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DGAP-Adhoc: Solvesta AG: Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG; Herbeiführung der Pflichtwandlung der Wandelschuldverschreibungen
Solvesta AG: Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG; Herbeiführung der Pflichtwandlung der Wandelschuldverschreibungen
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DGAP-Ad-hoc: Solvesta AG / Schlagwort(e): Überschuldung
Solvesta AG: Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG; Herbeiführung der
Pflichtwandlung der Wandelschuldverschreibungen
09.03.2017 / 20:19 CET/CEST
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Veroffentlichung einer Insiderinformation gemaß Artikel 17 MAR
Solvesta AG: Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG; Herbeiführung der
Pflichtwandlung der Wandelschuldverschreibungen
München, 09. März 2017 - Der Vorstand der Solvesta AG, München, (WKN:
A12UKD, ISIN: DE000A12UKD1; Primärmarkt der Börse Düsseldorf) hat heute im
Zuge der Arbeiten zur Aufstellung des Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr 2016 festgestellt, dass das Bestehen eines Verlustes von mehr
als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft zum 31. Dezember 2016
anzunehmen ist. Aus diesem Grund wird der Vorstand unverzüglich eine
außerordentliche Hauptversammlung einberufen und ihr den Verlust von mehr
als der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG anzeigen. Im Rahmen
dieser Hauptversammlung wird der Vorstand den Aktionären die Lage der
Gesellschaft erläutern.
Ursächlich für die Unterschreitung der Hälfte des Grundkapitals sind
insbesondere dem Vorsichtsprinzip des HGB geschuldete Wertberichtigungen von
Darlehen, die an einzelne Konzerngesellschaften ausgereicht wurden. Auch
wenn über die genaue Höhe der Wertberichtigungen derzeit noch keine Aussage
getroffen werden kann, dürften sich diese in einer Größenordnung von rund 3
Mio. Euro bewegen. Unabhängig von der genauen Höhe der Wertberichtigung
steht jedoch fest, dass die notwendige Wertberichtigung zu einem negativen
Eigenkapital der Gesellschaft führen wird.
Zur Verbesserung des Eigenkapitals wird der Vorstand insbesondere die
Pflichtwandlung der ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen im
Gesamtnennbetrag von rund 7,5 Mio. Euro herbeiführen. Die Wandlung der
Anleihen wird sich positiv auf das Eigenkapital der Gesellschaft auswirken
und zugleich zu einer Verringerung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft
führen, so dass der hälftige Verlust des Grundkapitals unmittelbar
vollständig beseitigt sein wird.
Der Vorstand
Solvesta AG
Flößergasse 7
81369 München
Telefon: +49 (0) 89 5526689-0
Telefax: +49 (0) 89 5526689-99
Homepage: www.solvesta.eu
E-Mail: info@solvesta.eu
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Solvesta AG
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Deutschland
Telefon: 089 55266890
Fax: 089 552668999
E-Mail: info@solvesta.eu
Internet: www.solvesta.eu
ISIN: DE000A12UKD1
WKN: A12UKD
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