25.01.2017 20:48:06
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DGAP-Ad hoc: Solvesta AG
DGAP-Ad-hoc: Solvesta AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR Solvesta AG: Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2016/I in Höhe von bis zu 6.800 neuen Aktien München, 25. Januar 2017 - Der Vorstand der Solvesta AG (WKN: A12UKD, ISIN: DE000A12UKD1; Primärmarkt der Börse Düsseldorf) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das von der Hauptversammlung am 15. Dezember 2016 beschlossene Genehmigte Kapital 2016/I unter Ausschluss des Bezugsrechts in Höhe von bis zu 6.800 EUR, entsprechend bis zu 6.800 neuen Aktien mit voller Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres 2016, auszunutzen. Dementsprechend wird das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 830.500 EUR auf bis zu 837.300 EUR durch Ausgabe von bis zu 6.800 neuen Aktien gegen Bareinlagen erhöht. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien liegt mit 32,30 EUR um ca. 14,9 % über
dem Schlusskurs der im Primärmarkt der Börse Düsseldorf gehandelten Aktien
der Gesellschaft an den zehn Börsentagen vor dem Tag dieser
Beschlussfassung. Dieser betrug durchschnittlich ca. 28,10 EUR (nicht
volumengewichtet). Die Emission erfolgt in einer Privatplatzierung. Der Vorstand Solvesta AG
25.01.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Solvesta AG |
Flößergasse 7 | |
81369 München | |
Deutschland | |
Telefon: | 089 55266890 |
Fax: | 089 552668999 |
E-Mail: | info@solvesta.eu |
Internet: | www.solvesta.eu |
ISIN: | DE000A12UKD1 |
WKN: | A12UKD |
Börsen: | Freiverkehr in Düsseldorf |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
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