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09.04.2014 19:01:47

DGAP-Adhoc: nebag ag: Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung genehmigtes Kapital

nebag ag: Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung genehmigtes Kapital

nebag ag / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

09.04.2014 19:00

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

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Der Verwaltungsrat der nebag ag beantragt der Generalversammlung vom 2. Mai

2014 die Bildung von genehmigtem Kapital im Umfang von höchstens CHF

19'090'000 durch die Ausgabe von höchstens 4'150'000 voll zu liberierenden

Namenaktien im Nennwert von je CHF 4.60.

Mit der Platzierung von genehmigtem Kapital kann die nebag ag auf grosses

Investoreninteresse reagieren und ihre Liquiditätsbedürfnisse decken.

Sofern die Generalversammlung dem Antrag des Verwaltungsrats folgt, kann

der Verwaltungsrat bei Bedarf das genehmigte Kapital ausüben und damit

schnell und flexibel neue Beteiligungen erwerben oder bestehende

Beteiligungen ausbauen, auch wenn zur Zeit noch keine konkreten

Investitionspläne bestehen. Da die nebag ag weitgehend fixe Kosten

aufweist, führt die Platzierung von genehmigtem Kapital in der Regel auch

zu tieferen prozentualen Administrationskosten der Gesellschaft, d.h. einer

tieferen Total Expense Ratio (TER).

Gleichzeitig wird sich die nebag ag beim Ausgabepreis am NAV der Aktie

orientieren, um eine Verwässerung zu vermeiden. Damit stellt sich die

Gesellschaft in den Dienst der Interessen der bestehenden Aktionäre. Das

genehmigte Kapital soll in einem beschränkten Umfang neuen Investoren

zugewiesen oder über ein Bezugsrecht allen Aktionären angeboten werden.

09.04.2014 Mitteilung übermittelt durch die EQS Schweiz AG.

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: nebag ag

c/o Baryon AG, General Guisan-Quai 36

8002 Zürich

Schweiz

Telefon: +41 (0)43 243 07 90

Fax: +41 (0)43 243 07 91

E-Mail: info@nebag.ch

Internet: www.nebag.ch

ISIN: CH0005059438

Valorennummer:

Börsen: SIX

Ende der Mitteilung EQS Group News-Service

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