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DGAP-Adhoc: PAION SCHLIESST MIT YORKVILLE VEREINBARUNG ÜBER AUSGABE VON WANDELANLEIHEN IN HÖHE VON BIS ZU EUR 15 MIO. AB

DGAP-Ad-hoc: PAION AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
PAION SCHLIESST MIT YORKVILLE VEREINBARUNG ÜBER AUSGABE VON WANDELANLEIHEN IN HÖHE VON BIS ZU EUR 15 MIO. AB

30.08.2019 / 10:48 CET/CEST
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PAION SCHLIESST MIT YORKVILLE VEREINBARUNG ÜBER AUSGABE VON WANDELANLEIHEN IN HÖHE VON BIS ZU EUR 15 MIO. AB

Aachen, 30. August 2019 - Das Specialty-Pharma-Unternehmen PAION AG (ISIN DE000A0B65S3; Frankfurter Wertpapierbörse, Prime Standard: PA8) hat heute mit der US-amerikanischen Investmentfirma Yorkville Advisors Global LP ("Yorkville") eine Vereinbarung über eine Wachstumsfinanzierung in Höhe von bis zu EUR 15 Mio. unterteilt in voraussichtlich bis zu drei Tranchen in Form von Wandelschuldverschreibungen abgeschlossen. Die erste Tranche in Höhe von EUR 5 Mio. soll in Kürze in Anspruch genommen werden. Der Zugang zu diesem Kapital ermöglicht es PAION, seine kommerzielle Strategie und das F&E-Programm weiter umzusetzen.

Gemäß der Vereinbarung ist Yorkville bis Juni 2022 verpflichtet, Wandelanleihen mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 15 Mio. zu einem Ausgabepreis von 95 % des Nominalbetrags zu zeichnen. PAION kann nach eigenem Ermessen unter bestimmten Bedingungen die jeweils nächste Tranche Wandelanleihen an Yorkville ausgeben, sobald 75 % der vorherigen Tranche gewandelt sind.

Die unbesicherten Wandelanleihen haben jeweils eine Laufzeit von 15 Monaten und sind während der Laufzeit durch den Inhaber der Wandelanleihen in PAION-Aktien wandelbar. Gegen Zahlung einer Gebühr kann PAION die Laufzeit der Wandelanleihen um bis zu 24 Monate verlängern. Der Wandlungspreis wird unter Berücksichtigung eines 5 %-Abschlags auf den volumengewichteten 5-Tages-Durchschnittskurs der PAION-Aktie unmittelbar vor der Wandlung festgelegt, darf aber nicht niedriger sein als 80 % des volumengewichteten 10-Tages-Durchschnittskurses der PAION-Aktie vor Beschlussfassung des Vorstands über die Ausgabe der Wandelanleihen. Zinsen werden während der Laufzeit nicht gezahlt.

Soweit nach der Ermächtigung der PAION-Hauptversammlung vom 22. Mai 2019 zulässig, werden die Wandelanleihen ohne Bezugsrecht für die bestehenden Aktionäre begeben. Für die volle Ausschöpfung des Nominalbetrags von EUR 15 Mio. unter Bezugsrechtsausschluss sind gegebenenfalls noch zusätzliche Ermächtigungen durch die Hauptversammlung erforderlich.

Ende der Insiderinformation

 


Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Abdelghani Omari, CFO der PAION AG, kommentierte: 'Wir freuen uns über die Vereinbarung mit Yorkville. Die Kombination dieser Finanzierungsvereinbarung mit der kürzlich abgeschlossenen Darlehensvereinbarung mit der Europäischen Investitionsbank verschafft uns größere Flexibilität bei der Umsetzung unserer Strategie und mehr Unabhängigkeit von größeren Kapitalmarktschwankungen. Die erste Tranche von Yorkville über EUR 5 Mio. zusammen mit der ersten Darlehenstranche von der Europäischen Investitionsbank über EUR 5 Mio. decken unseren kurzfristigen Finanzierungsbedarf. Über die mögliche Ziehung weiterer Tranchen aus der Vereinbarung mit Yorkville werden wir zu gegebener Zeit und unter Abwägung der vorhandenen Optionen entscheiden.'

Saad Gilani, Leiter Healthcare Investments bei Yorkville, kommentierte: 'Wir haben die Erfolgsgeschichte von PAION in den letzten Jahren intensiv verfolgt und freuen uns, diese Finanzierung zur Verfügung stellen zu können, die PAION dabei unterstützt, die Umsetzung seiner Strategie für Remimazolam weiter voranzutreiben.'

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Wichtige Hinweise

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Über PAION
Die PAION AG ist ein börsennotiertes Specialty-Pharma-Unternehmen, das innovative Wirkstoffe zur Anwendung bei ambulanter und im Krankenhaus durchgeführter Sedierung, Anästhesie sowie in der Intensivmedizin mit dem Ziel einer späteren Vermarktung entwickelt. PAIONs Leitsubstanz ist Remimazolam, ein intravenös verabreichtes, ultrakurz wirkendes und gut steuerbares Benzodiazepin-Sedativum und -Anästhetikum, für das PAION die klinische Entwicklung für Kurzsedierungen in den USA abgeschlossen und der dortige Lizenznehmer Cosmo Pharmaceuticals den Marktzulassungsantrag im April 2019 eingereicht hat. In Japan hat der Lizenznehmer Mundipharma den Zulassungsantrag für Remimazolam in der Allgemeinanästhesie im Dezember 2018 eingereicht. In China hat der Lizenznehmer Yichang Humanwell den Zulassungsantrag für Remimazolam in der Kurzsedierung im November 2018 eingereicht.

In Europa strebt PAION die Zulassung für Remimazolam in den Indikationen Allgemeinanästhesie und Kurzsedierung an. Für die Entwicklung von Remimazolam in der Allgemeinanästhesie führt PAION aktuell eine Phase-III-Studie in Europa durch. Die Beantragung einer EU-Marktzulassung in der Kurzsedierung plant PAION auf Basis des US-Entwicklungsprogramms.

Die Entwicklung für die Sedierung auf der Intensivstation ist Teil des längerfristigen Entwicklungsplans für Remimazolam.

PAIONs Vision ist es, ein anerkannter 'PAIONeer' in der Sedierung und Anästhesie zu werden. PAION hat seinen Hauptsitz in Aachen und einen weiteren Standort in Cambridge (Vereinigtes Königreich).

Kontakt PAION AG
Ralf Penner
Vice President Investor Relations/Public Relations
PAION AG
Martinstraße 10-12
52062 Aachen
Tel. +49 241 4453-152
E-Mail r.penner@paion.com
www.paion.com


30.08.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: PAION AG
Martinstr. 10-12
52062 Aachen
Deutschland
Telefon: +49 (0)241-4453-0
Fax: +49 (0)241-4453-100
E-Mail: info@paion.com
Internet: www.paion.com
ISIN: DE000A0B65S3
WKN: A0B65S
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
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