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07.04.2017 16:52:40

DGAP-Adhoc: EASY SOFTWARE AG: Schadensersatzverfahren, Entscheidungen des OLG Düsseldorf

EASY SOFTWARE AG: Schadensersatzverfahren, Entscheidungen des OLG Düsseldorf

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DGAP-Ad-hoc: EASY SOFTWARE AG / Schlagwort(e): Rechtssache

EASY SOFTWARE AG: Schadensersatzverfahren, Entscheidungen des OLG Düsseldorf

07.04.2017 / 16:53 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt

durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Mülheim an der Ruhr, 7. April 2017

Nach telefonischer Auskunft hat das OLG Düsseldorf am 7. April 2017 in den

zwei dort rechtshängigen Schadensersatzverfahren folgende Entscheidungen

verkündet:

Das OLG Düsseldorf hat die Berufung des ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden

Manfred Wagner, der EASY SOLUTIONS GmbH und eines ehemaligen

Vorstandsmitglieds gegen das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 11.

Februar 2016 zurückgewiesen. Das Landgericht Duisburg hatte die

Berufungskläger zur Zahlung von Euro 400.000 zuzüglich Zinsen sowie Herrn

Wagner und die EASY SOLUTIONS GmbH zur Zahlung weiterer EUR 83.440,33

zuzüglich Zinsen verurteilt. Weiterhin stellte das Landgericht Duisburg

fest, dass insbesondere Herr Wagner auch weitere, derzeit noch nicht

bezifferbare Schäden zu ersetzen hat. Im Einzelnen wird auf die ad-hoc

Mitteilung zu diesem Urteil vom 12. Februar 2016 verwiesen. Das OLG

Düsseldorf hat die Revision nicht zugelassen. Das Urteil liegt noch nicht

vor.

In einer weiteren Entscheidung hat das OLG Düsseldorf der Berufung des

ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Manfred Wagner stattgegeben und das

Urteil des Landgerichts Duisburg vom 13. Januar 2016, welches Herrn Wagner

zur Zahlung von EUR 1.513.000 nebst Zinsen verurteilte, aufgehoben. Das

Gericht hat die Revision nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der

Revision kann die EASY SOFTWARE AG innerhalb eines Monats nach Zustellung

des in vollständiger Form abgefassten Urteils Nichtzulassungsbeschwerde beim

BGH einlegen. Das Urteil liegt noch nicht vor, der Vorstand wird in

Abstimmung mit dem Aufsichtsrat dieses einer eingehenden Prüfung unterziehen

und dann entscheiden, ob die Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen ist.

Auswirkungen auf den Jahresabschluss 2016 werden zeitnah geprüft.

EASY SOFTWARE AG

Der Vorstand

Kontakt:

Thorsten Eska, CFO

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07.04.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

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Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: EASY SOFTWARE AG

Am Hauptbahnhof 4

45468 Mülheim an der Ruhr

Deutschland

Telefon: +49(0) 208 450 16-0

Fax: +49(0) 208 450 16-90

E-Mail: investor@easy.de

Internet: www.easy.de

ISIN: DE0005634000

WKN: 563400

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart,

Tradegate Exchange

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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563401 07.04.2017 CET/CEST

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