09.03.2017 20:19:01

DGAP-Ad hoc: Solvesta AG

DGAP-Adhoc: Solvesta AG: Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG; Herbeiführung der Pflichtwandlung der Wandelschuldverschreibungen

DGAP-Ad-hoc: Solvesta AG / Schlagwort(e): Überschuldung
Solvesta AG: Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG; Herbeiführung der Pflichtwandlung der Wandelschuldverschreibungen

09.03.2017 / 20:19 CET/CEST
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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Solvesta AG: Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG; Herbeiführung der Pflichtwandlung der Wandelschuldverschreibungen

München, 09. März 2017 - Der Vorstand der Solvesta AG, München, (WKN: A12UKD, ISIN: DE000A12UKD1; Primärmarkt der Börse Düsseldorf) hat heute im Zuge der Arbeiten zur Aufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 festgestellt, dass das Bestehen eines Verlustes von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft zum 31. Dezember 2016 anzunehmen ist. Aus diesem Grund wird der Vorstand unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen und ihr den Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG anzeigen. Im Rahmen dieser Hauptversammlung wird der Vorstand den Aktionären die Lage der Gesellschaft erläutern.

Ursächlich für die Unterschreitung der Hälfte des Grundkapitals sind insbesondere dem Vorsichtsprinzip des HGB geschuldete Wertberichtigungen von Darlehen, die an einzelne Konzerngesellschaften ausgereicht wurden. Auch wenn über die genaue Höhe der Wertberichtigungen derzeit noch keine Aussage getroffen werden kann, dürften sich diese in einer Größenordnung von rund 3 Mio. Euro bewegen. Unabhängig von der genauen Höhe der Wertberichtigung steht jedoch fest, dass die notwendige Wertberichtigung zu einem negativen Eigenkapital der Gesellschaft führen wird.

Zur Verbesserung des Eigenkapitals wird der Vorstand insbesondere die Pflichtwandlung der ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von rund 7,5 Mio. Euro herbeiführen. Die Wandlung der Anleihen wird sich positiv auf das Eigenkapital der Gesellschaft auswirken und zugleich zu einer Verringerung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft führen, so dass der hälftige Verlust des Grundkapitals unmittelbar vollständig beseitigt sein wird.

Der Vorstand

Solvesta AG
Flößergasse 7
81369 München
Telefon: +49 (0) 89 5526689-0
Telefax: +49 (0) 89 5526689-99
Homepage: www.solvesta.eu
E-Mail: info@solvesta.eu


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Unternehmen: Solvesta AG
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E-Mail: info@solvesta.eu
Internet: www.solvesta.eu
ISIN: DE000A12UKD1
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