12.10.2018 13:59:26
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DGAP-CMS: Schaltbau Holding AG: Veröffentlichung gemäß § 50 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Schaltbau Holding AG / Rechtsänderung bei Wertpapieren nach § 50 Abs. 1, Nr. 1 WpHG Schaltbau Holding AG WKN 717030 Bekanntmachung ISIN DE0007170300 (alt) - WKN 717030 (alt) ISIN DE000A2NBTL2 (neu) - WKN A2NBTL (neu) Am 7. Juni 2018 hat die ordentliche Hauptversammlung der Schaltbau Holding AG, München, unter Tagesordnungspunkt 6 die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien und die entsprechenden Änderungen der Satzung beschlossen. Die entsprechenden Satzungsänderungen wurden am 8. August 2018 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht München (HRB 98668) eingetragen und sind damit wirksam geworden. Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von Euro 10.799.671,80 ist nunmehr in 8.852.190 auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt. Der letzte Handelstag der Inhaberaktien ist der 19. Oktober 2018. Laufende Handelsaufträge, die am 19. Oktober 2018 noch nicht ausgeführt sind, erlöschen infolge der Umstellung. Ab dem 22. Oktober 2018 werden die Aktien der Schaltbau Holding AG unter der neuen ISIN DE000A2NBTL2 als auf den Namen lautende Stückaktien der Schaltbau Holding AG gehandelt. Die depotmäßige Umstellung auf die Namensaktie wird am 23. Oktober 2018, abends, (Record-Tag) vorgenommen. Dazu werden die bei Kreditinstituten depotverwahrten Bestände an auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Schaltbau Holding AG jeweils im Verhältnis 1:1 in auf den Namen lautende Stückaktien der Schaltbau Holding AG umgestellt. Ab dem 24. Oktober 2018 (Zahlbarkeitstag) erfolgt die Verbuchung als Namensaktie unter der neuen ISIN. Das in auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilte Grundkapital wird durch eine Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wird. Die Aktionäre der Gesellschaft werden an dem bei der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an Aktien der Gesellschaft entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer beteiligt. Bei Namensaktien gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Damit ist nur der in das Aktienregister eingetragene Aktionär zur Teilnahme an und zur Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung berechtigt. Die Aktionäre haben der Gesellschaft zur Eintragung im Aktienregister, soweit es sich um natürliche Personen handelt, ihren Namen, ihre Anschrift und ihr Geburtsdatum, soweit es sich um juristische Personen handelt, ihre Firma, ihre Geschäftsanschrift und ihren Sitz, sowie in jedem Fall die Zahl der von ihnen gehaltenen Schaltbau Holding AG Aktien und ihre E-Mail-Adresse anzugeben, sofern sie eine haben. Die Rechtsstellung der Aktionäre wird, wenn sie in das Aktienregister eingetragen sind, durch die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien nicht beeinträchtigt. Ihre Beteiligung an der Gesellschaft bleibt ebenso unverändert wie die mit ihren Aktien verbundenen Rechte. Auch das Recht der Aktionäre zur Veräußerung ihrer Aktien wird nicht eingeschränkt oder erschwert; insbesondere bedarf die Übertragung der Namensaktie der Schaltbau Holding AG nicht der Zustimmung der Gesellschaft. Als Abwicklungsstelle fungiert die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main Die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien soll für die Aktionäre kostenfrei sein. München, im Oktober 2018 Schaltbau Holding AG
12.10.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Schaltbau Holding AG |
Hollerithstraße 5 | |
81829 München | |
Deutschland | |
Internet: | www.schaltbau.de |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
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