12.12.2017 14:09:40
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DGAP-Adhoc: Westag & Getalit AG: Westag & Getalit AG setzt Rückkauf eigener Aktien fort; Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 ...
Westag & Getalit AG: Westag & Getalit AG setzt Rückkauf eigener Aktien fort; Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
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DGAP-Ad-hoc: Westag & Getalit AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Westag & Getalit AG: Westag & Getalit AG setzt Rückkauf eigener Aktien fort;
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m.
Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
12.12.2017 / 14:09 CET/CEST
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Der Vorstand der Westag & Getalit AG hat heute mit Zustimmung des
Aufsichtsrats beschlossen, das laufende Aktienrückkaufprogramm auch in 2018
fortzusetzen. Damit knüpft das Unternehmen an den Beschluss vom 15.12.2016
an und setzt den Rückkauf eigener Vorzugsaktien bis zu zehn vom Hundert des
derzeitigen Grundkapitals über den 31.12.2017 hinaus bis zum 31.12.2018
fort. Auf die erworbenen Aktien dürfen dabei zusammen mit anderen eigenen
Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr zuzurechnen
sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als zehn vom Hundert des Grundkapitals
entfallen. Damit macht der Vorstand von der Ermächtigung der ordentlichen
Hauptversammlung vom 18.08.2015 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1
Ziffer 8 AktG Gebrauch.
Der Erwerb soll über die Börse erfolgen. Der Erwerbspreis (ohne
Erwerbsnebenkosten) darf den Durchschnitt der Schlusskurse der Vorzugsaktien
an der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel) an den jeweils drei
vorangegangenen Börsentagen um nicht mehr als 10 % über- bzw.
unterschreiten. Die zurückgekauften Aktien können für alle rechtlich
zulässigen und von der Ermächtigung der Hauptversammlung gedeckten Zwecke
verwendet werden.
Der Aktienrückkauf erfolgt nach Maßgabe der Artikel 5, 14 und 15 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit der Delegierten Verordnung
(EU) 2016/1052 mit Ausnahme von Artikel 2 Abs. 1 a). Der für die Obergrenze
des täglichen Rückkaufs maßgebliche durchschnittliche tägliche Aktienumsatz
wird aus dem jeweiligen durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der
letzten 20 Börsentage vor dem Kauftermin abgeleitet. Die Bekanntgabe der
durchgeführten Rückkäufe erfolgt auf der Homepage der Gesellschaft unter
www.westag-getalit.com/aktienrueckkauf.
Kontakt:
Thomas Sudhoff
PR und Finanzkommunikation
Tel.: +49 5242 / 17-5176
E-Mail: ir@westag-getalit.de
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12.12.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Westag & Getalit AG
Hellweg 15
33378 Rheda-Wiedenbrück
Deutschland
Telefon: +49 (0)5242 17 - 0
Fax: +49 (0)5242 17 - 5603
E-Mail: zentral@westag-getalit.de
Internet: www.westag-getalit.de
ISIN: DE0007775207, DE0007775231
WKN: 777520, 777523
Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime
Standard); Freiverkehr in Berlin, Hamburg, Stuttgart,
Tradegate Exchange
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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