16.06.2017 15:02:41

DGAP-Adhoc: ADLER Real Estate AG: Aktienrückkaufprogramm beschlossen

ADLER Real Estate AG: Aktienrückkaufprogramm beschlossen

^

DGAP-Ad-hoc: ADLER Real Estate AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

ADLER Real Estate AG: Aktienrückkaufprogramm beschlossen

16.06.2017 / 15:02 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt

durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17

Marktmissbrauchsverordnung

ADLER Real Estate AG: Aktienrückkaufprogramm beschlossen

- Maximaler Gesamtkaufpreis EUR 10 Millionen

- Beginn am 16. Juni 2017

Berlin, den 16. Juni 2017. Der Vorstand der ADLER Real Estate AG, Berlin,

hat heute ein Aktienrückkaufprogramm zu einem Gesamtkaufpreis (ohne

Erwerbsnebenkosten) von bis zu EUR 10 Millionen beschlossen. Auf Basis des

derzeitigen Kursniveaus (XETRA-Schlusskurs vom 15. Juni 2017) entspricht das

bis zu 664.451 Aktien oder rund 1,27 % des aktuellen satzungsmäßigen

Grundkapitals der Gesellschaft. Zum Rückkauf eigener Aktien ist ADLER durch

Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom Oktober 2015

ermächtigt.

Das Rückkaufprogramm soll am 16. Juni 2017 beginnen und läuft auf

unbestimmte Zeit. Es endet, wenn das festgelegte maximale Gesamtvolumen

erreicht ist oder der Vorstand die Beendigung beschließt. ADLER

beabsichtigt, die eigenen Aktien zu halten, um sie zu einem späteren

Zeitpunkt bei entsprechenden Marktopportunitäten als Akquisitionswährung

nutzen zu können. Ein Handel in den Aktien der Gesellschaft erfolgt nicht.

Der Erwerb erfolgt über die Börse unter Beachtung der Vorschriften der

Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom

16. April 2014 über Marktmissbrauch ("Marktmissbrauchsverordnung") sowie der

auf Grundlage von Artikel 5 Absatz 6 der Marktmissbrauchsverordnung

erlassenen Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März

2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen

Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die auf

Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen

("Delegierte

Verordnung") und den dort vorgesehenen Volumengrenzen und weiteren

Erwerbsbeschränkungen sowie Veröffentlichungspflichten.

Mit der Abwicklung des Rückkaufprogramms wird ein Kreditinstitut beauftragt.

---------------------------------------------------------------------------

16.06.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------------

Sprache: Deutsch

Unternehmen: ADLER Real Estate AG

Joachimsthaler Straße 34

10719 Berlin

Deutschland

Telefon: +49 (0)40 - 29 8130-0

Fax: +49 (0)40 - 29 8130-99

E-Mail: info@adler-ag.com

Internet: www.adler-ag.com

ISIN: DE0005008007, XS1211417362, DE000A1R1A42, DE000A11QF02

WKN: 500800, A14J3Z, A1R1A4, A11QF0

Indizes: SDAX, GPR General Index

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,

München, Stuttgart, Tradegate Exchange

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

---------------------------------------------------------------------------

583623 16.06.2017 CET/CEST

°

Nachrichten zu Adler Real Estate AGmehr Nachrichten

Keine Nachrichten verfügbar.

Analysen zu Adler Real Estate AGmehr Analysen

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!