsmitglied Marc Tüngler bzw. dessen gerichtlich bestellten Nachfolger
in dieser Hauptversammlung abberufen oder dessen Mitgliedschaft im Aufsichtsrat vor oder zum Ende dieser Hauptversammlung
anderweitig geendet hat oder enden wird, [Anmerkung des Vorstands: Im Hinblick auf die Niederlegung seines Aufsichtsratsmandats durch Herrn Marc Tüngler mit Wirkung
zum Beginn der nächstmöglichen zu erreichenden Hauptversammlung hat sich dessen Abberufung gemäß Ziffer 1 des Abberufungsverlangen
erledigt und ist die Bedingung bereits eingetreten] wird
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Herr Alexander Eichner, wohnhaft in Berlin, Dipl.-Betriebswirt, Gründer der Unternehmensberatung transition-manager,
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bis zur Beendigung der Hauptversammlung, in der über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschlossen wird, in den Aufsichtsrat
gewählt.
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Es bestehen folgende Mitgliedschaften des Kandidaten in (i) anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder (ii) vergleichbaren
in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
(i) |
Neschen Aktiengesellschaft, Bückeburg, Vorsitzender des Aufsichtsrats
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(ii) |
Keine
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Nach Kenntnis der Manus Vermögensverwaltung GmbH steht der vorgeschlagene Kandidat Eichner im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 des
Deutschen Corporate Governance Kodex nicht in persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft oder ihren Konzernunternehmen
oder den Organen der Gesellschaft.'
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Der Gesellschaft liegt der berufliche Werdegang des Herrn Eichner, den sie auf der Internetseite zugänglich gemacht hat, sowie
seine Versicherung gemäß §§ 100, 105 Aktiengesetz vor.
Begründung der Antragstellerin:
'(a) |
Das amtierende Aufsichtsratsmitglied Marc Tüngler sollte durch die Manus Vermögensverwaltung GmbH bereits in der letzten Hauptversammlung
zur Abwahl gestellt werden, zu der es aufgrund der schützenden Hand des Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Aschermann nicht mehr
gekommen ist.
Aufgrund der beschriebenen Vorkommnisse hält die Manus Vermögensverwaltung GmbH neben Herrn Tüngler auch Herrn Dr. Aschermann
als Vertreter der Eigentümer des Unternehmens für nicht mehr tragbar. Sie hätte daher gegen Dr. Aschermann selbst einen Abwahlantrag
gestellt, sofern dieser nicht bereits freiwillig zurückgetreten wäre.
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(b) |
Mit Herrn Eichner freut sich die Manus Vermögensverwaltung GmbH einen Kandidaten als neues Aufsichtsratsmitglied präsentieren
zu können, der aufgrund seiner Qualifikationen für die anstehenden Aufgaben hervorragend geeignet ist. Der Lebenslauf von
Herrn Eichner ist ebenfalls in Anlage beigefügt.'
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6. |
Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers zur Prüfung des Verhaltens von Vorstand und Aufsichtsrat im Zusammenhang
mit dem Ausschluss der Manus Vermögensverwaltung GmbH von der Hauptversammlung am 11. Juli 2018
Die Aktionärin Manus Vermögensverwaltung schlägt vor:
'Gemäß § 142 Abs. 1 AktG bestellt die Hauptversammlung Herrn Dr. Lars-Gerrit Lüßmann, Rechtsanwalt, c/o Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft
mbB, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt a.M. zum Sonderprüfer. Er kann geeignete Hilfspersonen zur Prüfung heranziehen.
Dem Sonderprüfer ist die Ausübung seiner Rechte auch unter Einschaltung von Hilfspersonen vollumfassend zu ermöglichen. Dem
Sonderprüfer bzw. seinen Hilfspersonen sind sämtliche aus Sicht des Sonderprüfers zur Durchführung der Sonderprüfung erforderlichen
Unterlagen (insbesondere sämtliche interne sowie externe Kommunikation von Vorstand und/oder Aufsichtsrat sowie die Kommunikation
der beiden Organe untereinander in dem unten näher definierten Zeitraum) auszuhändigen. Die Sonderprüfung gemäß § 142 Abs.
