20.10.2017 17:42:40
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DGAP-Adhoc: AUFSTELLUNG EINES ENTWURFS EINES BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAGS ZWISCHEN DER SINNERSCHRADER AG UND DER ACCENTURE DIGITAL HOLDINGS GM...
AUFSTELLUNG EINES ENTWURFS EINES BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAGS ZWISCHEN DER SINNERSCHRADER AG UND DER ACCENTURE DIGITAL HOLDINGS GMBH / BEKANNTGABE DER ZAHLEN FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2016/2017 SOWIE EINER PROGNOSE FÜR 2017/2018 FF.
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DGAP-Ad-hoc: SinnerSchrader AG / Schlagwort(e):
Sonstiges/Firmenzusammenschluss
AUFSTELLUNG EINES ENTWURFS EINES BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAGS
ZWISCHEN DER SINNERSCHRADER AG UND DER ACCENTURE DIGITAL HOLDINGS GMBH /
BEKANNTGABE DER ZAHLEN FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2016/2017 SOWIE EINER PROGNOSE
FÜR 2017/2018 FF.
20.10.2017 / 17:42 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt
durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Der Vorstand der SinnerSchrader AG und die Geschäftsführung der Accenture
Digital Holdings GmbH haben heute den Entwurf eines Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrages zwischen der SinnerSchrader AG als beherrschter
Gesellschaft und Accenture Digital Holdings als herrschender Gesellschaft
aufgestellt.
Der Entwurf des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags sieht eine
Barabfindung gemäß
§ 305 AktG in Höhe von 10,21 Euro je SinnerSchrader-Aktie sowie eine
Ausgleichszahlung für die außenstehenden Aktionäre gemäß § 304 AktG in Höhe
von 0,27 Euro brutto (netto, nach Körperschaftsteuer und
Solidaritätszuschlag: 0,23 Euro) pro volles Geschäftsjahr vor. Die
Zahlungsverpflichtungen der Accenture Digital Holdings GmbH aus
Barabfindungs- oder Ausgleichszahlungen sind durch eine Patronatserklärung
der Accenture plc abgesichert.
Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit gemäß § 293 Abs. 1 AktG der
Zustimmung der Hauptversammlung der SinnerSchrader AG, entsprechend § 293
Abs. 2 AktG der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Accenture
Digital Holdings GmbH und gemäß § 294 Abs. 2 AktG der Eintragung des
Vertragsabschlusses in das Handelsregister am Sitz der SinnerSchrader AG.
Die Gesellschafterversammlung der Accenture Digital Holdings GmbH wird
voraussichtlich am 5. Dezember 2017 stattfinden. Einer außerordentlichen
Hauptversammlung der SinnerSchrader AG, die für den 6. Dezember 2017
vorgesehen ist, soll der Entwurf des Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags zur Zustimmung vorgelegt werden. Die Parteien
beabsichtigen, den Vertrag im Anschluss, voraussichtlich am 7. Dezember
2017, abzuschließen. Der Aufsichtsrat der SinnerSchrader AG hat dem
Abschluss des Vertrages bereits in seiner heutigen Sitzung zugestimmt.
Mit der Festlegung der vorstehend genannten Beträge für die Barabfindung und
die Ausgleichszahlung folgen die Parteien dem Ergebnis einer gemeinsam
beauftragten unabhängigen Unternehmensbewertung der SinnerSchrader AG durch
die Duff & Phelps GmbH, Frankfurt am Main.
In die Unternehmensbewertung sind unter anderem die Zahlen des aufgestellten
Konzernabschlusses der SinnerSchrader AG für das Geschäftsjahr 2016/2017,
der Planung der SinnerSchrader-Gruppe für das Geschäftsjahr 2017/2018 sowie
eines Ausblicks auf die beiden darauffolgenden Geschäftsjahre 2018/2019 und
2019/2020 eingeflossen. Die Zahlen für das Geschäftsjahr 2016/2017
bestätigen im Wesentlichen die vorläufigen Zahlen, die SinnerSchrader am 15.
September 2017 bekannt gegeben hat. Danach schließt die
SinnerSchrader-Gruppe das Geschäftsjahr mit einem Umsatz von 56,7 Mio. Euro
und einem operativen Ergebnis vor Kosten im Zusammenhang mit der
Zusammenschlussvereinbarung mit Accenture von 6,3 Mio. Euro ab. Hinsichtlich
des Teils der zusammenschlussbedingten Kosten, der sich auf die Ablösung
ausstehender Mitarbeiteroptionen bezieht, hat sich gegenüber dem vorläufigen
Stand eine Veränderung dahin gehend ergeben, dass die entsprechenden Effekte
nach IFRS im Wesentlichen direkt in der Kapitalrücklage zu verrechnen sind.
Der zusammenschlussbedingte Aufwand hat sich daher gegenüber dem vorläufigen
Stand auf etwa 1,3 Mio. Euro verringert. Dadurch ergibt sich in der
Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung der SinnerSchrader AG ein EBITA von 5,0
Mio. Euro und ein Konzernergebnis von knapp 3,5 Mio. Euro oder 0,30 Euro je
Aktie.
Die Geschäftsjahresplanung der Gruppe sieht für das laufende Geschäftsjahr
2017/2018 Umsatzerlöse in Höhe von 63,8 Mio. Euro und ein operatives
Ergebnis, das weiterhin durch transaktionsbedingte Kosten belastet sein
wird, von 5,2 Mio. Euro vor. In den beiden Folgejahren soll der Umsatz
zweistellig auf bis zu 78,4 Mio. Euro wachsen. Die operative Marge soll sich
auf bis zu 11,4 Prozent im Geschäftsjahr 2019/2020 verbessern.
Die Prüfung des Konzernabschlusses und des Jahresabschlusses nebst
gemeinsamem Lagebericht ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abgeschlossen.
Der vollständige, testierte Abschluss wird voraussichtlich am 21. November
2017 veröffentlicht werden.
ÜBER SINNERSCHRADER
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