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DGAP-Adhoc: Asian Bamboo AG: PROPARCO verlangt sofortige Rückzahlung des PROPARCO-Darlehens; Rückzahlungsforderung beläuft sich auf ca. 14,0 Mio. EUR
Asian Bamboo AG: PROPARCO verlangt sofortige Rückzahlung des PROPARCO-Darlehens; Rückzahlungsforderung beläuft sich auf ca. 14,0 Mio. EUR
Asian Bamboo AG / Schlagwort(e): Sonstiges
25.12.2014 18:29
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PROPARCO verlangt sofortige Rückzahlung des PROPARCO-Darlehens;
Rückzahlungsforderung beläuft sich auf ca. 14,0 Mio. EUR
Hamburg, 25. Dezember 2014 - Die Asian Bamboo AG ("Asian Bamboo", "die
Gesellschaft", ISIN: DE000A0M6M79, Börsenkürzel: "5AB", ADR Börsenkürzel
"ASIBY") teilt mit, dass ihr ein Schreiben der PROPARCO, einer
Tochtergesellschaft der Agence Française de Développement ("PROPARCO")
zugegangen ist, wonach PROPARCO die Rückzahlung der ausstehenden Beträge
unter dem PROPARCO-Darlehen bis spätestens 30. Dezember 2014 verlangt. Das
Rückzahlungsverlangen wird auf die Nichteinhaltung verschiedener
Bestimmungen des Darlehensvertrages durch die Gesellschaft gestützt. Der
von PROPARCO geltend gemachte Betrag beläuft sich auf EUR 13.951.043,33.
Wie unter dem 19. Dezember 2014 bekannt gegeben verlangt auch die Deutsche
Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH ("DEG") die sofortige
Rückzahlung der ausstehenden Beträge unter dem DEG-Darlehen. Der von der
DEG geltend gemachte Betrag beläuft sich auf USD 16.131.346,21.
Der Vorstand der Gesellschaft hatte PROPARCO und DEG angeboten, sämtliche
Darlehen, die ursprünglich erst 2017 beziehungsweise 2018 ausgelaufen
wären, bis zum 30. September 2015 zurückzuzahlen. Die aktuellen
Rückzahlungsforderungen sind überraschend und widersprüchlich verglichen
mit früheren Vereinbarungen und Verlautbarungen. Die Gesellschaft verfügt
indessen über ausreichend Geldmittel und Kreditvereinbarungen, um die
PROPARCO und DEG Forderungen zu begleichen. Zum 30. September 2014 beliefen
sich die liquiden Mittel auf 26,6 Mio. EUR. Zusätzlich ist Herr Lin Zuojun
mit der Gesellschaft einen Kreditrahmenvertrag über 11,8 Mio. EUR
eingegangen. Herr Lin Zuojun hat der Gesellschaft seine fortgesetzte
Unterstützung als Gründer, Großaktionär und CEO versichert und der
Vorstand möchte betonen, dass Asian Bamboo einen hohen Substanzwert hat
und einen positiven operativen Cash Flow erwirtschaftet.
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an:
Asian Bamboo AG:
Peter Sjovall
+852-9385 3868
Finanzvorstand
peter.sjovall@asian-bamboo.com
Anja Holst
+49-(0)40 37644 798
Investor Relations Director
anja.holst@asian-bamboo.com
Über die Asian Bamboo AG:
Asian Bamboo ist ein führendes integriertes Unternehmen in der
Bambusindustrie. Das Unternehmen besitzt derzeit langfristige Rechte an 40
Bambusplantagen mit einer Fläche von 50.338 ha. Aktuell ist eine
Erweiterung des Geschäftsgegenstands um die Projektentwicklung in der
Immobilienbranche geplant. Als ein "National Key Flagship Enterprise" ist
Asian Bamboo führend in der Entwicklung der chinesischen Agrarindustrie.
