25.04.2014 17:45:08
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DGAP-Ad hoc: S.A.G. Solarstrom AG
DGAP-Adhoc: S.A.G. Solarstrom AG erhält 3,5 Mio. EUR aus Freigabe geblockter Mittel
25.04.2014 17:45
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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S.A.G. Solarstrom AG erhält 3,5 Mio. EUR aus Freigabe geblockter Mittel
- Verpfändung von Festgeldern zugunsten der Wandelanleihe rechtlich unsicher
- Einigung verhindert langwierige rechtliche Auseinandersetzung
- Dr. Karl Kuhlmann begleitet als Vorstandsvorsitzender weiterhin maßgeblich den Restrukturierungs- und Investorenprozess trotz Übertragung der bislang von ihm an der S.A.G. Solarstrom AG gehaltenen Aktien
Freiburg i. Br., 25. April 2014. Die S.A.G. Solarstrom AG i.I. (WKN: 702 100, ISIN: DE0007021008), vertreten durch den Insolvenzverwalter Dr. Jörg Nerlich, Kanzlei Görg, Köln, hat mit Zustimmung des vorläufigen Gläubigerausschusses heute eine Vergleichsvereinbarung mit der BBV Beteiligung, Beratung und Verwaltung GmbH, Bochum, deren Alleingesellschafter der Vorstandsvorsitzende der S.A.G. Solarstrom AG, Dr. Karl Kuhlmann ist, sowie einer beteiligten Bank hinsichtlich verpfändeter Guthaben im Zusammenhang mit der Wandelschuldverschreibung 2007/2014 abgeschlossen. Aus dieser Vereinbarung werden liquide Mittel in Höhe von 3,5 Mio. EUR frei, über die die Gesellschaft nun verfügen kann.
Die Wandelschuldverschreibung war 2007 bei Begebung gemäß den Anleihebedingungen in voller Höhe des Rückzahlungsanspruches von damals 10 Mio. EUR durch die Verpfändung des eingezahlten Kapitals besichert worden. Der derzeit verpfändete Betrag für ausstehende Wandelschuldverschreibungen beträgt 7.415.500 EUR. Die BBV Beteiligung, Beratung und Verwaltung GmbH hält Teilschuldverschreibungen dieser Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von 7.363.500,00 EUR und hatte ihre diesbezüglichen Rückzahlungsansprüche aus der Wandelschuldverschreibung als Sicherheit an die finanzierende Bank abgetreten.
Bei der Vergleichsvereinbarung wurden von den Beteiligten rechtliche Unsicherheiten bezüglich der Durchsetzbarkeit des Rückzahlungsanspruchs der BBV Beteiligung, Beratung und Verwaltung GmbH aus der Wandelschuldverschreibung, gegenüber einer einvernehmlichen Lösung, die der Gesellschaft unmittelbar Liquidität zuführt, abgewogen. Die Klärung eines im Rahmen der Insolvenz bestehenden Absonderungsrechts bezüglich des verpfändeten Guthabens hätte zu einem längeren Rechtsstreit führen können, bei dem sämtliche Mittel nach wie vor blockiert geblieben wären.
Im Rahmen der Vereinbarung verzichten die BBV Beteiligung, Beratung und Verwaltung GmbH sowie die beteiligte Bank nach Kündigung der gehaltenen Teilschuldverschreibungen auf 3,5 Mio. EUR des Rückzahlungsanspruchs. Die übrigen 3.863.500 EUR werden an die finanzierende Bank ausgezahlt. Aus der Freigabe von 3,5 Mio. EUR verpfändeter Festgelder kann die Gesellschaft nun über diese liquiden Mittel verfügen.
Die übrigen Gläubiger der Wandelschuldverschreibung sind nicht in diese Vergleichsvereinbarung einbezogen.
