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DGAP-Adhoc: Solvesta AG: Antrag auf vollständiges Delisting der Solvesta AG beschlossen
DGAP-Ad-hoc: Solvesta AG / Schlagwort(e): Delisting 30.04.2019 Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG Solvesta AG: Antrag auf vollständiges Delisting der Solvesta AG beschlossen München, den 30.04.2019 Die Stellung eines Antrages auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Solvesta AG im Freiverkehr der Düsseldorfer Wertpapierbörse wurde beschlossen. Durch den angestrebten vollständigen Rückzug der Solvesta AG vom Kapitalmarkt ist eine deutliche Reduzierung des Verwaltungs- und Kostenaufwands der Gesellschaft zu erwarten. Aus Sicht des Insolvenzverwalters ergeben sich nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie der Einstellung des Geschäftsbetriebes für die Gesellschaft aus der Börsennotierung keine signifikanten Vorteile mehr. Der Schutz der Anleger im Streubesitz wird dadurch sichergestellt, dass der Widerruf der Zulassung nicht sofort wirksam werden soll. Gemäß § 57 Börsenordnung wird der Widerruf der Zulassung zum Freiverkehr vielmehr nach einem Jahr ab seiner Veröffentlichung durch die Börsengeschäftsführung wirksam. Kontakt: Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl Nymphenburger Straße 5
30.04.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Solvesta AG |
Flößergasse 7 | |
81369 München | |
Deutschland | |
Telefon: | 089 55266890 |
Fax: | 089 552668999 |
E-Mail: | info@solvesta.eu |
Internet: | www.solvesta.eu |
ISIN: | DE000A12UKD1 |
WKN: | A12UKD |
Börsen: | Freiverkehr in Düsseldorf |
EQS News ID: | 805433 |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
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