18.11.2016 22:38:39

DGAP-Adhoc: AIXTRON SE: Übernahmeangebot der Grand Chip Investment GmbH / Abgabe der CFIUS-Entscheidung an den Präsidenten der Vereinigten Staaten

AIXTRON SE: Übernahmeangebot der Grand Chip Investment GmbH / Abgabe der CFIUS-Entscheidung an den Präsidenten der Vereinigten Staaten

AIXTRON SE / Schlagwort(e): Übernahmeangebot/Firmenübernahme

18.11.2016 22:38

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt

durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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AIXTRON SE: Übernahmeangebot der Grand Chip Investment GmbH / Abgabe der

CFIUS-Entscheidung an den Präsidenten der Vereinigten Staaten

Herzogenrath, 18. November 2016 - AIXTRON SE (FSE: AIXA, AIXC; NASDAQ:

AIXG), ein weltweit führender Hersteller von Depositionsanlagen für die

Halbleiterindustrie, gibt bekannt, dass der Prüfungszeitraum, in dem das

Committee on Foreign Investment in the United States (CFIUS) das

Übernahmeangebot der Grand Chip Investment GmbH (GCI) unter dem

Gesichtspunkt US-nationaler Sicherheitsinteressen untersucht hat, am 17.

November 2016 um 24.00 Uhr EST (18. November 2016, 6.00 Uhr MEZ) abgelaufen

ist.

CFIUS hat keine abschließende Freigabeentscheidung getroffen, sondern der

Grand Chip Investment GmbH und AIXTRON mitgeteilt, dass seiner Ansicht nach

ungelöste US-nationale Sicherheitsbedenken hinsichtlich der geplanten

Transaktion bestünden. CFIUS hat die Parteien ferner darüber informiert,

dass es beabsichtigt, dem US-Präsidenten zu empfehlen, die Freigabe nicht

zu erteilen, da nach Auffassung von CFIUS keine angemessene Möglichkeit

bestünde, den von CFIUS angenommenen US-nationalen Sicherheitsbedenken

mittels der bisher von den Parteien vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen zu

begegnen. Infolgedessen hat CFIUS den Parteien nahegelegt, die Rücknahme

des CFIUS-Antrags zu beantragen und die gesamte Transaktion aufzugeben.

Sowohl GCI als auch AIXTRON haben entschieden, der Rücknahmeempfehlung des

CFIUS nicht zu folgen. Im Einklang mit den CFIUS-Regularien hatte dies zur

Folge, dass das Verfahren zur Entscheidung an den US-Präsidenten abgegeben

wurde. Der US-Präsident hat nun 15 Kalendertage Zeit, über die Ablehnung

oder Freigabe der geplanten Transaktion zu entscheiden.

GCI und AIXTRON beabsichtigen, weiterhin aktiv im Verhandlungswege nach

geeigneten Abhilfemaßnahmen zu suchen, die es CFIUS oder dem US-Präsidenten

ermöglichen, die US-nationalen Sicherheitsbedenken auszuräumen, oder

sonstige Lösungen zu finden, die die Parteien in die Lage versetzen, die

Transaktion durchzuführen. Die Parteien können nicht garantieren, dass

CFIUS oder der US-Präsident einen weiteren Dialog mit den Parteien führen

werden oder dass die Parteien geeignete Abhilfemaßnahmen oder sonstige

Maßnahmen identifizieren und vereinbaren werden können, um die Transaktion

durchzuführen.

Kontakt:

Guido Pickert

Investor Relations & Konzernkommunikation

T: +49 (2407) 9030-444

F: +49 (2407) 9030-445

invest@aixtron.com

Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA/AIXC, ISIN DE000A0WMPJ6/

DE000A2BPYT0; NASDAQ: AIXG, ISIN US0096061041) sind im Internet unter

http://www.aixtron.com verfügbar.

Zusätzliche Informationen

Diese Veröffentlichung dient lediglich Informationszwecken und stellt weder

ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Verkauf von Wertpapieren

dar. Das Übernahmeangebot für die ausgegebenen Stammaktien und die American

Depositary Shares der AIXTRON SE wurde am 29. Juli 2016 veröffentlicht. Die

Bedingungen des Übernahmeangebots wurden in der von der Grand Chip

Investment GmbH erstellten und von der Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") gestatteten Angebotsunterlage

veröffentlicht. Das Angebot zum Kauf von Stammaktien und American

Depositary Shares der AIXTRON SE wurde ausschließlich unter diesen

Bedingungen abgegeben. Die AXITRON SE hat mit Bezug auf das

Übernahmeangebot am 11. August 2016 bei der SEC ein sog. Solicitation/

Recommendation Statement eingereicht; der Vorstand und Aufsichtsrat der

AIXTRON SE haben darüber hinaus gemäß § 27 WpÜG eine Stellungnahme zu dem

Angebot abgegeben. Die nunmehr eingetretene Änderung des Übernahmeangebots

sowie eine englischen Übersetzung dieser Änderung sind im Internet unter

www.grandchip-aixtron.com abrufbar.

Die Annahme des Übernahmeangebots kann außerhalb von Deutschland und den

USA rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Es wird keine Gewähr dafür

übernommen, dass die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb von

Deutschland und den USA nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften

zulässig ist.

Das sog. Tender Offer Statement (einschließlich der Angebotsunterlage,

eines Übermittlungsschreibens (letter of transmittal) und sonstiger damit

zusammenhängender Angebotsmaterialien) und das sog. Solicitation/

Recommendation Statement, in der jeweils gültigen Fassung, sowie die

Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats gemäß § 27 WpÜG (in der

jeweils gültigen Fassung) enthalten wichtige Informationen, die sorgfältig

gelesen werden sollten bevor eine Entscheidung mit Bezug auf das

Übernahmeangebot getroffen wird, da diese die für das Übernahmeangebot

geltenden Bedingungen enthalten werden. Diese Materialien und sonstigen

Dokumente, die von Grand Chip Investment GmbH oder AIXTRON SE bei der SEC

eingereicht wurden, stehen kostenlos auf der Internetseite der SEC unter

www.sec.gov. zur Verfügung. Zusätzlich werden das Tender Offer Statement

der Grand Chip Investment GmbH und sonstige von ihr eingereichte Unterlagen

unter www.grandchip-aixtron.com abrufbar sein.

18.11.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: AIXTRON SE

Dornkaulstraße 2

52134 Herzogenrath

Deutschland

Telefon: +49 (2407) 9030-0

Fax: +49 (2407) 9030-40

E-Mail: invest@aixtron.com

Internet: www.aixtron.com

ISIN: DE000A0WMPJ6, US0096061041, DE000A2BPYT0

WKN: A0WMPJ, A0D82P, A2BPYT

Indizes: TecDAX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart, Tradegate

Exchange; Nasdaq

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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