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DGAP-Adhoc: SKW Stahl-Metallurgie Holding AG: Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals im Sinne von § 92 Abs. 1 AktG erwartet - Außerordentliche Hau...
SKW Stahl-Metallurgie Holding AG: Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals im Sinne von § 92 Abs. 1 AktG erwartet - Außerordentliche Hauptversammlung
SKW Stahl-Metallurgie Holding AG / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis/Hauptversammlung
28.01.2016 21:47
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Unterneukirchen (Deutschland), 28. Januar 2016. Der Vorstand der SKW
Stahl-Metallurgie Holding AG, Unterneukirchen (Deutschland), ISIN
DE000SKWM021, teilt mit, dass nach dem derzeitigen Stand der
Jahresabschlussarbeiten für das Geschäftsjahr 2015 bei pflichtmäßigem
Ermessen angenommen werden muss, dass für den HGB-Einzelabschluss zum 31.
Dezember 2015 ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals im
Sinne von § 92 Abs. 1 AktG eingetreten ist. Das Eigenkapital im
Jahresabschluss (HGB-Einzelabschluss) der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG
zum 31. Dezember 2015 wird nach vorläufiger Einschätzung leicht unter EUR 0
(Vorjahr: EUR 7,2 Mio.) liegen.
Wesentlicher Grund für diesen Rückgang ist die Summe folgender drei
Sachverhalte:
* Bei der mit der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG über einen
Ergebnisabführungsvertrag verbundenen Tochtergesellschaft SKW
Stahl-Metallurgie GmbH, Unterneukirchen (Deutschland), existiert eine
Rückstellung für ein kartellrechtliches Bußgeld. Es handelt sich um ein
bereits im Jahre 2009 verhängtes Bußgeld betreffend einen Zeitraum von 2004
bis 2007, über dessen Höhe und Aufteilung nach wie vor gerichtliche
Auseinandersetzungen anhängig sind. Die Rückstellung für dieses Bußgeld
(einschließlich Zinsen) muss zum 31. Dezember 2015 auf Grund neuer
Entwicklungen risikogerecht erhöht werden.
* Weiterhin ist auf Grund des Einbruchs der Stahlkonjunktur, insbesondere
in den USA, trotz massiver Gegensteuerung außerplanmäßiger
Wertberichtigungsbedarf für bestimmte konzerninterne Darlehen und
Beteiligungsbuchwerte erkennbar.
* Eigenkapitalerhöhend wirkt eine außerplanmäßige Wertaufholung auf Grund
einer konzerninternen Transaktion im Zusammenhang mit der Umsetzung der
Wachstumsstrategie in Indien.
Die Arbeiten zum Konzernabschluss nach IFRS sind noch nicht abgeschlossen;
erste Erkenntnisse lassen ein weiterhin deutlich positives
Konzern-Eigenkapital zum 31. Dezember 2015 sowie ein trotz der genannten
Rückstellungserhöhung deutlich positives EBITDA für das Geschäftsjahr 2015
erwarten.
Die Gesellschaft hat Gespräche mit den am Konsortialkreditvertrag
beteiligten Banken über eine Anpassung der Kreditbedingungen aufgenommen.
Als Grundlage dient eine von dem SKW Metallurgie Konzern gemeinsam mit
einer renommierten Restrukturierungsberatung erarbeitete Weiterentwicklung
der Sanierungskonzeption (ReMaKe 2.0), die den zusätzlichen
Herausforderungen der derzeitigen dramatischen Verschlechterung der
Stahlkonjunktur begegnet. Auf Basis dieser Planung kann eine positive
Zukunft für die SKW Stahl-Metallurgie Holding AG und den SKW
Metallurgie-Konzern erwartet werden.
Parallel erörtern Aufsichtsrat und Vorstand intensiv ergänzende Maßnahmen
für die weitere Entwicklung der Gesellschaft.
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wird der Vorstand der SKW
Stahl-Metallurgie Holding AG unverzüglich eine Hauptversammlung einberufen
und ihr gemäß § 92 Abs. 1 AktG den Verlust anzeigen.
28.01.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: SKW Stahl-Metallurgie Holding AG
Rathausplatz 11
84579 Unterneukirchen
Deutschland
Telefon: +49 (0)8634 62720-15
Fax:
E-Mail: info@skw-steel.com
Internet: www.skw-steel.com
ISIN: DE000SKWM021
WKN: SKWM02
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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