16.06.2017 15:02:41
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DGAP-Adhoc: ADLER Real Estate AG: Aktienrückkaufprogramm beschlossen
ADLER Real Estate AG: Aktienrückkaufprogramm beschlossen
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DGAP-Ad-hoc: ADLER Real Estate AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
ADLER Real Estate AG: Aktienrückkaufprogramm beschlossen
16.06.2017 / 15:02 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt
durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17
Marktmissbrauchsverordnung
ADLER Real Estate AG: Aktienrückkaufprogramm beschlossen
- Maximaler Gesamtkaufpreis EUR 10 Millionen
- Beginn am 16. Juni 2017
Berlin, den 16. Juni 2017. Der Vorstand der ADLER Real Estate AG, Berlin,
hat heute ein Aktienrückkaufprogramm zu einem Gesamtkaufpreis (ohne
Erwerbsnebenkosten) von bis zu EUR 10 Millionen beschlossen. Auf Basis des
derzeitigen Kursniveaus (XETRA-Schlusskurs vom 15. Juni 2017) entspricht das
bis zu 664.451 Aktien oder rund 1,27 % des aktuellen satzungsmäßigen
Grundkapitals der Gesellschaft. Zum Rückkauf eigener Aktien ist ADLER durch
Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom Oktober 2015
ermächtigt.
Das Rückkaufprogramm soll am 16. Juni 2017 beginnen und läuft auf
unbestimmte Zeit. Es endet, wenn das festgelegte maximale Gesamtvolumen
erreicht ist oder der Vorstand die Beendigung beschließt. ADLER
beabsichtigt, die eigenen Aktien zu halten, um sie zu einem späteren
Zeitpunkt bei entsprechenden Marktopportunitäten als Akquisitionswährung
nutzen zu können. Ein Handel in den Aktien der Gesellschaft erfolgt nicht.
Der Erwerb erfolgt über die Börse unter Beachtung der Vorschriften der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. April 2014 über Marktmissbrauch ("Marktmissbrauchsverordnung") sowie der
auf Grundlage von Artikel 5 Absatz 6 der Marktmissbrauchsverordnung
erlassenen Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März
2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen
Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die auf
Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen
("Delegierte
Verordnung") und den dort vorgesehenen Volumengrenzen und weiteren
Erwerbsbeschränkungen sowie Veröffentlichungspflichten.
Mit der Abwicklung des Rückkaufprogramms wird ein Kreditinstitut beauftragt.
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: ADLER Real Estate AG
Joachimsthaler Straße 34
10719 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 (0)40 - 29 8130-0
Fax: +49 (0)40 - 29 8130-99
E-Mail: info@adler-ag.com
Internet: www.adler-ag.com
ISIN: DE0005008007, XS1211417362, DE000A1R1A42, DE000A11QF02
WKN: 500800, A14J3Z, A1R1A4, A11QF0
Indizes: SDAX, GPR General Index
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
München, Stuttgart, Tradegate Exchange
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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583623 16.06.2017 CET/CEST
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