02.05.2017 21:04:40

DGAP-Adhoc: DEAG beabsichtigt Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals

DEAG beabsichtigt Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals

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DGAP-Ad-hoc: DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft / Schlagwort(e):

Kapitalerhöhung

DEAG beabsichtigt Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht unter Ausnutzung des

genehmigten Kapitals

02.05.2017 / 21:04 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt

durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Ad-hoc Meldung - Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

DEAG beabsichtigt Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht unter Ausnutzung des

genehmigten Kapitals

"NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG IN DEN

VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, JAPAN UND AUSTRALIEN"

Berlin, 02. Mai 2017 - Der Vorstand der DEAG Deutsche Entertainment

Aktiengesellschaft ("DEAG" bzw. "Gesellschaft"), Berlin (ISIN DE000A0Z23G6,

WKN A0Z23G) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine

Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht aus genehmigtem Kapital beschlossen. Das

Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 16.353.334,00 soll um bis zu

EUR 2.044.089,00 auf bis zu EUR 18.397.423,00 durch Ausgabe von bis zu

2.044.089 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem

rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie (die "Neuen

Aktien") erhöht werden. Die Neuen Aktien sind vom 01. Januar 2016 an

gewinnberechtigt.

Die Neuen Aktien sollen von der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA,

Frankfurt am Main, mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den

Aktionären der DEAG im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts zum Bezugspreis

von EUR 2,40 je neuer Neuer Aktie im Verhältnis 8:1 zum Bezug anzubieten.

Das heißt, jeweils acht bestehende Aktien der Gesellschaft berechtigen zum

Bezug von einer Neuen Aktie.

DEAG beabsichtigt, den erwarteten Bruttoemissionserlös in Höhe von bis zu 5

Millionen Euro zur Finanzierung der geplanten Erweiterung des Geschäfts in

Großbritannien sowie zur Finanzierung des weiteren Wachstums des

DEAG-Konzerns zu verwenden.

Die Frist zum Bezug der Neuen Aktien beginnt voraussichtlich am 5. Mai 2017

und endet voraussichtlich am 22. Mai 2017 um 12:00 Uhr. Die Bezugsrechte

(ISIN DE000A2E4TE2 / WKN A2E 4TE) für die Neuen Aktien werden in der Zeit

vom 5. Mai 2017 bis zum 18. Mai 2017 (jeweils einschließlich) im regulierten

Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.

Neue Aktien, die zum Ablauf des Bezugsangebots nicht aufgrund des

Bezugsangebots bezogen wurden, werden im Rahmen einer Privatplatzierung

qualifizierten Anlegern in der Bundesrepublik Deutschland und in

ausgewählten anderen Jurisdiktionen außerhalb der Vereinigten Staaten von

Amerika nach Maßgabe von Regulation S des U.S. Securities Act 1933 in der

jeweils gültigen Fassung sowie außerhalb von Kanada, Japan und Australien

zum Erwerb angeboten. Der Platzierungspreis entspricht mindestens dem

Bezugspreis.

Die neuen Aktien sollen prospektfrei zum Handel im regulierten Markt (Prime

Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen und voraussichtlich

am 26. Mai 2017 in den Handel einbezogen werden.

Die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung können dem voraussichtlich am

4. Mai 2017 im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) sowie auf der

Internetseite der DEAG (www.deag.de) veröffentlichten Bezugsangebot

entnommen werden.

Mitteilende Personen: Prof. Peter L.H. Schwenkow (CEO), Christian Diekmann

(COO), Detlef Kornett (CMO), Ralph Quellmalz (CFO)

Wichtige Hinweise

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine

Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Das Angebot

erfolgt ausschließlich durch und auf Basis eines zu veröffentlichenden

Bezugsangebots. Das vollständige Bezugsangebot wird voraussichtlich am

Donnerstag, 04. Mai 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Diese Veröffentlichung stellt insbesondere weder ein Angebot zum Kauf von

Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von

Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Wertpapiere dürfen

in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung

unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger

Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer

Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Aktien der

DEAG sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities

Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung registriert und werden in den

Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft noch zum Kauf angeboten.

DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft

Der Vorstand

+++ Ende der Ad-Hoc-Mitteilung +++

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02.05.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft

Potsdamer Straße 58

10785 Berlin

Deutschland

Telefon: +49-30-810 75-0

Fax: +49-30-810 75-519

E-Mail: deag@cometis.de

Internet: www.deag.de

ISIN: DE000A0Z23G6

WKN: A0Z23G

Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (Prime

Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg,

Stuttgart, Tradegate Exchange; London

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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