31.08.2014 17:21:47

DGAP-Adhoc: ARBB AG: Halbjahresverlust und ausserordentliche Generalversammlung

ARBB AG: Halbjahresverlust und ausserordentliche Generalversammlung

ARBB AG / Schlagwort(e): Zwischenbericht/Delisting

31.08.2014 17:22

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 18 KR

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Die ARBB AG erlitt zum 30. Juni 2014 einen Halbjahresverlust von CHF

154'000. Dadurch reduzierte sich das verbliebene Eigenkapital auf nur noch

CHF 376'294, umgerechnet CHF 0.49 je Aktie. Im Aktienbestand sind stille

Reserven enthalten, da die Beteiligung an der Plethora Holdings PLC

gegenwärtig an der Börse zum Fünffachen des Einstandskurses gehandelt wird.

Die stillen Reserven in dieser Beteiligung betragen aktuell CHF 330'000.

Die Gesellschaft hatte die Aufnahme eines neuen Investors geplant, um ein

neues Geschäftsfeld aufzubauen und um das Eigenkapital wieder über die von

der Berner Börse gesetzte Mindestschwelle von CHF 2 Mio. zu erhöhen. Hierzu

hatte die ordentliche Generalversammlung im Mai 2014 eine

Kapitalherabsetzung mit anschliessender Kapitalerhöhung auf den

ursprünglichen Betrag beschlossen.

Im Juli 2014 sagte der Investor seine Teilnahme an den Kapitalmassnahmen

ohne Vorwarnung und nach eineinhalbjährigen Vorbereitungen ab. Dies wurde

von der Gesellschaft per adhoc-Meldung mitgeteilt.

Diese Entwicklung ist bedauerlich und lässt dem Verwaltungsrat nunmehr nur

noch die Entscheidung, die Gesellschaft zu dekotieren, da der

Kotierungsausschuss der Berner Börse zu keinem weiteren Aufschub bereit

war. Einhergehend mit der Dekotierung soll nunmehr die Liquidation

beschlossen werden.

Mit der vorgeschlagenen Liquidation der Gesellschaft, über die am 26.

September 2014 eine ausserordentliche Generalversammlung entscheiden wird,

steht voraussichtlich ein Verkauf der beiden noch vorhandenen Beteiligungen

sowie eine Ausschüttung des verbliebenen Eigenkapitals an die Aktionäre

bevor. Die nach dem entsprechenden GV-Beschluss zu bestellenden

Liquidatoren werden diese Beteiligungen umgehend verwerten.

Für die Durchführung der Liquidation ist ein möglichst kurzer Zeitrahmen

angestrebt, für den jedoch gemäss Obligationenrecht gewisse Fristen

einzuhalten sind.

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Zusatzmaterial zur Meldung:

Dokument: http://n.equitystory.com/c/fncls.ssp?u=EIDLBBLMAA

Dokumenttitel: HJ Bericht 2014

31.08.2014 Mitteilung übermittelt durch die EQS Schweiz AG.

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Ende der Mitteilung EQS Group News-Service

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