15.02.2018 19:51:40
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DGAP-Adhoc: MOLOGEN AG: Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital - Verbindliche Zusagen zur Zeichnung der Kapitalerhöhung
MOLOGEN AG: Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital - Verbindliche Zusagen zur Zeichnung der Kapitalerhöhung
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DGAP-Ad-hoc: MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
MOLOGEN AG: Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital - Verbindliche Zusagen
zur Zeichnung der Kapitalerhöhung
15.02.2018 / 19:52 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014
DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR
VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN
STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER IN EINEM
RECHTSSYSTEM, IN DEM EINE SOLCHE WEITERGABE ODER VERÖFFENTLICHUNG
UNRECHTMÄSSIG IST, BESTIMMT.
MOLOGEN AG: Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital - Verbindliche Zusagen
zur Zeichnung der Kapitalerhöhung
Berlin, 15. Februar 2018 - Der Vorstand der MOLOGEN AG (ISIN
DE0006637200/WKN 663720) (nachfolgend auch "Gesellschaft") hat heute mit
Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitaltalerhöhung gegen Bareinlage mit
mittelbarem Bezugsrecht der Aktionäre unter Ausnutzung des gemäß § 4 Abs. 3
der Satzung bestehenden genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2017)
beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR 34.771.185 um
bis zu EUR 2.357.368 auf bis zu EUR 37.128.553 gegen Bareinlagen durch
Ausgabe von bis zu 2.357.368 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien
mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von jeweils EUR
1,00 (die "Neuen Aktien") gegen Bareinlage erhöht werden. Die neuen Aktien
sind ab dem 1. Januar 2017 dividendenberechtigt.
Das Bezugsangebot wird in Form eines gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 WpPG
prospektfreien öffentlichen Angebots in der Bundesrepublik Deutschland
durchgeführt. Die Gesellschaft wird daher keinen Wertpapierprospekt in Bezug
auf die Neuen Aktien und das diesbezügliche Bezugsangebot erstellen und
veröffentlichen. Ein solcher Wertpapierprospekt steht daher auch nicht als
Informationsgrundlage für den Bezug oder den Erwerb von Neuen Aktien zur
Verfügung. Auf diesen Umstand weist die Gesellschaft die Aktionäre
ausdrücklich hin. Den Aktionären wird empfohlen, sich vor Ausübung von
Bezugsrechten umfassend zu informieren und beispielsweise die auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.mologen.com zugänglichen
Finanzberichte der Gesellschaft zu lesen.
Die neuen Aktien werden von einer Emissionsbank mit der Verpflichtung
übernommen, sie den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 1:14,75 (für
je 14,75 alte Aktien eine neue Aktie) zu einem Bezugspreis in Höhe von EUR
2,12 je neuer Aktie innerhalb der Bezugsfrist zum Bezug anzubieten. Der
Bezugspreis entspricht 90 % des Schlusskurses der Handelsplattform XETRA am
14. Februar 2018.
Die Aktionäre können ihre Bezugsrechte in der voraussichtlich vom 21.
Februar 2018 bis (einschließlich) zum 6. März 2018 dauernden Bezugsfrist
ausüben. Den Aktionären wird zusätzlich die Möglichkeit des Erwerbs solcher
Aktien gewährt, die von anderen Aktionären nicht bezogen worden sind (sog.
Überbezug); den Aktionären steht jedoch grundsätzlich kein Rechtsanspruch
auf Zuteilung solcher Aktien im Rahmen des Überbezugs zu. Bezugswünsche von
Verpflichteten aus von der Gesellschaft abgeschlossenen
Bezugsverpflichtungsvereinbarungen werden im Umfang der jeweiligen
Verpflichtung anteilig vorrangig vor Überbezugsorder berücksichtigt.
Die Donau Invest Beteiligungs Ges.m.b.H. (Donau Invest), Wien, AU, hat eine
verbindliche Zusage gegeben, Neue Aktien in einem Umfang von 120.000 Stück
zu zeichnen. Anknüpfend an diese Festbezugserklärung hat die Gesellschaft
der Donau Invest die Möglichkeit eines Überbezugs von bis zu 120.000 nicht
bezogenen Neuen Aktien und entsprechende anteilige Zuteilung in Abhängigkeit
der Verfügbarkeit zugesagt.
Etwaige während der Bezugsfrist nicht bezogene neue Aktien sollen zudem im
Rahmen internationaler Privatplatzierungen qualifizierten Anlegern in
ausgewählten Ländern zu einem mindestens dem Bezugspreis entsprechenden
Preis angeboten werden. Der US-Investor Global Corporate Finance (die "GCF")
hat sich gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, im Rahmen der
Privatplatzierungen (wie nachfolgend definiert) direkt oder indirekt zehn
Prozent des gezeichneten Volumens zu beziehen. Die Gesellschaft hat GCF eine
solche Zuteilung unter der Voraussetzung der Verfügbarkeit der Neuen Aktien,
ggf. anteilig, entsprechend zugesagt.
Das Bezugsangebot wird voraussichtlich am 20. Februar 2018 mit den
erforderlichen Informationen und Risikohinweisen zum Bezugsangebot auf der
Internetseite der MOLOGEN AG veröffentlicht. Die Einbeziehung der neuen
Aktien in die bestehende Notierung soll voraussichtlich am 13. März 2018
erfolgen.
Bei Vollplatzierung der Kapitalerhöhung werden dem Unternehmen
voraussichtlich Bruttoerlöse von rund EUR 5.000.000 zufließen. Diese sollen
für die Finanzierung des Geschäftsbetriebes über das erste Quartal 2018
hinaus sowie insbesondere zur weiteren Finanzierung der laufenden Studien
und der Aktivitäten zur Auslagerung der Produktion verwendet werden.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf
oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika,
in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein
Angebot gesetzlich unzulässig ist. Die in dieser Bekanntmachung erwähnten
Wertpapiere sind nicht und werden auch in Zukunft nicht gemäß den
Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung
(der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von
Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung
nur aufgrund einer Ausnahmeregelung gemäß den Vorschriften des U.S.
Securities Act verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es wird kein
öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in
den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden. Vorbehaltlich bestimmter
Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser
Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan oder
an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder
wohnhaften Personen weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.
Kontakt
Claudia Nickolaus
Leiterin Investor Relations & Corporate Communications
Tel: +49 - 30 - 84 17 88 - 38
Fax: +49 - 30 - 84 17 88 - 50
investor@mologen.com
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Bestimmte Angaben in dieser Meldung beinhalten zukunftsgerichtete Ausdrücke
oder die entsprechenden Ausdrücke mit Verneinung oder hiervon abweichende
Versionen oder vergleichbare Terminologien. Diese werden als
zukunftsgerichtete Aussagen (forward-looking statements) bezeichnet.
Zusätzlich beinhalten sämtliche hier gegebenen Informationen, die sich auf
geplante oder zukünftige Ergebnisse von Geschäftsbereichen,
Finanzkennzahlen, Entwicklungen der finanziellen Situation oder andere
Finanzzahlen oder statistische Angaben beziehen, solch in die Zukunft
gerichtete Aussagen. Das Unternehmen weist vorausschauende Investoren darauf
hin, sich nicht auf diese Zukunftsaussagen als Vorhersagen über die
tatsächlichen zukünftigen Ereignisse zu verlassen. Das Unternehmen
verpflichtet sich nicht und lehnt jegliche Haftung dafür ab, in die Zukunft
gerichtete Aussagen zu aktualisieren, die nur den Stand am Tage der
Veröffentlichung wiedergeben.
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