08.12.2016 16:11:41
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DGAP-Adhoc: SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE: Stimmrechtsmitteilung, hier Beschränkungsoption der Stimmrechtsausübung
SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE: Stimmrechtsmitteilung, hier Beschränkungsoption der Stimmrechtsausübung
SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE / Schlagwort(e): Sonstiges
08.12.2016 16:11
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt
durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad-hoc-Meldung gemäß § 17 MAR
SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE : Stimmrechtsmitteilung, hier
Beschränkungsoption der Stimmrechtsausübung
Düsseldorf, 08. Dezember 2016
Wir nehmen Bezug auf die heute veröffentliche Stimmrechtsmitteilung nach §
26 Abs. 1 S. 1 WpHG und geben folgende zusätzliche Information bekannt:
Die Absicht des Erwerbs einer bedeutenden Beteiligung an einem
Finanzdienstleister oder Kreditinstitut muss gemäß § 2c Abs. 1 S.1
Kreditwesengesetz (KWG) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
("BaFin") gegenüber angezeigt werden. Die BaFin hat die Anzeige innerhalb
von 60 Tagen nach dem bestätigten Eingang aller für die Anzeige
erforderlichen Unterlagen zu beurteilen (Beurteilungszeitraum). Daher steht
der Erwerb einer entsprechenden Beteiligung üblicherweise unter der
aufschiebenden Bedingung keiner Erwerbsversagung durch die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Diese aufschiebende Bedingung konnte in diesem konkreten Fall zwischen
Verkäufer und Käufer nicht vereinbart werden. Der Erwerber hat zwar bereits
Antragsunterlagen bei der BaFin eingereicht, die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht hat jedoch den kompletten Eingang aller
Unterlagen noch nicht bestätigt, so dass der Beurteilungszeitraum noch
nicht gestartet ist.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kann dem Inhaber einer
bedeutenden Beteiligung bei einem Vollzug des Erwerbs vor Genehmigung
seitens der BaFin bzw. vor Ablauf des Beurteilungszeitraum nach § 2 c Abs.
2 KWG die Ausübung seiner Stimmrechte untersagen und anordnen, über die
Anteile nur mit Zustimmung der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht zu verfügen. Dies beinhaltet die Möglichkeit
der Einsetzung eines Treuhänders sowie eine Veräußerungsverfügung.
Vor dem Hintergrund der veröffentlichten Stimmrechtsmitteilung sowie den
Erläuterungen zu § 2 c KWG wird explizit darauf hingewiesen, dass diese
Maßnahmen nach § 2c Abs. 2 KWG auch im Raum stehen.
SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE
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Florian Weber
Berliner Allee 10, 40212 Düsseldorf
0211-13861-0, fweber@schnigge.de
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Fax: +49-(0)211-3263-28
E-Mail: contact@schnigge.de
Internet: www.schnigge.de
ISIN: DE000A0EKK20
WKN: A0EKK2
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Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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