Des Weiteren haben die BBV Beteiligung, Beratung und Verwaltung GmbH, sowie die finanzierende Bank am heutigen Tage eine gesonderte Vereinbarung abgeschlossen, in deren Rahmen die BBV Beteiligung, Beratung und Verwaltung GmbH ihre S.A.G.-Aktien an die Bank zu übertragen hat. Diese Vereinbarung wurde vor dem Hintergrund geschlossen, dass die Bank im Rahmen der Insolvenz der S.A.G. Solarstrom AG angekündigt hatte, die Finanzierung des Aktienpakets fällig zu stellen. Unabhängig davon wird Dr. Karl Kuhlmann den Restrukturierungs- und Investorenprozess weiterhin maßgeblich als Vorstandsvorsitzender der S.A.G. Solarstrom AG begleiten. Er wird ebenso wie der gesamte Vorstand dabei wie bisher sehr eng und vertrauensvoll mit dem Insolvenzverwalter und dem vorläufigen Gläubigerausschuss zusammenarbeiten.
Kontakt: S.A.G. Solarstrom AG i.I. Sasbacher Straße 5 79111 Freiburg Germany www.solarstromag.com
Public Relations / Investor Relations Jutta Lorberg Tel.: +49-(0)761-4770-311 E-Mail: pr@solarstromag.com / ir@solarstromag.com
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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Über die S.A.G. Solarstrom AG Die S.A.G. Solarstrom AG i.I. (WKN: 702 100, ISIN: DE0007021008), Freiburg i. Br., ist herstellerunabhängiger Anbieter von individuell für den Kunden konfigurierten Photovoltaik-Anlagen. Die Unternehmensgruppe errichtet national und international Anlagen in allen Größenordnungen. Mit eigenen Anlagen produziert das Unternehmen Solarstrom.
Zum Leistungsportfolio der S.A.G. Solarstrom AG gehören außerdem Dienstleistungen rund um den gesamten Lebenszyklus von Photovoltaik-Anlagen, darunter Prognose- und Energieservices, Ertragsgutachten, Fernwartung und Instandhaltung sowie Versicherung und Finanzierung. Der Konzern bietet damit eine umfassende Photovoltaik-Wertschöpfungskette vom Ertragsgutachten über Planung, Bau, Betrieb, Überwachung bis hin zu Optimierung, Repowering oder Rückbau. Das Unternehmen wurde 1998 gegründet. Rund 170 Spezialisten arbeiten an den vier Standorten in Deutschland sowie bei den ausländischen Tochtergesellschaften.
Die S.A.G. Solarstrom AG ist im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse sowie nach dem Regelwerk M:access der Börse München notiert.
Weitere Informationen: www.solarstromag.com
25.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: S.A.G. Solarstrom AG Sasbacher Str. 5 79111 Freiburg Deutschland Telefon: + 49 761 4770 0 Fax: + 49 761 4770 555 E-Mail: mail@solarstromag.com Internet: www.solarstromag.com ISIN: DE0007021008, DE000A1E84A4, DE000A1K0K53, WKN: 702100, A1E84A, A1K0K5 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München (m:access), Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
S.A.G. Solarstrom AG / Schlagwort(e): Vereinbarung
25.04.2014 17:45
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- Verpfändung von Festgeldern zugunsten der Wandelanleihe rechtlich unsicher
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- Dr. Karl Kuhlmann begleitet als Vorstandsvorsitzender weiterhin maßgeblich den Restrukturierungs- und Investorenprozess trotz Übertragung der bislang von ihm an der S.A.G. Solarstrom AG gehaltenen Aktien
Freiburg i. Br., 25. April 2014. Die S.A.G. Solarstrom AG i.I. (WKN: 702 100, ISIN: DE0007021008), vertreten durch den Insolvenzverwalter Dr. Jörg Nerlich, Kanzlei Görg, Köln, hat mit Zustimmung des vorläufigen Gläubigerausschusses heute eine Vergleichsvereinbarung mit der BBV Beteiligung, Beratung und Verwaltung GmbH, Bochum, deren Alleingesellschafter der Vorstandsvorsitzende der S.A.G. Solarstrom AG, Dr. Karl Kuhlmann ist, sowie einer beteiligten Bank hinsichtlich verpfändeter Guthaben im Zusammenhang mit der Wandelschuldverschreibung 2007/2014 abgeschlossen. Aus dieser Vereinbarung werden liquide Mittel in Höhe von 3,5 Mio. EUR frei, über die die Gesellschaft nun verfügen kann.
