09.03.2017 20:18:41

DGAP-Adhoc: Solvesta AG: Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG; Herbeiführung der Pflichtwandlung der Wandelschuldverschreibungen

Solvesta AG: Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG; Herbeiführung der Pflichtwandlung der Wandelschuldverschreibungen

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DGAP-Ad-hoc: Solvesta AG / Schlagwort(e): Überschuldung

Solvesta AG: Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG; Herbeiführung der

Pflichtwandlung der Wandelschuldverschreibungen

09.03.2017 / 20:19 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt

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Veroffentlichung einer Insiderinformation gemaß Artikel 17 MAR

Solvesta AG: Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG; Herbeiführung der

Pflichtwandlung der Wandelschuldverschreibungen

München, 09. März 2017 - Der Vorstand der Solvesta AG, München, (WKN:

A12UKD, ISIN: DE000A12UKD1; Primärmarkt der Börse Düsseldorf) hat heute im

Zuge der Arbeiten zur Aufstellung des Jahresabschlusses für das

Geschäftsjahr 2016 festgestellt, dass das Bestehen eines Verlustes von mehr

als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft zum 31. Dezember 2016

anzunehmen ist. Aus diesem Grund wird der Vorstand unverzüglich eine

außerordentliche Hauptversammlung einberufen und ihr den Verlust von mehr

als der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG anzeigen. Im Rahmen

dieser Hauptversammlung wird der Vorstand den Aktionären die Lage der

Gesellschaft erläutern.

Ursächlich für die Unterschreitung der Hälfte des Grundkapitals sind

insbesondere dem Vorsichtsprinzip des HGB geschuldete Wertberichtigungen von

Darlehen, die an einzelne Konzerngesellschaften ausgereicht wurden. Auch

wenn über die genaue Höhe der Wertberichtigungen derzeit noch keine Aussage

getroffen werden kann, dürften sich diese in einer Größenordnung von rund 3

Mio. Euro bewegen. Unabhängig von der genauen Höhe der Wertberichtigung

steht jedoch fest, dass die notwendige Wertberichtigung zu einem negativen

Eigenkapital der Gesellschaft führen wird.

Zur Verbesserung des Eigenkapitals wird der Vorstand insbesondere die

Pflichtwandlung der ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen im

Gesamtnennbetrag von rund 7,5 Mio. Euro herbeiführen. Die Wandlung der

Anleihen wird sich positiv auf das Eigenkapital der Gesellschaft auswirken

und zugleich zu einer Verringerung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft

führen, so dass der hälftige Verlust des Grundkapitals unmittelbar

vollständig beseitigt sein wird.

Der Vorstand

Solvesta AG

Flößergasse 7

81369 München

Telefon: +49 (0) 89 5526689-0

Telefax: +49 (0) 89 5526689-99

Homepage: www.solvesta.eu

E-Mail: info@solvesta.eu

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Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Solvesta AG

Flößergasse 7

81369 München

Deutschland

Telefon: 089 55266890

Fax: 089 552668999

E-Mail: info@solvesta.eu

Internet: www.solvesta.eu

ISIN: DE000A12UKD1

WKN: A12UKD

Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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