29.03.2017 11:04:41

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Deutsche Börse AG: EMPFOHLENER UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS VON DEUTSCHE BÖRSE AG UND LONDON STOCK EXCHANGE GROUP PLC - Europäische Kommission untersagt empfohlenen Unternehmenszusammenschluss zwischen Deutsche Börse AG und London Stock Exchange Group plc

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DGAP-Ad-hoc: Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen

Deutsche Börse AG: EMPFOHLENER UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS VON DEUTSCHE

BÖRSE AG UND LONDON STOCK EXCHANGE GROUP PLC - Europäische Kommission

untersagt empfohlenen Unternehmenszusammenschluss zwischen Deutsche Börse AG

und London Stock Exchange Group plc

29.03.2017 / 11:04 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt

durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG, IM GANZEN ODER IN TEILEN, IN

ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER SONSTIGER STAATEN,

IN DENEN DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG GESETZLICHEN VERBOTEN

UNTERLIEGEN WÜRDE

Deutsche Börse AG: EMPFOHLENER UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS VON DEUTSCHE

BÖRSE AG UND LONDON STOCK EXCHANGE GROUP PLC - Europäische Kommission

untersagt empfohlenen Unternehmenszusammenschluss zwischen Deutsche Börse AG

und London Stock Exchange Group plc

Die Europäische Kommission hat heute die Deutsche Börse AG ("DBAG") darüber

informiert, dass sie entschieden hat, den empfohlenen

Unternehmenszusammenschluss zwischen der DBAG und der London Stock Exchange

Group plc ("LSEG") zu untersagen.

Ungeachtet der seitens der Unternehmen angebotenen Abhilfemaßnahmen ist die

Europäische Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass der Zusammenschluss

den

effektiven Wettbewerb im Gemeinsamen Markt erheblich behindere.

Mit der förmlichen Zustellung der Untersagungsentscheidung wird zeitnah

gerechnet. Nachdem der DBAG die Entscheidung der Europäischen Kommission

förmlich zugestellt wurde, wird der Eintritt der Vollzugsbedingung nach

Ziffer 14.1 B.7 (EU-Fusionskontrolle) der Angebotsunterlage für das

Tauschangebot der HLDCO123 PLC an die Aktionäre der DBAG vom 1. Juni 2016

unmöglich. Nach Erhalt der förmlichen Zustellung der

Untersagungsentscheidung erlischt dementsprechend das Tauschangebot

automatisch und die Kooperationsvereinbarung zwischen u.a. der DBAG und der

LSEG vom 16. März 2016 endet automatisch.

HLDCO123 PLC wird das Erlöschen des Tauschangebots veröffentlichen und das

Tauschangebot gemäß den Bedingungen des Tauschangebots rückabwickeln.

DISCLAIMER

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Kauf, Tausch oder

Verkauf noch

eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Tausch oder Verkauf

von

Aktien dar. Die Bedingungen und weitere das Tauschangebot der HLDCO123 PLC

an

die Aktionäre der DBAG betreffende Bestimmungen waren, soweit nicht durch

die

Änderungen des Tauschangebots modifiziert, in der von der Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt.

Die Aktien der HLDCO123 PLC wurden und werden nicht nach den Vorschriften

des

U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung oder bei einer

Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen

Rechtsordnung der

USA registriert. Aus diesem Grund dürfen die Aktien der HLDCO123 PLC,

vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, nicht in den USA sowie anderen

Rechtsordnungen angeboten oder verkauft werden, wo dies einen Verstoß gegen

nationales Recht darstellen würde. Es findet kein öffentliches Angebot in

den USA statt.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit

deutscher Marktpraxis erfolgt, können die HLDCO123 PLC oder für sie tätige

Broker

außerhalb des Tauschangebots unmittelbar oder mittelbar Aktien der DBAG

erwerben

bzw. Erwerbsvereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für

andere

Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein

Optionsrecht auf Aktien der DBAG gewähren. Diese Erwerbe können über die

Börse zu

Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen

erfolgen. Alle

Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem

Recht

der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen

Rechtsordnung

erforderlich ist.

Diese Veröffentlichung enthält Aussagen, bei denen es sich um

"zukunftsgerichtete

Aussagen" handelt oder die als solche betrachtet werden könnten.

"Zukunftsgerichtete

Aussagen" sind naturgemäß vorausblickend und basieren nicht auf historischen

Fakten,

sondern vielmehr auf aktuellen Erwartungen und Prognosen der

Geschäftsleitung von

DBAG und LSEG im Hinblick auf zukünftige Ereignisse und unterliegen damit

Risiken

und Ungewissheiten, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen

Ergebnisse

erheblich von denjenigen abweichen, die durch die zukunftsgerichtete Aussage

zum

Ausdruck gebracht oder impliziert wurden. Häufig, jedoch nicht immer, können

zukunftsgerichtete Aussagen durch die Verwendung von zukunftsgerichteten

Wörtern

wie "plant", "erwartet" oder "erwartet nicht", "wird erwartet",

"unterliegt", "budgetiert",

"eingeplant", "einschätzen", "sagt voraus", "beabsichtigt", "antizipiert"

oder "antizipiert

nicht" oder "glaubt" bzw. an Abwandlungen solcher Wörter und Phrasen oder an

Aussagen erkannt werden, wonach bestimmte Aktionen, Ereignisse oder

Ergebnisse

eintreten "können", "könnten", "sollten", "würden" oder "werden". Obwohl

DBAG und

LSEG glauben, dass die in den zukunftsgerichteten Aussagen reflektierten

Erwartungen

angemessen sind, können DBAG und LSEG nicht zusichern, dass die Erwartungen

sich

als richtig erweisen. Aufgrund ihrer Art beinhalten zukunftsgerichtete

Aussagen Risiken

und Unsicherheiten, da sie sich auf Ereignisse und Umstände beziehen, die in

der

Zukunft liegen. Es gibt eine Reihe von Faktoren, auf Grund derer die

tatsächlichen

Ergebnisse erheblich von denjenigen abweichen können, die durch die

zukunftsgerichtete Aussage zum Ausdruck gebracht oder impliziert wurden.

Kontakt:

Kai Fischer

Group Communications

Deutsche Börse AG

Telefon: +49 69 211 1 86 73 [IMAGE]

Martin Halusa

Group Communications

Deutsche Börse AG

Telefon: +49 69 211 1 29 01 [IMAGE]

Grit Beecken

Group Communications

Deutsche Börse AG

Telefon: +352 2 43 3 23 75 [IMAGE]

E-Mail: media-relations@deutsche-boerse.com

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29.03.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Deutsche Börse AG

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60485 Frankfurt am Main

Deutschland

Telefon: +49 (0)69 211 - 0

E-Mail: ir@deutsche-boerse.com

Internet: www.deutsche-boerse.com

ISIN: DE0005810055, DE000A2AA253, DE000A1RE1W1, DE000A1R1BC6,

DE000A161W62, DE000A1684V3

WKN: 581005, A2AA25, A1RE1W, A1R1BC, A161W6, A1684V

Indizes: DAX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,

München, Stuttgart, Tradegate Exchange

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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