Die Wandelschuldverschreibung war 2007 bei Begebung gemäß den Anleihebedingungen in voller Höhe des Rückzahlungsanspruches von damals 10 Mio. EUR durch die Verpfändung des eingezahlten Kapitals besichert worden. Der derzeit verpfändete Betrag für ausstehende Wandelschuldverschreibungen beträgt 7.415.500 EUR. Die BBV Beteiligung, Beratung und Verwaltung GmbH hält Teilschuldverschreibungen dieser Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von 7.363.500,00 EUR und hatte ihre diesbezüglichen Rückzahlungsansprüche aus der Wandelschuldverschreibung als Sicherheit an die finanzierende Bank abgetreten.
Bei der Vergleichsvereinbarung wurden von den Beteiligten rechtliche Unsicherheiten bezüglich der Durchsetzbarkeit des Rückzahlungsanspruchs der BBV Beteiligung, Beratung und Verwaltung GmbH aus der Wandelschuldverschreibung, gegenüber einer einvernehmlichen Lösung, die der Gesellschaft unmittelbar Liquidität zuführt, abgewogen. Die Klärung eines im Rahmen der Insolvenz bestehenden Absonderungsrechts bezüglich des verpfändeten Guthabens hätte zu einem längeren Rechtsstreit führen können, bei dem sämtliche Mittel nach wie vor blockiert geblieben wären.
Im Rahmen der Vereinbarung verzichten die BBV Beteiligung, Beratung und Verwaltung GmbH sowie die beteiligte Bank nach Kündigung der gehaltenen Teilschuldverschreibungen auf 3,5 Mio. EUR des Rückzahlungsanspruchs. Die übrigen 3.863.500 EUR werden an die finanzierende Bank ausgezahlt. Aus der Freigabe von 3,5 Mio. EUR verpfändeter Festgelder kann die Gesellschaft nun über diese liquiden Mittel verfügen.
Die übrigen Gläubiger der Wandelschuldverschreibung sind nicht in diese Vergleichsvereinbarung einbezogen.
Des Weiteren haben die BBV Beteiligung, Beratung und Verwaltung GmbH, sowie die finanzierende Bank am heutigen Tage eine gesonderte Vereinbarung abgeschlossen, in deren Rahmen die BBV Beteiligung, Beratung und Verwaltung GmbH ihre S.A.G.-Aktien an die Bank zu übertragen hat. Diese Vereinbarung wurde vor dem Hintergrund geschlossen, dass die Bank im Rahmen der Insolvenz der S.A.G. Solarstrom AG angekündigt hatte, die Finanzierung des Aktienpakets fällig zu stellen. Unabhängig davon wird Dr. Karl Kuhlmann den Restrukturierungs- und Investorenprozess weiterhin maßgeblich als Vorstandsvorsitzender der S.A.G. Solarstrom AG begleiten. Er wird ebenso wie der gesamte Vorstand dabei wie bisher sehr eng und vertrauensvoll mit dem Insolvenzverwalter und dem vorläufigen Gläubigerausschuss zusammenarbeiten.
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Zum Leistungsportfolio der S.A.G. Solarstrom AG gehören außerdem Dienstleistungen rund um den gesamten Lebenszyklus von Photovoltaik-Anlagen, darunter Prognose- und Energieservices, Ertragsgutachten, Fernwartung und Instandhaltung sowie Versicherung und Finanzierung. Der Konzern bietet damit eine umfassende Photovoltaik-Wertschöpfungskette vom Ertragsgutachten über Planung, Bau, Betrieb, Überwachung bis hin zu Optimierung, Repowering oder Rückbau. Das Unternehmen wurde 1998 gegründet. Rund 170 Spezialisten arbeiten an den vier Standorten in Deutschland sowie bei den ausländischen Tochtergesellschaften.
Die S.A.G. Solarstrom AG ist im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse sowie nach dem Regelwerk M:access der Börse München notiert.
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