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15.06.2015 20:10:39

DGAP-Adhoc: Asian Bamboo AG: Amtsgericht Hamburg hat vorläufigen starken Insolvenzverwalter bestellt

Asian Bamboo AG: Amtsgericht Hamburg hat vorläufigen starken Insolvenzverwalter bestellt

Asian Bamboo AG / Schlagwort(e): Sonstiges

15.06.2015 20:10

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Asian Bamboo AG: Amtsgericht Hamburg hat vorläufigen starken

Insolvenzverwalter bestellt

Hamburg, 15. Juni 2015 - Die Asian Bamboo AG ("Asian Bamboo", "das

Unternehmen", "die Gesellschaft", ISIN: DE000A0M6M79, Börsenkürzel "5AB",

ADR Börsenkürzel "ASIBY") teilt mit, dass das Amtsgericht Hamburg einen

sogenannten vorläufigen starken Insolvenzverwalter bestellt hat.

Über die Asian Bamboo AG:

Asian Bamboo besitzt derzeit langfristige Rechte an 36 Bambusplantagen mit

einer Fläche von 48.123 ha.

Seit dem 16. November 2007 ist die Asian Bamboo AG im Prime Standard der

Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Börsenkürzel "5AB" gelistet. Zudem

wird die Aktie in den USA in Form von American Depositary Receipts (ADR)

unter dem Börsenkürzel "ASIBY" gehandelt. Der Firmensitz befindet sich in

Hamburg. Die Jahresabschlüsse der Gesellschaft werden von Deloitte geprüft.

Für weitere Informationen über Asian Bamboo besuchen sie bitte die

Asian-Bamboo-Website unter www.asian-bamboo.com oder www.asian-bamboo.de.

Disclaimer:

Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder

ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren

noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren

der Asian Bamboo AG ("Asian Bamboo") in den Vereinigten Staaten von Amerika

oder sonstigen Jurisdiktionen dar. Die hierin genannten Wertpapiere von

Asian Bamboo wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933

in der derzeit gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und

dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer

Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften

des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Weder Asian

Bamboo noch ein anderer hierin beschriebener an der Transaktion Beteiligter

plant hierin beschriebene Wertpapiere nach dem Securities Act oder

gegenüber einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen

Jurisdiktion in den Vereinigten Staaten von Amerika in Verbindung mit

dieser Ankündigung zu registrieren. Die Wertpapiere dürfen in keiner

Jurisdiktion unter Umständen angeboten werden, die das Erstellen oder die

Registrierung eines Prospekts oder von Angebotsunterlagen im Zusammenhang

mit den Wertpapieren in dieser Jurisdiktion voraussetzen. Weder Asian

Bamboo noch eines der mit ihr verbundenen Unternehmen haben Maßnahmen

vorgenommen, die ein öffentliches Angebot der Wertpapiere oder den Besitz

oder die Verteilung dieser Ankündigung oder irgendein anderes Angebot oder

Werbematerial im Zusammenhang mit diesen Wertpapieren in irgendeiner

Jurisdiktion erlauben würden, wo solche Maßnahmen erforderlich sind.

Soweit diese Mitteilung zukunftsgerichtete Aussagen enthält, welche das

Geschäft, die finanzielle Situation und die Ergebnisse aus der operativen

Tätigkeit von Asian Bamboo betreffen, basieren diese Aussagen auf

momentanen Erwartungen und Annahmen des Vorstands von Asian Bamboo. Diese

zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen jedoch einer Anzahl an Risiken und

Unsicherheiten, welche zu wesentlichen Abweichungen der tatsächlichen

Ergebnisse der Gesellschaft von den in den zukunftsgerichteten Aussagen

enthaltenen Annahmen führen können. Neben weiteren, hier nicht aufgeführten

Faktoren können sich Abweichungen aus Veränderungen der allgemeinen

wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation, vor allem in den

Kerngeschäftsfeldern und -märkten von Asian Bamboo ergeben. Auch die

Entwicklungen der Finanzmärkte sowie die Veränderungen nationaler und

internationaler Vorschriften, insbesondere im Bereich der

Steuergesetzgebung und der Rechnungslegungsstandards, können entsprechenden

Einfluss haben. Terroranschläge und deren Folgen können die

Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von Abweichungen erhöhen. Asian Bamboo

übernimmt keine Verpflichtung, die hier enthaltenen zukunftsgerichteten

Aussagen öffentlich zu revidieren oder zu aktualisieren, sollten nach

diesem Datum entsprechende Umstände oder andere unvorhergesehene Ereignisse

eintreten.

15.06.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Asian Bamboo AG

Stadthausbrücke 1-3

20355 Hamburg

Deutschland

Telefon: +49 40 37644 798

Fax: +49 40 37644 500

E-Mail: info@asian-bamboo.de

Internet: www.asian-bamboo.de

ISIN: DE000A0M6M79, DE000A0M6M79

WKN: A0M6M7, A0M6M7

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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