19.05.2015 20:20:40
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DGAP-Adhoc: VBH Holding Aktiengesellschaft: Finalisierung des Restrukturierungs-/Sanierungsgutachtens / Zustimmung der Konsortialbanken
VBH Holding Aktiengesellschaft: Finalisierung des Restrukturierungs-/Sanierungsgutachtens / Zustimmung der Konsortialbanken
VBH Holding Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung/Bankenkonsortium
19.05.2015 20:20
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Korntal-Münchingen 19. Mai 2015:
Das in der Ad-hoc-Meldung vom 2. April 2015 genannte
Restrukturierungs-/Sanierungsgutachten wurde heute finalisiert. Das
Restrukturierungs-/Sanierungsgutachten bestätigt eine überwiegende
Sanierungswahrscheinlichkeit und enthält eine positive Fortführungsprognose
für die VBH Gruppe. Es zeigt einen Katalog leistungs- und
finanzwirtschaftlicher Maßnahmen auf, von deren Umsetzbarkeit der Vorstand
überzeugt ist.
Die kreditgebenden Konsortialbanken haben ebenfalls am heutigen Tag dem
vorgenannten Restrukturierungs-/Sanierungsgutachten vollinhaltlich
zugestimmt. Basierend auf diesem Gutachten soll mit den Konsortialbanken
bis zum 30. Juni 2015 ein Kreditvertrag für eine hinreichende weitere
Finanzierung der VBH Gruppe abgeschlossen werden. Mit der Umsetzung
einzelner Sanierungsmaßnahmen wurde bereits begonnen.
Damit ist eine weitere wichtige Voraussetzung zur erfolgreichen Umsetzung
der Sanierung und Neuausrichtung der VBH Gruppe erfüllt.
Die Aktien der VBH Holding Aktiengesellschaft(ISIN DE0007600702 / WKN
760070) sind gegenwärtig zum Börsenhandel im regulierten Markt der
Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich
des regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse mit weiteren
Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen. Der Vorstand hat
heute parallel zu Vorgenanntem beschlossen, den Widerruf der Zulassung zum
Börsenhandel im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse zu
beantragen; die Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General
Standard) soll unberührt bleiben. Der Wechsel des Transparenzlevels
innerhalb des regulierten Marktes dient der Reduzierung des mit der
Notierung im Prime Standard verbundenen Zusatzaufwandes in der
Gesellschaft.
Der Widerruf der Zulassung wird regelmäßig mit Ablauf von drei Monaten nach
Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung durch die Börsengeschäftsführung
der Frankfurter Wertpapierbörse im Internet (www.deutsche-boerse.com)
wirksam.
Kontakt:
Jürgen Kassel (CFO)
++49/715015200
19.05.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: VBH Holding Aktiengesellschaft
Siemensstraße 38
70825 Korntal-Münchingen
Deutschland
Telefon: 07150-15-204
Fax: 07150-15-376
E-Mail: g.weber@vbh.de
Internet: www.vbh.de
ISIN: DE0007600702
WKN: 760070
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Stuttgart;
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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