02.03.2015 08:59:47
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DGAP-Adhoc: Deutsche Cannabis AG: Kapitalerhöhungsbeschluss wirksam, erforderliche Mindestsumme wurde überschritten
Deutsche Cannabis AG: Kapitalerhöhungsbeschluss wirksam, erforderliche Mindestsumme wurde überschritten
Deutsche Cannabis AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Kapitalerhöhung
02.03.2015 08:59
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Berlin, den 02. März 2015 - In den vergangenen Tagen verliefen die
Gespräche des Vorstands mit Investoren im Rahmen der Privatplatzierung der
Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen positiv. Nachdem die Zeichnung der
Altaktionäre nicht zur Erlangung der laut Beschluss der außerordentlichen
Hauptversammlung notwendigen Mindestsumme von EUR 250.000,00 geführt hatte,
konnte dieser Betrag nun eingeworben werden. Insgesamt belief sich die
Zeichnungssumme auf EUR 252.820,00. Damit erhöht sich das Grundkapital der
Gesellschaft von EUR 2.255.000,00 um EUR 252.820,00 auf EUR 2.507.820,00.
Der Bruttoemissionserlös in Höhe von EUR 252.820,00 wird, wie bereits
veröffentlicht, der Finanzierung des Unternehmenswachstums und dem Eingehen
erster Beteiligungen an US-amerikanischen Unternehmen aus der
Cannabis-Industrie dienen. Mit diesen ersten Schritten können nun die
Voraussetzungen geschaffen werden, die Gesellschaft so aufzustellen, dass
eine nächste Kapitalmaßnahme (ggf. unter Zuhilfenahme des "genehmigten
Kapitals 2014") unter besseren Vorzeichen stattfinden kann.
Anstehende Termine
Q2 2015 Fertigstellung und Veröffentlichung Jahresabschlüsse 2011-2014
Q3 2015 Hauptversammlung
Kontakt
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Wittestraße 30 E
13509 Berlin
Tel: +49 (0) 30 88 000 370
Fax: +49 (0) 30 88 000 371
Email: info@deutschecannabis.com
Internet: www.deutschecannabis.com
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Sprache: Deutsch
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