19.11.2014 13:29:47

DGAP-Adhoc: WMF AG: Barabfindung im Rahmen eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out

WMF AG: Barabfindung im Rahmen eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out

WMF AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out/Squeeze-Out

19.11.2014 13:29

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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19. November 2014: Ad-hoc-Mitteilung: Finedining Capital AG teilt Absicht

mit, Barabfindung für Squeeze-out auf EUR 58,37 je Stamm- und Vorzugsaktie

festzusetzen.

Geislingen an der Steige, 19. November 2014 - Die Finedining Capital AG

(vormals Finedining Capital GmbH) mit Sitz in München, die insgesamt rund

92,0 % des Grundkapitals der WMF AG (abzüglich von der WMF AG gehaltener

eigener Aktien) hält, hat am 18. Juni 2014 ihre Absicht bekundet, im Rahmen

einer Verschmelzung der WMF AG auf die Finedining Capital AG die

Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer

angemessenen Barabfindung durch die Hauptversammlung der WMF AG beschließen

zu lassen (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out gem. § 62 Abs. 1 und

Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG). Der Abschluss und die notarielle

Beurkundung des Verschmelzungsvertrags zwischen der WMF AG und der

Finedining Capital AG sind für den 26. November 2014 geplant.

Die Finedining Capital AG hat dem Vorstand der WMF AG heute mitgeteilt,

dass sie beabsichtigt, die angemessene Barabfindung auf einen Betrag von

EUR 58,37 je Stamm- und Vorzugsaktie der WMF AG festzusetzen. Die finale

Festlegung der Barabfindung soll nach Abschluss der Bewertungs- und

Prüfungsarbeiten im Wege eines aktualisierten Squeeze-out Verlangens

erfolgen.

WMF AG

Der Vorstand

19.11.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

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Sprache: Deutsch

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Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Stuttgart;

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Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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