17.12.2014 09:25:47
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DGAP-Adhoc: DAB Bank AG: Verschmelzungsrechtlicher Squeeze Out
DAB Bank AG: Verschmelzungsrechtlicher Squeeze Out
DAB Bank AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
17.12.2014 09:26
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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DAB Bank AG: Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out
Die BNP Paribas Beteiligungsholding AG hat dem Vorstand der DAB Bank AG
heute mitgeteilt, dass sie insgesamt 83.417.013 Aktien und damit rund 91,69
% des Grundkapitals und der Aktien der DAB Bank AG hält. Zuvor hatte die
UniCredit Bank AG im Rahmen der bestehenden kaufvertraglichen Vereinbarung
der BNP Paribas Beteiligungsholding AG ihre Anteile an der DAB Bank AG
übertragen. Außerdem hatte die BNP Paribas Beteiligungsholding AG die
Aktien derjenigen Aktionäre erworben, die das öffentliche Übernahmeangebot
angenommen hatten. Der Vorstand der DAB Bank AG hat dazu jeweils
entsprechende Stimmrechtsmitteilungen von der BNP Paribas
Beteiligungsholding AG und der BNP Paribas S. A. erhalten.
Die BNP Paribas Beteiligungsholding AG hat den Vorstand darüber informiert,
dass ihr Aktien der DAB Bank AG in Höhe von mehr als neun Zehntel des
Grundkapitals gehören (Hauptaktionär) und sie in dieser Eigenschaft zum
Zwecke der Vereinfachung der Konzernstruktur eine Verschmelzung der DAB
Bank AG (übertragender Rechtsträger) auf die BNP Beteiligungsholding AG
(übernehmender Rechtsträger) anstrebt. Im Zusammenhang mit dieser
Verschmelzung soll ein Ausschluss der übrigen Aktionäre
(Minderheitsaktionäre) der DAB Bank AG nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 des
Umwandlungsgesetzes in Verbindung mit §§ 327 a ff. Aktiengesetz gegen
Gewährung einer angemessenen Barabfindung erfolgen (sog.
verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out).
Entsprechend hat die BNP Paribas Beteiligungsholding AG an den Vorstand der
DAB Bank AG zugleich das Verlangen nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 des
Umwandlungsgesetzes in Verbindung mit § 327a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz
gerichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die
Hauptversammlung der DAB Bank AG innerhalb von drei Monaten nach Abschluss
des Verschmelzungsvertrags zwischen der DAB Bank AG und der BNP Paribas
Beteiligungsholding AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre
der DAB Bank AG auf die BNP Paribas Beteiligungsholding AG als
Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen
kann.
DAB Bank AG
Der Vorstand
Kontakt:
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Carolin Reiter, DAB Bank AG, +49 89
500 68 1696 oder ir@dab.com.
17.12.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: DAB Bank AG
Landsberger Straße 300
80687 München
Deutschland
Telefon: +49 (0)89 500 68 1696
Fax: +49 (0)89 500 68 669
E-Mail: ir@dab.com
Internet: www.dab-bank.de
ISIN: DE0005072300
WKN: 507230
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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