Asian Bamboo verfügt über Prüfzertifikate für organische Lebensmittel in
China, Japan, Europa und den USA sowie über HACCP und ISO9001
Zertifizierungen. Das Plantagen-Management der Gesellschaft hat von der
Schweizer Firma SGS die GLOBALGAP (Global Good Agriculture Practices)
Zertifizierung erhalten.
Seit dem 16. November 2007 ist die Asian Bamboo AG im Prime Standard der
Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Börsenkürzel "5AB" gelistet. Zudem
wird die Aktie in den USA in Form von American Depositary Receipts (ADR)
unter dem Börsenkürzel "ASIBY" gehandelt. Der Firmensitz befindet sich in
Hamburg. Die Jahresabschlüsse der Gesellschaft werden von Deloitte geprüft.
Disclaimer:
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder
ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren
noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren
der Asian Bamboo AG ("Asian Bamboo") in den Vereinigten Staaten von Amerika
oder sonstigen Jurisdiktionen dar. Die hierin genannten Wertpapiere von
Asian Bamboo wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933
in der derzeit gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und
dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer
Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften
des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Weder Asian
Bamboo noch ein anderer hierin beschriebener an der Transaktion Beteiligter
plant hierin beschriebene Wertpapiere nach dem Securities Act oder
gegenüber einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen
Jurisdiktion in den Vereinigten Staaten von Amerika in Verbindung mit
dieser Ankündigung zu registrieren. Die Wertpapiere dürfen in keiner
Jurisdiktion unter Umständen angeboten werden, die das Erstellen oder die
Registrierung eines Prospekts oder von Angebotsunterlagen im Zusammenhang
mit den Wertpapieren in dieser Jurisdiktion voraussetzen. Weder Asian
Bamboo noch eines der mit ihr verbundenen Unternehmen haben Maßnahmen
vorgenommen, die ein öffentliches Angebot der Wertpapiere oder den Besitz
oder die Verteilung dieser Ankündigung oder irgendein anderes Angebot oder
Werbematerial im Zusammenhang mit diesen Wertpapieren in irgendeiner
Jurisdiktion erlauben würden, wo solche Maßnahmen erforderlich sind.
Soweit diese Mitteilung zukunftsgerichtete Aussagen enthält, welche das
Geschäft, die finanzielle Situation und die Ergebnisse aus der operativen
Tätigkeit von Asian Bamboo betreffen, basieren diese Aussagen auf
momentanen Erwartungen und Annahmen des Vorstands von Asian Bamboo. Diese
zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen jedoch einer Anzahl an Risiken und
Unsicherheiten, welche zu wesentlichen Abweichungen der tatsächlichen
Ergebnisse der Gesellschaft von den in den zukunftsgerichteten Aussagen
enthaltenen Annahmen führen können. Neben weiteren, hier nicht aufgeführten
Faktoren können sich Abweichungen aus Veränderungen der allgemeinen
wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation, vor allem in den
Kerngeschäftsfeldern und -märkten von Asian Bamboo ergeben. Auch die
Entwicklungen der Finanzmärkte sowie die Veränderungen nationaler und
internationaler Vorschriften, insbesondere im Bereich der
Steuergesetzgebung und der Rechnungslegungsstandards, können entsprechenden
Einfluss haben. Terroranschläge und deren Folgen können die
Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von Abweichungen erhöhen. Asian Bamboo
übernimmt keine Verpflichtung, die hier enthaltenen zukunftsgerichteten
Aussagen öffentlich zu revidieren oder zu aktualisieren, sollten nach
diesem Datum entsprechende Umstände oder andere unvorhergesehene Ereignisse
eintreten.
25.12.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Asian Bamboo AG
Stadthausbrücke 1-3
20355 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49 40 37644 798
Fax: +49 40 37644 500
E-Mail: info@asian-bamboo.de
Internet: www.asian-bamboo.de
ISIN: DE000A0M6M79, DE000A0M6M79
WKN: A0M6M7, A0M6M7
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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