27.03.2015 12:24:40
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DGAP-Adhoc: DAB Bank AG: BNP Paribas Beteiligungsholding AG legt Barabfindung für verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out auf EUR 4,78 je Aktie fest
DAB Bank AG: BNP Paribas Beteiligungsholding AG legt Barabfindung für verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out auf EUR 4,78 je Aktie fest
DAB Bank AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
27.03.2015 12:24
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
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DAB Bank AG: BNP Paribas Beteiligungsholding AG legt Barabfindung für
verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out auf EUR 4,78 je Aktie fest
München, 27. März 2015. Die BNP Paribas Beteiligungsholding AG mit Sitz in
München hat am 17. Dezember 2014 dem Vorstand der DAB Bank AG ihre Absicht
mitgeteilt, im Rahmen einer Verschmelzung der DAB Bank AG auf die BNP
Paribas Beteiligungsholding AG die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung durch
die Hauptversammlung der DAB Bank AG beschließen zu lassen (sog.
verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out gem. § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG
i.V.m. §§ 327a ff. AktG).
Die BNP Paribas Beteiligungsholding AG, die rund 91,69 % des Grundkapitals
der DAB Bank AG hält, hat dem Vorstand der DAB Bank AG heute mitgeteilt,
dass sie ihr Übertragungsverlangen vom 17. Dezember 2014 wiederholt und
konkretisiert: Die BNP Paribas Beteiligungsholding AG hat die angemessene
Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der
DAB Bank AG auf die BNP Paribas Beteiligungsholding AG (als
Hauptaktionärin) auf EUR 4,78 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der
DAB Bank AG festgelegt.
Die Vorstände der DAB Bank AG und der BNP Paribas Beteiligungsholding AG
haben den Entwurf eines Verschmelzungsvertrages zwischen der DAB Bank AG
als übertragender Gesellschaft und der BNP Paribas Beteiligungsholding AG
als übernehmender Gesellschaft, der zur Durchführung des
verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out erforderlich ist, abgestimmt. Der
Aufsichtsrat der BNP Paribas Beteiligungsholding AG hat dem Abschluss des
Verschmelzungsvertrages bereits zugestimmt. Es ist beabsichtigt, dass der
Verschmelzungsvertrag nach der Zustimmung des Aufsichtsrats der DAB Bank AG
am 13. April 2015 beurkundet wird.
Der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der DAB
Bank AG auf die BNP Beteiligungsholding AG als Hauptaktionär gegen
Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG soll auf
der für den 29. Mai 2015 vorgesehenen ordentlichen Hauptversammlung der DAB
Bank AG gefasst werden.
DAB Bank AG
Der Vorstand
Kontakt:
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Dr. Jürgen Eikenbusch, DAB Bank AG,
+49 89 500 68 1595 oder ir@dab.com.
27.03.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: DAB Bank AG
Landsberger Straße 300
80687 München
Deutschland
Telefon: +49 (0)89 500 68 1696
Fax: +49 (0)89 500 68 669
E-Mail: ir@dab.com
Internet: www.dab-bank.de
ISIN: DE0005072300
WKN: 507230
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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