1 AktG dient der Aufdeckung von Pflichtverletzungen und Verstößen gegen das Aktienrecht und hat die nachfolgend aufgeführten
Vorgänge der Geschäftsführung zum Gegenstand:
a) |
Welches Verhalten (Handlung und/oder Unterlassung einschließlich des damit verfolgten Zwecks) von im Zeitraum 1. März 2018
bis 12. Juli 2018 (einschließlich) amtierenden Mitgliedern des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats der Gesellschaft führte
dazu, dass die Gesellschaft mit Schreiben vom 10. Juli 2018 an Herrn Hans Otto Mahn und die Manus Vermögensverwaltung GmbH
festgestellt hat, dass sowohl in Bezug auf die Aktien von Herrn Mahn als auch die Aktien der Manus Vermögensverwaltung GmbH
der Rechtsverlust aus § 44 WpHG eingetreten sei? Zu prüfen ist hier insbesondere, warum die Gesellschaft erst am 10. Juli
2018 von einem Rechtsverlust ausging, obwohl sie bereits am 15. Juni 2018 ein Tagesordnungsergänzungsverlangen der Manus Vermögensverwaltung
GmbH veröffentlicht hatte.
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b) |
Welches Verhalten (Handlung und /oder Unterlassung einschließlich des damit verfolgten Zwecks) von im Zeitraum 1. März 2018
bis 12. Juli 2018 (einschließlich) amtierenden Mitgliedern des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats der Gesellschaft führte
dazu, dass die Aktionäre Hans Otto Mahn und Manus Vermögensverwaltung GmbH von der Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung
der Gesellschaft am 11. Juli 2018 ausgeschlossen wurden, obwohl der Gesellschaft noch rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung
eine mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abgestimmte Stimmrechtsmitteilung zugegangen und ein
etwaiger Meldeverstoß damit behoben worden war.'
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Begründung der Antragstellerin:
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'Der Ausschluss von Herrn Mahn und der Manus Vermögensverwaltung GmbH von der letzten ordentlichen Hauptversammlung haben
die Auseinandersetzungen zwischen der Verwaltung und den Aktionären der Gesellschaft eskalieren lassen. Die Auseinandersetzung
unter Einschaltung mehrerer besonders renommierter deutscher Großkanzleien auf Seiten der Gesellschaft (vgl. die Pressemitteilung
der Gesellschaft vom 26. November 2018) sowie die aufgrund der beispiellosen Vorgänge notwendig gewordene Einberufung einer
außerordentlichen Hauptversammlung wird der Gesellschaft erhebliche Kosten verursachen. Der zu bestellende Sonderprüfer soll
daher die näheren Umstände des Ausschlusses von Herrn Mahn und der Manus Vermögensverwaltung GmbH von der ordentlichen Hauptversammlung
2018 aufklären und der Hauptversammlung hierzu Bericht erstatten. Der aus Sicht der Manus Vermögensverwaltung GmbH relevante
Zeitraum beginnt mit dem 1. März 2018 und endet am 12. Juli 2018, d.h. einen Tag nach der Hauptversammlung. Das ehemalige
Aufsichtsratsmitglied Dr. Peter-Jörg Klein hat sein Amt am 28. Februar 2018 mit sofortiger Wirkung niedergelegt, worauf die
Manus Vermögensverwaltung GmbH und Hans Otto Mahn einen gerichtlichen Antrag stellten, den Aufsichtsrat zu ergänzen (vgl.
die Pressemitteilung der Albis Leasing AG vom 22. März 2018). Die Manus Vermögensverwaltung GmbH vermutet, dass es bereits
unmittelbar im Nachgang zu der Amtsniederlegung von Dr. Klein Überlegungen der Verwaltung gab, einen Einfluss von Herrn Mahn
auf die Besetzung des Aufsichtsrats zu unterbinden. Nach der Berichterstattung durch den Sonderprüfer wird seitens der Hauptversammlung
zu entscheiden sein, ob die maßgeblichen Personen für etwaige Pflichtverletzungen zu Rechenschaft gezogen werden sollen.'
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Sonstige Hinweise
Unter
http://www.albis-leasing.de/investoren/hauptversammlung |
sind die gemäß § 124a AktG zu veröffentlichenden Informationen, insbesondere auch das Ergänzungsverlangen, diese Bekanntmachung
des Ergänzungsverlangens sowie der Lebenslauf des zu TOP 5 vorgeschlagenen Kandidaten, zugänglich.
Hamburg, im Januar 2019
ALBIS Leasing AG
Der Vorstand
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